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12.06.2008  | Aktualisiert 24.06.2008, 13:29 Uhr 
Rauchverbot

Das leise Sterben der Eckkneipe

von Michael Brackmann und Jens Münchrath

Die Gastwirte klagen, die Nichtraucher jubeln: Wohl kaum ein Gesetz ist derzeit so umstritten wie das Rauchverbot in öffentlichen Gaststätten. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob sich das Verbot mit den Grundgesetz vereinbaren lässt. Eine Entscheidung soll Ende Juli vorliegen.

Ausgeraucht: Rauchen in der Kneipe ist fast überall in Deutschland verboten. Foto: dpaLupe

Ausgeraucht: Rauchen in der Kneipe ist fast überall in Deutschland verboten. Foto: dpa

DÜSSELDORF. Im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts haben Raucher einen schweren Stand. Von den acht Richtern rauchen sieben nicht (mehr), nur einer ist noch nikotinsüchtig. Dagegen raucht in der Bevölkerung nach dem aktuellen Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung immer noch jeder dritte Erwachsene. Das sind 16 Millionen Mitbürger – oder qualmende Täter?

In der emotionsgeladenen Debatte standen gestern das Für und Wider des – je nach Bundesland unterschiedlichen – Nichtraucherschutzes auf dem Prüfstand der Karlsruher Richter. Schon im Vorfeld der Verhandlung hatte der Präsident des Ersten Senats, Hans-Jürgen Papier, signalisiert, dass das oberste Gericht die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gastronomen ernst nehme.

Tatsächlich deuten alle aktuellen Zahlen der Gastronomiebranche schwere Umsatzverluste an. Die seit August 2007 schrittweise in Kraft getretenen Rauchverbote treffen das ganze Gewerbe und bedrohen die Existenz Tausender Kneipen mit nur einem Gastraum. Etwa die Existenz der Berliner Musikkneipenbesitzerin Sylvia Thimm und des Tübinger Altstadtwirts Uli Neu – zwei der drei Kläger in Karlsruhe. Dreh- und Angelpunkt der Verhandlung ist aus ihrer Sicht die Frage, ob die Rauchverbote in Einraumkneipen, die keine separaten Raucherbereiche einrichten können, das Grundrecht der Wirte auf Berufsfreiheit und ihr Eigentumsrecht verletzen. Thimm und Neu bejahen die Frage ebenso wie der Rechtsprofessor Rupert Scholz, der ihre Verfassungsklage gegen die jeweiligen Landesgesetze vertritt.

Scholz schlägt vor, die Kneipenbesitzer selbst entscheiden zu lassen, ob sie ihr Lokal als Raucher- oder Nichtraucherlokal betreiben wollen. Scheitert er mit diesem Vorschlag in Karlsruhe, dürfte in der Gastronomie eine mächtige Pleitewelle anrollen. „Seit Jahrzehnten hat es kein Thema mehr gegeben, dass unsere Mitglieder so beschäftigt wie die Nichtraucherschutzgesetze“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ingrid Hartges, dem Handelsblatt. Der Verband vertritt 243 000 Hoteliers und Gastronomen, fast eine Million Beschäftigte und gut 107 000 Auszubildende. Hartges ist optimistisch, dass die obersten Richter den vom Verband unterstützten Verfassungsklagen gegen das Rauchverbot in Einraumkneipen stattgeben werden: „Wenn wir keine Erfolgsaussichten sehen würden, hätten wir den beschwerlichen Weg nach Karlsruhe nicht beschritten.“

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