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05.07.2007 
Lebensmittel-Risiken

Bundestag verabschiedet Verbraucherinformationsgesetz

Zweiter Versuch: Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union und SPD das von Minister Horst Seehofer vorgelegte Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet. Einem ersten Gesetz, das der Bundestag 2006 verabschiedet hatte, hatte Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift verweigert.

HB BERLIN. Die Bürger sollen mit dem neuen Gestez schneller Klarheit über Risiken von Lebensmitteln erhalten. Die Behörden werden verpflichtet, die Verbraucher mit allen relevanten Informationen zu versorgen. Dies gilt nicht nur bei Gesundheitsgefahren, sondern auch, wenn Verbraucher getäuscht wurden oder Ekel erregende Waren in Umlauf gebracht worden sind.

Köhler hatte bei dem ersten Gesetz beanstandet, es trage der neuen Verfassungslage nach der Föderalismusreform nicht Rechnung. Es verstoße gegen das Verbot, mit einem Bundesgesetz den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben zu übertragen. In dem neuen Entwurf sind nun die Länder zwischengeschaltet, die den Kommunen Aufgaben zuweisen können.

Die SPD trägt das Gesetz mit, hätte sich aber schärfere Regelungen gewünscht. Unter anderem wollte sie die Informationspflichten auf weitere Produkte und Dienstleistungen ausweiten und Unternehmen zur Preisgabe ihnen vorliegender Informationen verpflichten. Fraktionsvize Ulrich Kelber sagte Reuters, die SPD setze zur Durchsetzung ihrer Forderungen nun auf die vereinbarte Überprüfung des Gesetzes in zwei Jahren.

Der Verband „Verbraucher-Initiative“ kritisierte das Gesetz als Etikettenschwindel. Unter anderem sei zu beanstanden, dass es auch künftig keine Auskunftspflicht für Unternehmen gebe.

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