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04.09.2008 
Gesetzesverschärfung beschlossen

Daten-Weitergabe nur noch mit Zustimmung erlaubt

Konsequenz aus dem Datenskandal: Die Bundesbürger sollen künftig einer Weitergabe ihrer Personen-Daten ausdrücklich zustimmen müssen. Außerdem soll der Bußgeldrahmen für Datenmissbrauch erhöht werden.

Die Weitergabe von Daten wird künftig nur nach der ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen erlaubt sein. Foto: apLupe

Die Weitergabe von Daten wird künftig nur nach der ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen erlaubt sein. Foto: ap

HB BERLIN. Ein entsprechendes Gesetz wird bis Ende November im Kabinett beschlussfähig sein, sagte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach einem Spitzentreffen von Bund und Ländern zum Datenschutz. Mit den Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die zuletzt bekanntgewordenen Fälle von Datenmissbrauch.

Bislang muss der Kunde der Weitergabe bestimmter Grunddaten ausdrücklich widersprechen, um sie zu verhindern. Schäuble sagte, neben dieser Abschaffung des sogenannten „Listenprivilegs“ soll auch die Koppelung von Vertragsabschlüssen mit einer derartigen Zustimmung bei marktbeherrschenden Unternehmen künftig verboten werden. In verschiedenen datenschutzrechtlichen Straftatbeständen sollten überdies die Bußgeld- beziehungsweise Strafrahmen erhöht werden.

Als Konsequenz aus den Vorfällen der letzten Wochen sollten Regelungen in die Datenschutzgesetzgebung, „wo wir in Zukunft bei der Weitergabe von Daten die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen zur Voraussetzung machen werden“, sagte der Minister. Auch wolle die Bundesregierung verhindern, dass eine solche Einwilligung erzwungen werden kann, indem beispielsweise ein Vertragsabschluss von ihr abhängig gemacht wird.

Bei der vielfach geforderten Kennzeichnungspflicht verwendeter Daten gebe es noch eine Reihe technischer Fragen, sagte Schäuble. Zugleich verständigte sich der Gipfel darauf, dass unter Vorsitz des brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm eine Arbeitsgruppe die mit dem Vollzug dieser Bestimmungen zusammenhängenden Fragen auf Länderbene klären soll, damit die Antworten Eingang in die Gesetzgebung finden können. Das Bundeskabinett will das Gesetz Ende November „kabinettsreif“ haben, so dass es von da an im Bundestag beraten werden und auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten könnte.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zeigte sich nach dem Treffen mehrerer Bundesminister, Vertreter der Länder sowie Datenschützern zufrieden, dass beim Adresshandel zu Werbezecken somit künftig das Prinzip „Einwilligung statt Widerspruch“ gelte. Derzeit können die Daten auch weitergegeben werden, wenn der Einzelne nicht ausdrücklich widersprochen hat.

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