Auch die UBS habe „interne Technologien und wir können das schon verfolgen“, sagte der Sprecher. Es gebe aber keine Hinweise auf einen Datenabfluss. Die Quellen der deutschen Medienberichte über die angebliche Weitergabe von UBS-Daten seien „nicht substanziiert“, sagte Gerster. Man schließe nicht aus, dass „einfach Politik“ eine Rolle spiele.
Bereits im Juli hatten Medien berichtet, dass die nordrhein-westfälischen Behörden einen Datenträger für 3,5 Millionen Euro gekauft hätten. Betroffen war demnach die Zürcher Filiale der britischen Traditionsbank Coutts, die eine Tochter der Royal Bank of Scotland ist. Der „Spiegel“ berichtete damals, dass die Behörden den Kauf von zwei weiteren Datenpaketen erwögen. In der Schweiz wurde an dem Vorgehen scharfe Kritik laut.
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Liechtensteiner Bank LGT bietet dem Bundesnachrichtendienst brisante Bankdaten zum Kauf an. Später erhält er zwischen vier und fünf Millionen Euro. Rund 800 wohlhabende Deutsche geraten unter Verdacht. Die Daten führen auch zu Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel.
Klaus Zumwinkel wird wegen Hinterziehung von knapp einer Million Euro Steuern zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldbuße von einer Million Euro verurteilt. Bis Februar 2010 fließen insgesamt fast 200 Millionen Euro Straf- und Nachzahlungen an den deutschen Staat.
Nach dem Kauf einer Steuersünder-CD mit Daten über Kunden und Mitarbeiter der Schweizer Bank Credit Suisse leitet die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft mehr als 1000 Ermittlungsverfahren ein. Das Anlagevermögen soll 1,2 Milliarden Euro betragen. Die Zahl der Selbstanzeigen schnellt in die Höhe. Für die Daten sollen die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen 2,5 Millionen Euro gezahlt haben. Die „Süddeutsche Zeitung“ schätzt, dass in diesem Fall mehr als eine Milliarde Euro in die Staatskassen fließen.
Es wird bekannt, dass der Bund gemeinsam mit Niedersachsen eine CD mit Daten mutmaßlicher deutscher Steuerbetrüger in der Schweiz gekauft hat. Für 185.000 Euro erhalten sie rund 20.000 Datensätze. Die Deutsche Steuergewerkschaft rechnet damit, dass der deutsche Fiskus 500 Millionen Euro plus Verzugszinsen einnehmen wird.
Nordrhein-westfälische Finanzbehörden kaufen für 1,4 Millionen Euro eine CD mit Daten der Schweizer Bank Julius Bär. Sie enthält Angaben über Deutsche, die ihre Steuerpflicht umgehen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bringt allein die Überführung von zwei Hintermännern zehn Millionen Euro Mehreinnahmen. Es folgen zahlreiche Ermittlungen und Selbstanzeigen.
Die Schweizer Bank Julius Bär zahlt 50 Millionen Euro, damit die deutschen Behörden ihre Ermittlungen gegen das Geldinstitut und ihre Mitarbeiter einstellen.
Der Umgang mit deutschen Anlegern, die ihr Geld in der Schweiz verstecken, sorgt zwischen den Regierungen immer wieder für Streit. Derzeit wird in Deutschland über ein Abkommen gerungen, mit dem Schwarzgeld aus der Bundesrepublik in der Eidgenossenschaft anonym besteuert werden soll. Das Abkommen kann aber noch im Bundesrat scheitern, wo Union und FDP keine Mehrheit haben.
Nordrhein-Westfalen kaufte bereits im Jahr 2010 eine CD mit Kundendaten der UBS-Konkurrentin Credit Suisse. Später wurden den Beamten weitere Informationen zugespielt. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ermittelte auch gegen Mitarbeiter des Kreditinstitutes.
Die Bank konnte aber einen Prozess mit der Zahlung von 150 Millionen Euro verhindern. In ähnlichen Verfahren kauften sich auch das Institut Julius Bär und die Liechtensteiner Fürstenbank LGT frei.

An anderer Stelle führten Sie aus, dass dann Peer Steinbrück
mit seiner Kavallerie den Steuerbetrügersaustall final
ausmisten würde.
So weit braucht Ihr General Custer gar nicht zu reiten.
In der WestLB, im Ministerium und in der Düsseldorfer
Staatskanzlei gibt es genügend Aufräumpotential, nicht nur
in Sachen Hehlerei.
Nur, wer mistet gerne jene Ställe aus, die er selbst
versaut hat?
Düsseldorfer Staatskanzlei, Finanzministerium NRW und
WestLB - Plätze, an denen sich auch Lord Vader wohlfühlt.

@ROBERT_LEE:
Letzter Versuch (manche sind so was von vernagelt):
Der §259 (Hehlerei) trifft hier nicht zu, da er sich explizit auf "Sachen" (sprich physikalische Gegenstände) bezieht. Die auf der CD gespeicherten Daten sind dagegen keine Sache.
Der Begriff der Sache wird in § 90 BGB definiert. Dort heißt es: "Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände."
Quelle: http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=3&paid=259
Ist das so schwer zu kapieren?

Die Aktivitäten der Finanzverwaltung NRW beschränken sich
keineswegs auf Hehlerei.
Einer der profiliertesten Bilanzschieber der Republik schaffte es einst ebenfalls auf den Chefsessel im
Ministerium. Sein Name? Richtig - Heinz Schleußer.
Heinz kaperte in schöner Regelmäßigkeit die Flugbereitschaft der WestLB für private Zwecke - auf
Steuerzahlerkosten.
Mit an Bord - als Stewardessen getarnte Prostituierte
( NUTTEN!!! )
Und wie buchte die WestLB?
Lola und Rita an Heinz Incognitus
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