Die Pläne sehen zudem vor, dass auch Beschäftigte eines nicht börsennotierten Unternehmens vor Firmenübernahmen informiert werden müssen. Bei einem Bieterverfahren werden verbindliche Angebote dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt, in kleineren Firmen dem Betriebsrat.
Das Risikobegrenzungsgesetz soll nicht nur „Heuschrecken“ abwehren, sondern auch Missbrauch beim Verkauf von Immobilienkrediten stoppen.
Das Gesetz richtet sich gegen die Praxis, dass Banken immer öfter Kreditforderungen, insbesondere Hypothekendarlehen, an Finanzinvestoren verkaufen. Der Kunde hat künftig ein Recht darauf, dass er sofort informiert werden muss, wenn so etwas geschieht.
„Notleidende“ Kredite sollen außerdem erst gekündigt werden dürfen, wenn der Zahlungsrückstand zwei aufeinanderfolgende Teilraten und 2,5 Prozent des Nominalbetrages erreicht hat. Bei einem Kredit von 100 000 Euro und einem Zinssatz von 4,5 Prozent sind das zirka fünf Monatsraten, wie der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hans-Ulrich Krüger, erklärte.
Der Bundestag beschloss am Freitag außerdem eine stärkere steuerliche Förderung von Kapitalbeteiligungen an innovativen Firmen. Die Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) im Juli gilt als sicher. Die Förderung ist an bestimmte Vorgaben geknüpft. Insgesamt kosten die Maßnahmen die Staatskasse voraussichtlich 475 Millionen Euro im Jahr.
Bedingung für die steuerliche Förderung ist, dass das zu erwerbende Unternehmen nicht älter als zehn Jahre ist und nicht mehr als 20 Millionen Euro Eigenkapital aufweist. Bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft als vermögensverwaltend eingestuft werden und muss keine Gewerbesteuer zahlen.


