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Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe urteilt über Wahlrecht zum Bundestag

2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht zum Bundestag für teilweise verfassungswidrig. Am Mittwoch entscheidet Karlsruhe erneut über diese Frage. Und das nur gut ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch über das Wahlrecht zum Bundestag. Quelle: Reuters
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch über das Wahlrecht zum Bundestag. Quelle: Reuters

KarlsruheMuss das Wahlrecht zum Bundestag schon wieder geändert werden? Das Bundesverfassungsgericht entscheidet an diesem Mittwoch, ob die 2011 verabschiedete Wahlrechtsreform gegen das Grundgesetz verstößt. Union und FDP hatten das neue Wahlrecht gegen den Willen der Opposition verabschiedet. SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger klagten daraufhin in Karlsruhe. Zentraler Streitpunkt sind die Überhangmandate, von denen in der Regel die großen Parteien profitieren.

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Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Sitze im Parlament über Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnt, als es ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht. Bei der Bundestagswahl 2009 waren auf diese Weise 24 zusätzliche Mandate entstanden, die alle der Union zugutekamen. Die Kläger kritisieren, das neue Wahlrecht begünstige weiterhin das Entstehen von Überhangmandaten. Dies sei nicht mit den Grundsätzen der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien vereinbar.

Bundesregierung

In der mündlichen Verhandlung Anfang Juni hatten die Richter deutliche Zweifel gezeigt, ob eine große Zahl von Überhangmandaten bei Bundestagswahlen zulässig sei. Ein verfassungsgemäßes Wahlrecht sei das unverzichtbare Fundament einer funktionierenden Demokratie, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle seinerzeit. Eine klare Tendenz der Richter war jedoch nicht zu erkennen. Sollte der Zweite Senat das Wahlrecht für verfassungswidrig erklären, bliebe nur wenig Zeit für eine Neuregelung. Spätester Wahltermin für den nächsten Bundestag wäre nach Angaben des Gerichts der 27. Oktober 2013.

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Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, zeigte sich vor der Entscheidung zuversichtlich, dass das Gericht das Wahlgesetz für verfassungswidrig erklären wird. „Überhangmandate verleihen einigen Wählern ein doppeltes Stimmengewicht“, so Oppermann am Dienstag. „Das steht im Widerspruch zu dem zentralen Versprechen unserer Demokratie: das gleiche Stimmrecht für alle.“

Bereits 2008 hatten die Karlsruher Richter das bisherige Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt. Sie gaben dem Bundestag eine Frist von drei Jahren, um eine Neuregelung auf den Weg zu bringen. Die Parteien schafften es jedoch nicht, sich innerhalb der Frist auf eine Neuregelung zu einigen. Lange Zeit war eine Neuregelung auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition umstritten, bevor sie sich schließlich auf einen Kompromiss verständigte und diesen durchsetzte.

  • 24.07.2012, 21:34 Uhrfirebug

    Es geht zwar auch um Überhangmandate, aber vor allem um das negative Stimmengewicht. Das wird in diesem Artikel nicht einmal erwähnt.

  • 24.07.2012, 14:34 UhrWahlmueder

    Ein Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die Richter in Karlsruhe sind doch von der politik abhängig , denn sie haben ihre Posten durch die , die sie begünstigen erhalten. Was soll man da zu noch kommentieren. Im überigen ist es egal wen und was man wählt, denn der Wähler hat immer nur die Wahl zwischen Pest und Colara. Egal wer am Napf sitzt geschmatzt und gerülpst wird von jeder Partei. Die Etikette der Tischsitte ist ab handen gekommen.

  • 24.07.2012, 13:35 UhrGeneral-Investigation

    Wenn das Bundesverfassungsgericht nicht ständig nur herumeiern würde, sondern mal Klartext spricht, ohne das ein Jurist im Bundestag wieder einmal interpretiert, was das Bundesverfassungsgericht wohl gemeint haben könnte, gäbe es endlich mal Klarheit. das aber scheint Juristen nicht gegeben zu sein, klare und deutliche Sätze zu bilden um diese dann auch so zu sagen.
    Wenn das Wahlrecht in Teilen Verfassungswidrig war, sollten die Wahlen an sich ungültig sein. Wenn ein herkömmlicher Vertrag in Teilen nicht rechtens ist, ist der Vertrag ja auch nicht gültig - oder zumindest nicht diese Teile (wie z.B. in einem Mietvertrag).

    Es sollte auch nicht wundern, wenn eine Entscheidung - sollte sie denn noch in diesem Jahr getroffen werden - mit einer Übergangsfrist belegt wird und die nächste Bundestagswahl noch mit dem verfassungswidrigen Wahlrecht durchgeführt wird. Wen wundern Entscheidungen dieser Art überhaupt noch, wo doch durch die Politik diese Richterämter besetzt werden in dem man Richter ernennt.
    Von wegen unabhängiges Richteramt.

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