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26.09.2008 
Betreueungsgeld sorgt weiter für Streit

Bundestag verabschiedet Kita-Gesetz

Der Bundestag hat am Freitag mit großer Mehrheit das Gesetz zum Ausbau der Betreuung der Kinder unter drei Jahren verabschiedet. Damit soll es von 2013 an einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter geben.

Sichert den Eltern Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung zu: Familienministerin Ursula von der Leyen. Foto: apLupe

Sichert den Eltern Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung zu: Familienministerin Ursula von der Leyen. Foto: ap

HB BERLIN. Zugleich gilt dann ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung vom ersten Geburtstag an. Das mit den Stimmen von Union und SPD gebilligte Gesetz sieht auf Betreiben der CSU ab 2013 auch ein Betreuungsgeld für Eltern vor, die ihre Kinder zu Hause lassen. Um das Betreuungsgeld tatsächlich einzuführen, muss der 2009 neu zu wählende Bundestag jedoch ein weiteres Gesetz beschließen.

Der Bundesrat soll dem Gesetz bis Jahresende zustimmen. Bis 2013 soll es etwa 750 000 Krippenplätze geben. Für den Ausbau gibt der Bund vier Milliarden Euro aus. Ähnliche Beträge sollen von den Ländern und den Kommunen kommen. „Hier liegt noch ein steiler Weg vor den Kommunen“, sagte Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). „Wir sind von einem bedarfsgerechten Angebot noch weit entfernt.“ Im Westen gebe es bislang nur für jedes zehnte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz.

Kontrovers blieb die Debatte über das Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder zu Hause lassen. Union und SPD legten die Gesetzesformulierung unterschiedlich aus. „Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder im Alter von einem bis drei Jahren nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden“, heißt es darin. Zur Umsetzung müsste der neue Bundestag einen Betrag festlegen, den die CSU auf etwa 150 Euro im Monat beziffert hatte. „Die konkrete Ausgestaltung soll zum Jahr 2013 geklärt werden. Der Gesetzgeber ist dabei in seiner Entscheidung frei“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Während die SPD erklärte, das Betreuungsgeld werde nicht kommen, beharrte die CSU auf der Gegenposition. „Das Betreuungsgeld steht nicht im Gesetz. Das Betreuungsgeld kommt Gott sei Dank nicht“, sagte SPD-Vizefraktionschefin Christel Hummel. Johannes Singhammer von der CSU hielt ihr entgegen: „Es steht im Gesetz drinnen. Und genauso wird es auch kommen.“

Grüne, FDP und Linke lehnten das Betreuungsgeld erneut ab. „Das Betreuungsgeld ist ein bildungspolitisches Armutszeugnis“, sagte Grünen-Vizefraktionschefin Krista Sager. Sie sprach von einer „Frühförderungs-Abschreckungsprämie“, weil einkommensschwache Eltern einen finanziellen Anreiz bekämen, ihre Kinder von der Betreuung auszuschließen. An die CSU gerichtet sagte die FDP-Politikerin Miriam Gruß: „Sie sehen doch Frauen immer noch lieber am Laufstall als am Laptop.“ Diana Golze von der Linksfraktion hielt der SPD vor, sie sei vor der Union eingeknickt: „Sie müssen bei der Wahrheit bleiben: Sie beschließen heute das Betreuungsgeld.“

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