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13.08.2008 
Sozialversicherung

CDU streitet über Bemessungsgrenze

von Dietrich Creutzburg

Die zum Jahreswechsel anstehende Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sorgt für Zündstoff in der CDU/CSU. Wirtschaftspolitiker fordern eine Aussetzung der Anhebungen, Arbeitsmarktpolitiker wollen die geplante Beitragssenkung nicht gefährden.

BERLIN. Während Vertreter des Wirtschaftsflügels die Grenze des beitragspflichtigen Einkommens vorerst einfrieren wollen, hat der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe, die turnusgemäße Neuregelung am Dienstag ausdrücklich verteidigt.

"Es geht hier um eine routinemäßige Anpassung, die Ausdruck der allgemeinen Lohnentwicklung ist", sagte Brauksiepe dem Handelsblatt. "Die Beitragsbemessungsgrenze von der Lohnentwicklung abzukoppeln, wäre nicht sinnvoll, weil dies den Spielraum für eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags verringern würde", warnte er.

Hintergrund sind Berechnungen, wonach die Bemessungsgrenze zum 1. Januar nach dem üblichen Verfahren voraussichtlich von bisher 5 300 auf 5 400 Euro pro Monat (West) und von 4 500 auf 4 550 Euro (Ost) steigt. Die Grenze definiert, bis zu welchem Einkommen maximal Sozialbeiträge erhoben werden. Wer mehr verdient, muss auf den darüber hinaus gehenden Teil keine Beiträge mehr zahlen.

Die prinzipiell jedes Jahr anstehende Anpassung ist diesmal umstritten, weil sie für Arbeitnehmer mit entsprechend hohen Gehältern der geplanten Abgabenentlastung zuwiderlaufen könnte. Von einer Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte würden Arbeitnehmer mit 5 300 Euro Gehalt mit rund acht Euro pro Monat profitieren, durch die Anhebung der Bemessungsgrenze müssten sie aber zugleich rund 20 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen. Wirtschaftspolitiker der Union hatten daher gefordert, die Anhebung auszusetzen.

Tatsächlich steigt die Bemessungsgrenze nach dem üblichen Anpassungsmechanismus diesmal stärker als in früheren Jahren, weil auch die Löhne zuletzt im Durchschnitt stärker gestiegen sind. Genau deswegen, argumentierte Brauksiepe, sei es jedoch auch nicht zutreffend, von einer Mehrbelastung der Arbeitnehmer zu sprechen. Zugleich aber würde bei einem Verzicht auf die Anhebung die Arbeitslosenversicherung weniger einnehmen, was in der Tendenz die Verfügungsmasse für eine Beitragssenkung verringern würde.

Ziel der Union ist es, den Beitragssatz von derzeit 3,3 Prozent zum 1. Januar mindestens auf drei Prozent zu drücken.

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