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12.10.2007 
Länderkammer-Sitzung

Bundesrat weist Bahnreform im ersten Durchgang zurück

Der Bundesrat hat die Pläne der Bundesregierung für eine Teilprivatisierung der Deutschen Bahn mit großer Mehrheit zurückgewiesen. Keine Einwände hat die Länderkammer dagegen gegen die Aufnahme der Briefdienstleister ins Entsendegesetz - Voraussetzung für den Mindestlohn für Briefträger.

HB BERLIN. Die Länder warnten am Freitag in ihrem ersten Gesetzgebungsdurchgang davor, den Grundgesetzauftrag einer flächendeckenden Schienen-Versorgung durch Privatanleger-Interessen zu gefährden. Auch sollte der Staat nicht sein Mitspracherecht aufgeben, verlangte der Verkehrsminister von Sachsen-Anhalt, Karl- Heinz Daehre (CDU). Nach Ansicht seiner Kollegen aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, Walter Hirche (FDP) und Oliver Wittke (CDU), ist das geplante Gesetz verfassungswidrig.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) rechtfertigte seinen Gesetzentwurf auch unter Hinweis auf eine gemeinsame Entschließung der Koalitionsfraktionen von 2006. Sie hätten sich darin zugleich für den „integrierten“ Bahnkonzern ausgesprochen, der auch das Gleisnetz bewirtschaftet, das aber voll im Eigentum des Bundes bleiben solle. Die Bahn werde zur hohen Netzqualität verpflichtet. Hier gehe er von einer gemeinsamen Lösung mit den Ländern aus.

Daehre erklärte dagegen, bisher hätten sich aus den Unterlagen des Bundes und der Bahn „alle Befürchtungen bestätigt“. Daehre: „Es gibt keine Gewähr dafür, dass unsere Regionalnetze erhalben bleiben.“

In seiner Stellungnahme zur Aufnahme der Briefdienstleister ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz erhob der Bundesrat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) dringt darauf, dass dies zeitgleich mit dem Wegfall des Briefmonopols zum 1. Januar 2008 geschieht. Anträge aus den SPD-regierten Ländern Rheinland- Pfalz, Bremen und Berlin zur Einführung flächendeckender Mindestlöhne lehnte die Unionsmehrheit in der Länderkammer ab.

Beim Vorbereitungsgesetz für die 2011 geplante Volkszählung verweigerte der Bundesrat vor allem aus Kostengründen sein Ja und rief den Vermittlungsausschuss an. Die Volkszählung ist deswegen aber nicht gefährdet. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Im Vermittlungsverfahren kann die Bundesregierung die Einwände zurückweisen. Die Länder wollen allerdings auch eine Verfahrensänderung, durch die das Gesetz zustimmungspflichtig würde. Bei der nächsten Volkszählung sollen anders als vor 20 Jahren nicht mehr alle Bundesbürger befragt werden.

Das Vorbereitungsgesetz erlaubt den Aufbau eines Anschriften- und Gebäudeverzeichnisses. 2008 soll noch ein Durchführungsgesetz folgen. Die Notwendigkeit einer neuen Volkszählung wird damit begründet, dass die vorliegenden Daten über die Bevölkerung und andere wichtige Kennziffern unzureichend und überholt sind. Die vorige Volkszählung in der Bundesrepublik fand 1987 statt, in der DDR 1981.

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