
Leipzig/BerlinEin Beamter hat Anspruch auf Vergütung von Urlaubstagen, die er wegen einer Erkrankung vor dem Ruhestand nicht mehr nehmen konnte. Die Revision eines Polizeibeamten hatte am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilweise Erfolg, wie das Gericht mitteilte. Allerdings schränkten die Richter ein, dass der Abgeltungsanspruch sich nur anteilig auf einen vierwöchigen Mindesturlaub bezieht, der in der Arbeitszeitrichtlinie der EU definiert ist.
Geklagt hatte ein Polizeibeamter, der Mitte 2008 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gegangen war. Zuvor war er etwa ein Jahr lang dienstunfähig gewesen.