
BerlinKanzlerin Angela Merkel (CDU) hat an die Länder appelliert, die von Schwarz-Gelb geplante Steuersenkung nicht scheitern zu lassen. „Die von uns beschlossene Erhöhung des Grundfreibetrages ist verfassungsrechtlich geboten und muss umgesetzt werden. Daran kann niemand vorbei, auch die Opposition nicht“, sagte Merkel der „Passauer Neuen Presse“ (Freitag). Sie hält es für nicht nachvollziehbar, dass SPD und Grüne die Wirkungen der kalten Progressionen nicht abfedern und stattdessen indirekt die Steuern erhöhen wollten. „Gegenüber Millionen von Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ist das schlicht ungerecht.“
Der Bundesrat befasst sich heute erstmals mit den Plänen der Koalition. Aus der Länderkammer kommt massiver Widerstand gegen die ab 2013 geplante Entlastung um jährlich sechs Milliarden Euro. Zwar will der Bund einen Großteil dieser Mindereinnahmen allein schultern und Einnahmeausfälle der Länder kompensieren. Doch die SPD und die von ihr geführten Länder blockieren die Pläne. Sie lehnen mit Blick auf die Schuldenbremse Einnahmeausfälle in den öffentlichen Kassen ab und halten die Steuerentlastungen für unausgewogen.
Eine von der SPD im Gegenzug geforderte Anhebung des Spitzensteuersatzes lehnen die FDP und Teile der Union entschieden ab. Ein Kompromiss gilt daher als äußerst schwierig. Bleibt es in den nächsten Monaten bei dem Nein der Länder und der Opposition, stehen die Steuerpläne von Union und FDP vor dem Aus.
Die Koalition will das Problem der „kalten Progression“ mildern. Sie will verhindern, dass Lohnerhöhungen zum Inflationsausgleich durch höhere Steuersätze größtenteils wieder „aufgefressen“ werden. Profitieren sollen vor allem untere und mittlere Einkommen.
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt ab 1. Januar 2012 monatlich 7.960 Euro und ab 1. Januar 2013 monatlich 8.252 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.
Um ihrem Charakter als Lücken füllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung seit dem 1. Januar 2008 bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Vorher gab es eine Wartezeit von acht Jahren. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der seit dem 1. Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 - statt bisher 23 - Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht worden.
Abgeordneten wird ein eingerichtetes Büro am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin bereit gestellt sowie die Nutzung der Kommunikationssysteme (Telefon, Internet, E-Mail, Software) gewährt. Für ihre Büroausstattung steht den Abgeordneten jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 Euro zur Verfügung, etwa für Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge. Auch die Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen, können aus diesen Mitteln bestritten werden.
Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die Wahlkreisbetreuung. Aus der Kostenpauschale bestreitet der Abgeordnete auch die Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments. Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt derzeit 4.029 Euro monatlich.
Ein Abgeordneter kann seine Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihm für Mitarbeiter monatlich 14.712 Euro (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung. Diese Summe erhält der Abgeordnete nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung bezahlt die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeitern unmittelbar. Mitarbeiter, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon ausgenommen. Ihr Gehalt müsste der Abgeordnete selbst zahlen.
Um ihr Mandat ausüben zu können, erhalten die Abgeordneten die so genannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. Neben der Kostenpauschale haben sie Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung. Die Abgeordneten können Dienstfahrzeuge im Stadtgebiet von Berlin mitbenutzen. Außerdem haben sie eine Freifahrkarte der Bahn und bekommen Inlandsflugkosten ersetzt, soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen.
Das Übergangsgeld für Abgeordnete soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte - auch solche aus privaten Quellen - auf das Übergangsgeld angerechnet.
Die Übernahme hoher politischer Ämter bedeutet nicht selten ein Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf. Daher haben Inhaber öffentlicher Ämter Anspruch auf eine Versorgungsanwartschaft bereits nach einer kürzeren Zeit. Wenn im Einzelfall mehrere Versorgungsansprüche aus verschiedenen öffentlichen Ämtern zusammentreffen, werden diese immer nach bestimmten Vorschriften angerechnet, so zum Beispiel die voll zu versteuernde Altersentschädigung der Abgeordneten auf andere Bezüge aus öffentlichen Kassen, etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt als früheres Regierungsmitglied.
Nach den Plänen soll der Grundfreibetrag in den Jahren 2013 und 2014 um insgesamt 350 Euro auf dann 8354 Euro für Ledige pro Jahr angehoben werden. Parallel dazu soll - mit Ausnahme der „Reichensteuer“ - der Tarifverlauf so geändert werden, dass die Steuersätze künftig erst bei einem höheren Einkommen greifen.
Der Städte- und Gemeindebund wandte sich gegen Steuersenkungen. Dafür gebe es keinen Spielraum, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Deutschland sitze auf einem öffentlichen Schuldenberg von mehr als zwei Billionen Euro. Dafür seien Zinsen von 190 Millionen Euro pro Tag fällig. Vor diesem Hintergrund sei die von der schwarz-gelben Regierung geplante Steuersenkung um jährlich sechs Milliarden Euro ohne Kompensation nicht zu verkraften.
Wie klang das kürzlich hier im Forum? Der zutreffende schöne Satz?
"Nehmt das Geld von den Reichen und liefert es bei Herrn/ Frau IHR ab."
@ Mary,
Sozial hat nicht mit Sozialismus zu tun.
Auch; Vorteilsnahme hat nichts mit Gemeinwohl zu tun.
"Gegenüber Millionen von Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ist das schlicht ungerecht"
Frau Merkel, das Steuersystem ist aber schon länger ungerecht. Der Wahlkampf hat begonnen und sie wollen sich jetzt nur wieder als große Gönnerin aufführen. Und das natürlich nur, weil Ihnen die Dummheit der Opposition in diesem Fall wieder Wählerstimmen einbringt. Mit dem Wissen, dass die SPD auf der Schuldenabbau-Lüge rumreitet, können Sie alles wollen. Nur umsetzen müssen Sie nichts. Leider bekommt der speckbackige Gabriel nicht mit, wie er von Ihnen, Frau Merkel vorgeführt wird. Er macht jetzt aus Protest genau das Falsche und Sie ändern nichts an der deutschen Steuerpolitik und bleiben trotzdem als Siegerin im Ring.
Durchschaut denn niemand Frau Merkels Intrigen?
Weg mit den etablierten Parteien! Wählt Protest! Wählt Piraten oder Partei der Vernunft...nur nicht ROT GRÜN GELB SCHWARZ. Es ist alles derselbe Dreck.
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