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Bundestag: Regierung kann Übernahmen deutscher Konzerne stoppen

Die Bundesregierung kann künftig Übernahmen wichtiger deutscher Konzerne durch ausländische Investoren verhindern. Der Bundestag hat eine Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen. Damit erhält der Bund ein Veto-Recht.

Trotz kritischer Gegenstimmen hat der Bundestag ein Vetorecht bei der Übernahme deutscher Konzerne beschlossen. Quelle: dpa
Trotz kritischer Gegenstimmen hat der Bundestag ein Vetorecht bei der Übernahme deutscher Konzerne beschlossen. Quelle: dpa

HB BERLIN. Die Regierung will verhindern, dass Investoren oder Staatsfonds, die nicht aus Europa kommen, durch Übernahmen zu viel Einfluss in sensiblen Branchen bekommen. Das Gesetz greift aber erst, wenn ein Investor mindestens 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile übernimmt. Notfalls könnte die Regierung dann den Kauf nachträglich verbieten oder Auflagen erlassen.

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Die deutsche Wirtschaft warnte die Koalition vergeblich vor diesem Schritt. Ausländische Investoren könnten das als Protektionismus missverstehen. "Aufgrund der Finanzkrise finden deutsche Unternehmen immer schwerer Kapitalgeber. Umso wichtiger ist es, ausländische Investoren anzulocken und nicht ab zu schrecken", forderte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Werner Schnappauf.

Protektionistische Tendenzen gibt es derzeit vor allem in den USA, Großbritannien und Frankreich. Bei den anstehenden Gipfeltreffen von EU und G20-Staaten soll eine Abschottung von Märkten verhindert werden.

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