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Bundeswehr: Freiwilliger Wehrdienst soll besteuert werden

Bislang war der freiwillige Wehrdienst komplett steuerfrei, doch damit soll jetzt Schluss sein. Außerdem sollen Elektro-PKWs auch nach 2015 steuerfrei bleiben.

Rekruten der Bundeswehr. Quelle: dapd
Rekruten der Bundeswehr. Quelle: dapd

BerlinFreiwillig Wehrdienstleistende der Bundeswehr müssen ab Jahresbeginn 2013 unter bestimmten Umständen auf ihre Bezüge Steuern zahlen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013, demzufolge künftig nur noch der Grundwehrsold steuerfrei bleiben soll, nicht aber sonstige Zahlungen und Zuschläge. Der Grundwehrsold beträgt derzeit 280 bis 350 Euro monatlich. Steuerfrei gestellt wird der Vorlage zufolge auch das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst von bis zu 336 Euro monatlich.

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Das Verteidigungsministerium hatte bereits im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses darauf hingewiesen, dass aufgrund von Freibeträgen die meisten freiwillig Wehrdienstleistenden auch künftig keine Steuern zahlen müssen. Dies hängt allerdings jeweils von den persönlichen Gegebenheiten ab, neben den Zulagen und anderen dienstlichen Zuwendungen auch von sonstigen Einkünften des Wehrdienstleistenden im selben Jahr.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte zunächst eine vollständige Steuerpflicht für die Wehrdienstleistenden einführen wollen und dafür Gründe der Steuergerechtigkeit angeführt. Das Verteidigungsministerium hatte dagegen auf ein Fortbestehen der Steuerfreiheit gedrängt, wie sie auch für den Wehrsold der früheren Wehrpflichtigen galt. Vereinbart wurde daraufhin der Kompromiss, grundsätzlich auch Wehrdienstleistende der Steuerpflicht zu unterwerfen, davon aber den Grundwehrsold auszunehmen. Die Wehrpflicht war im vergangenen Jahr ausgesetzt worden.

Das Jahressteuergesetz sieht auch eine Reihe von Vereinfachungen vor. So sollen Unternehmen steuerrelevante Unterlagen statt zehn nur noch acht und ab 2015 nur noch sieben Jahre aufbewahren müssen. Arbeitnehmer können Freibeträge künftig auch für zwei Jahre eintragen lassen.

Weitere Kabinettsbeschlüsse betrafen Steuervorteile für die Besitzer von Elektrofahrzeugen. So soll die Steuerbefreiung für reine Elektro-Pkw von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Dies gilt zunächst allerdings nur für Erstzulassungen bis Ende 2015. Danach soll wieder die fünfjährige Befreiung gelten.

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