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30.11.2006 
Regulierungs

Bundestag billigt Schutz für Telekom-VDSL-Netz

Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition den Weg für einen möglichen Schutz der Investitionen in das neue Hochgeschwindigkeitsnetz (VDSL) der Deutschen Telekom freigemacht. Die Opposition sprach von einem Angriff auf den Wettbewerb und sagte der Bundesregierung eine Klage der Europäischen Union voraus.

HB BERLIN. Das Parlament billigte am Donnerstag eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes, das auch den umstrittenen Paragrafen zum Investitionsschutz „neuer Märkte“ umfasst. Diese sollen nur dann von der Bundesnetzagentur reguliert werden, wenn sonst der Wettbewerb „langfristig“ behindert wird.

Davon könnte auch die Telekom bei ihrem milliardenschweren VDSL-Netz profitieren, die möglicherweise die Glasfaserleitungen nicht zu vorgeschriebenen Konditionen für ihre Wettbewerber öffnen müsste. Die Telekom will bis zu drei Milliarden Euro in das Netz investieren, das sie bislang in zehn deutschen Ballungsgebieten ausgebaut hat. Den weiteren Ausbau macht sie auch von einer vorübergehenden Regulierungsbefreiung abhängig. Der Bundesrat soll dem Gesetz noch im Dezember zustimmen.

Damit scheint eine Auseinandersetzung mit der EU-Kommission unausweichlich. Nach einem Treffen von EU-Medienkommissarin Viviane Reding mit Finanzminister Peer Steinbrück hatte es in Ministeriumskreisen geheißen, dass sich eine harte Auseinandersetzung abzeichne. Aus EU-Kreisen verlautete, Reding habe ihre Mitarbeiter aufgefordert, rechtliche Schritte gegen Deutschland vorzubereiten. Sobald das Gesetz veröffentlicht sei, werde die Kommission ein Verfahren beschließen. Dies könne bereits im Mai 2007 zu einer Klage beim Europäischen Gerichtshof führen.

Die parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, Dagmar Wöhrl (CSU), sprach von einem ausgewogenen Gesetz. Weder der Wettbewerb noch Investitionen würden behindert. „Wir wollen, dass möglich viele Unternehmen in die Infrastruktur investieren.“ Die Einschränkung für neue Märkte sei zum Schutz dieser Investitionen nötig.

Der FDP-Experte Hans-Joachim Otto konterte: „Wir wollen Investitionen in den Wettbewerb stärken und nicht dessen Ausschaltung.“ Das Gesetz mache es möglich, dass die Bundesnetzagentur in wichtigen Märkten nicht für Konkurrenz sorgen können: „Sie binden der Netzagentur eine Stahlkugel ans Bein.“ Matthias Berninger von den Grünen sprach von einer „Lex Telekom“. Der Telekom werde ein Bärendienst erwiesen, weil man sie weiter wie ein Staatsunternehmen behandle und nicht in den Wettbewerb entlasse. Das VDSL-Netz würde planwirtschaftlich behandelt und die Nutzung für viele Bürger erschwert.

Die Koalitionäre hatten den Entwurf erst in der vergangenen Woche um eine Definition des neuen Marktes ergänzt. Ein Markt ist demnach dann neu, wenn dort Dienste und Produkte angeboten werden, die sich „aus Sicht eines verständigen Nachfragers“ hinsichtlich Kriterien wie Qualität, Leistungsfähigkeit oder Reichweite von bisherigen Angeboten deutlich unterscheiden.

Das VDSL-Netz erlaubt mit theoretisch bis zu 50 Megabit pro Sekunde deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten als bisherige Techniken. Die Telekom hatte stets argumentiert, dass bestimmte Angebote nur über das VDSL-Netz möglich seien. Seit einiger Zeit bietet der Konzern darüber hinaus kombinierte Angebote aus Telefonie, Internet und Unterhaltung an.

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