03.07.2009

Korrekturen gefordert: CSU könnte Lissabon-Ratifizierung verzögern

Die Ratifizierung des EU-Reformvertrages durch Deutschland könnte sich bis nach der Bundestagswahl verzögern. Grund sind zusätzliche Forderungen der CSU für die Nachbesserungen, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig werden.

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HB BERLIN. Die CSU wolle den Einfluss der Verfassungsgerichts und des Bundestags stärken und eindeutiger sichern als bislang geplant, bestätigte ein Sprecher der Bundestagsfraktion am Freitag einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Widerstand kommt aus der SPSD. Die SPD-Vizefraktionsvorsitzende Angelica Schwall-Düren lehnte Verfassungsänderungen zur Verankerung weitgehender Mitbestimmungsrechte des Bundestages bei EU-Fragen ab. „Wir wollen keine Grundgesetzänderung, schon gar nicht in der Sommerpause, wenn das Parlament nur bedingt arbeitsfähig ist“, sagte die SPD-Politikerin am Freitag der Agentur dpa.

Die CSU möchte dagegen die von den Verfassungsrichtern auferlegten Mitwirkungsrechte für Bundestag und Bundesrat für alle EU-bezogenen Entscheidungen der Regierung auch im Grundgesetz verankern. Dazu müssten drei Artikel geändert werden. Außerdem soll Deutschlands Zustimmung zum Lissabon-Vertrag unter einen „völkerrechtlichen Vorbehalt unter Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ gestellt werden. Damit möchte die CSU sicherstellen, dass das letzte Wort über die Auslegung des Lissabon-Vertrages in Deutschland beim Verfassungsgericht liegt.

Damit werden die Beratungen im Bundestag für die Begleitgesetze zum neuen EU-Vertrag möglicherweise erschwert und verzögert. Es gebe noch keine Abstimmung mit der CDU und dem Koalitionspartner SPD. Dies werde in den kommenden Wochen geschehen. In jedem Fall will die Union die Mitwirkung des Parlaments nicht bloß in einer Zusatzvereinbarung, sondern direkt im Begleitgesetz zum EU-Vertrag regeln.

Der scheidende Präsident des Europaparlaments Gert Pöttering (CDU) appellierte an die „europäische Verantwortung“ der CSU. Die Verabschiedung des Vertrags dürfe sich nicht verzögern, sagte er in Berlin mit Blick auf das irische Referendum Anfang Oktober. Die Bundesregierung müsse in Brüssel handlungsfähig bleiben. „Europäisches Recht hat generell Vorrang vor nationalem Recht, sonst hebelt man Europa aus den Angeln“, betonte er.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag war geplant, die zusätzlichen Rechte für Bundestag und Bundesrat am 26. August und 8. September im Bundestag und zehn Tage später im Bundesrat unter Dach und Fach zu bringen. Sollte dies nicht gelingen, müsste nach der Bundestagswahl ein neuer Anlauf genommen werden.

Damit müsste auch Bundespräsident Horst Köhler mit der Unterzeichnung des Lissabon-Vertrages warten. Entsprechend könnte auch die Ratifizierungsurkunde erst später hinterlegt werden. Die Ratifizierung ist außerdem lediglich noch in Irland, Polen und Tschechien offen.

Besonders die geforderte Grundgesetzänderungen mit Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat werden auch in der CDU problematisch gesehen. Dies könne vor der Bundestagswahl schon rein zeitlich ein Problem werden.

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