
BERLIN. Maria Flachsbarth setzt sich für erneuerbare Energien ein und kämpft zugleich für die Erkundung des Endlagers Gorleben. Die 46-jährige Bundestagsabgeordnete nimmt in beiden Fragen in ihrer Fraktion eine Schlüsselrolle ein: „In meiner Funktion als Berichterstatterin für regenerative Energien und atomare Endlagerung arbeite ich unmittelbar an diesen für unsere Zukunft so wichtigen Fragestellungen mit“, ist auf der Homepage der CDU-Politikerin zu lesen. Diese Funktion soll ihr auch beim Werben um Parteispenden helfen. Im vergangenen Bundestagswahlkampf jedenfalls verband sie die Bitte um Spenden mit dem Hinweis auf ihren Einfluss in ihren Kernthemenbereichen. Parteiforscher halten den Fall für problematisch.
„Sie kennen mich aus der zurückliegenden Wahlperiode und wissen, dass ich mich für die Belange einer ausgewogenen Energie- und Klimapolitik sowie meines Wahlkreises einsetze und jederzeit für Sie ansprechbar bin. Daher erlaube ich mir nun, Sie um Ihre Unterstützung zu bitten“, schrieb die Abgeordnete im Dezember 2008, verknüpft mit der Bitte, etwaige Spenden auf ein Konto des CDU-Kreisverbandes Hannover Land zu überweisen.
Der Brief mit dem Bundesadler im Kopf soll gezielt an Verbände aus der Erneuerbare-Energien-Branche gegangen sein. Die Branche ist derzeit sehr darauf angewiesen, dass ihr die Abgeordneten gewogen sind: Es steht eine Kürzung der Photovoltaik-Fördersätze an. Flachsbarth bestreitet nicht, dass auch Verbände ihr Schreiben bekommen haben, darunter könnten auch solche gewesen sein, die der Erneuerbaren-Energien-Branche zuzurechnen sind. „Allerdings habe ich nie Geld von Verbänden bekommen“, sagt sie dem Handelsblatt.
„Aufforderung zur Korruption“ ohne strafrechtliche Folgen
Ist also alles in Ordnung mit der Bitte um Spenden? „Das ist als Aufforderung zur Korruption zu betrachten“, sagt der Parteienforscher Hans Herbert von Arnim dem Handelsblatt, der zugleich einräumt: „Strafrechtlich ist der Fall dennoch nicht relevant. Deutschland hat eben die Uno-Konvention gegen Korruption zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.“
Strafrechtlich relevant wäre der Fall, so von Arnim, wenn die Spendenbitte nicht von einer Abgeordneten, sondern von einer anderen Amtsträgerin, etwa einer Beamtin, käme. Für von Arnim ist klar: „Analog zu den entsprechenden Regelungen des Parteiengesetzes gilt auch für Abgeordnete ein Annahmeverbot für Spenden, die erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung für die Gewährung eines bestimmten politischen oder wirtschaftlichen Vorteils gezahlt werden. Die Verknüpfung der Bitte um eine Spende mit einem Gesprächsangebot halte ich daher für problematisch“, sagt von Arnim.
Flachsbarth kann die Kritik nicht nachvollziehen. „Ich schlage mich auf keine Seite, entscheide frei und unabhängig“, betont sie. Von Arnim dagegen erinnert der Fall des SPD-Abgeordneten Ulrich Kelber. Kelber habe über Jahre von der Solarbranche Spenden eingesammelt und gleichzeitig dazu beigetragen, „höhere Senkungen der Vergütungen für Solarstrom zu verhindern“, sagt von Arnim.
Kelber hat 75.000 Euro personengebunde Wahlkampfspende von Solarworld erhalten, zzgl. 15.000 Euro eines weiteren Solaranbieters, hier kann mans lesen: http://www.unserebrd.de/2010/02/18/ulrich-kelbers-spd-scheinglasernes-bonner-solarschmierentheater/ Mit einem solchen moralischen Verhalten braucht sich die Solarlobby nicht hinter der Atomlobby zu verstecken!
Kelber hat 75.000 Euro personengebunde Wahlkampfspende von Solarworld erhalten, zzgl. 15.000 Euro eines weiteren Solaranbieters, hier kann mans lesen: http://www.unserebrd.de/2010/02/18/ulrich-kelbers-spd-scheinglasernes-bonner-solarschmierentheater/ Mit einem solchen moralischen Verhalten braucht sich die Solarlobby nicht hinter der Atomlobby zu verstecken!
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