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Bundesregierung: Kritik an Plänen gegen „Abmahn-Abzocke“

NRW-Justizminister Kutschaty bezeichnet die Pläne der Bundesregierung gegen Abmahnpraktiken im Internet als „halbherzig“. Verbraucherzentralen halten die Begriffe im Gesetz für allzu zu unklar und verbraucherfeindlich.

Als halbherzig kritisiert der NRW-Finanzminister Kutschaty die Pläne der Regierung. Quelle: dpa
Als halbherzig kritisiert der NRW-Finanzminister Kutschaty die Pläne der Regierung. Quelle: dpa

DüsseldorfDie von der Bundesregierung angekündigte gesetzliche Regelung gegen eine zunehmende "Abmahnabzocke" im Internet stößt auf Ablehnung. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty gehen die Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung nicht weit genug. Zudem bezweifelt der SPD-Politiker, ob es tatsächlich schon bald einen Gesetzentwurf geben wird. Der Kritik von Verbraucherschützern schließt sich Kutschaty an.

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Nach langen Debatten hat sich die schwarz-gelbe Koalition in Berlin offenbar darauf geeinigt, wie Verbraucher künftig besser vor Abzockern geschützt werden können. Demnach dürfen Anwälte künftig privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen. Wer allerdings in gewerblichem Ausmaß Urheberrechte verletzt, muss auch weiterhin die volle Gebühr zahlen. Die Regelungen waren am Mittwoch bekannt geworden.

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Schon seit Monaten fordert NRW-Justizminister Kutschaty ein konsequenteres Vorgehen gegen die "Abmahnabzocke" von Anwälten. Eher skeptisch bewertet er die Ankündigung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). "Ich glaube, dass es diesen Gesetzentwurf wirklich gibt erst, wenn ich ihn in den Händen halte", sagte der SPD-Politiker der Nachrichtenagentur dapd am Donnerstag in Düsseldorf. Die Ministerin habe in den vergangenen Monaten schon vier Mal einen entsprechenden Entwurf angekündigt, ohne etwas vorzulegen. Zudem bezweifelt er, ob es vor der Bundestagswahl im Herbst noch wirklich ein Gesetz geben wird.

Bundesregierung

Auch an den angekündigten Details lässt der NRW-Minister kein gutes Haar. Die Deckelung für eine Abmahnung bei 155 Euro sei noch immer zu hoch und die Pläne "bestenfalls halbherzig". "Es wird die Abmahnindustrie nicht einschränken", sagte Kutschaty. Für eine "normale Abmahnung" reichten Anwaltskosten in Höhe von 80 Euro aus - statt bisher rund 800 Euro. Bis zur Verabschiedung eines Gesetzes solle die Bundesministerin unbedingt noch die Bedenken von Verbraucherschützern hören.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte bemängelt, dass unklare Begrifflichkeiten auch weiterhin den Verbraucherschutz aushöhlen. So würden unbestimmte Rechtsbegriffe eingeführt, wenn die Begrenzung der Kosten bei einem "gewerblichen Ausmaß" nicht greife. Der Begriff der privaten Nutzung müsse klar geregelt werden, forderte der Verband.

Verbraucherschützer gehen davon aus, dass es allein im Jahr 2011 rund 220.000 Abmahnungen gegeben hat. Die Gesamtforderungen sollen sich auf rund 165 Millionen Euro belaufen. Im Schnitt sollen Verbraucher 800 Euro für eine Abmahnung gezahlt haben. Dem liegt zugrunde, dass die Anwaltskanzleien von einem Streitwert von 10.000 Euro ausgehen - pro Musiktitel.

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