Die Debatte um Mindestlöhne ist mit dem Gerichtsurteil gegen die entsprechende Verordnung für die Briefdienste neu entfacht worden. Während Arbeitsminister Olaf Scholz umgehend Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegte, begrüßte Wirtschaftsminister Michael Glos den Spruch.
HB BERLIN. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am Freitagabend in erster Instanz, die Verordnung der Bundesregierung sei rechtswidrig. Das Gericht gab mit seiner Entscheidung der Klage privater Zustelldienste statt. Geklagt hatten Unternehmen der PIN- und der TNT-Gruppe sowie der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), ein Arbeitgeberverband von Konkurrenten der Deutschen Post AG.
Das Arbeitsministerium erklärte, es halte die Entscheidung für falsch und habe bereits Berufung eingelegt. „Die Entscheidung weicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts ab.“
Glos sagte dem Magazin „Focus“, das Urteil sei „ein Sieg für den Wettbewerb“, und fügte an: „Es zeigt, dass Mauscheleien vor Gericht keinen Bestand haben.“ Die Post hatte den Mindestlohn mit dem von ihr dominierten Arbeitgeberverband Postdienste ausgehandelt, die Bundesregierung erklärte ihn für allgemein verbindlich für Zustellfirmen mit eigenem Tarifvertrag. „Die Tatsache, dass das Arbeitsministerium reflexartig Berufung angekündigt hat, erinnert an die alte Volksweisheit: „Ein getroffener Hund bellt'“, erklärte Glos.
Für den Axel Springer Verlag ist das Urteil laut Konzernsprecherin Edda Fels „ein großer Erfolg“. Der Verlag will nun eine Staatshaftung für die entstandenen Verluste prüfen. Fels sagte dem „Focus“: „Die Entscheidung verbessert die Ansatzpunkte für eine Klage.“
Als „völlig unverständlich“ bezeichnete dagegen die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Entscheidung. Damit werde der Versuch gestartet, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wertlos zu machen und die Entscheidung des Bundestages auszuhebeln.
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Der für allgemeinverbindlich erklärte Vertrag sieht für Briefzusteller einen Mindestlohn von 9,80 Euro (West) und 9,00 Euro (Ost) vor. Demgegenüber sehen Tarifverträge zwischen dem BdKEP beziehungsweise einer weiteren Arbeitgebervereinigung von Postkonkurrenten und der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) lediglich einen Mindestlohn von 7,50 Euro (West) und 6,50 Euro (Ost) vor.
Das Gericht entschied, dass das Bundesarbeitsministerium die Tarifverträge der Postkonkurrenten zu Unrecht nicht beachtet habe. Damit habe der Minister die Ermächtigung überschritten, wonach nur Verordnungen für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer zulässig seien.
Die Post-Konkurrenten hatten ihre Klage Ende Januar eingereicht. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Neue Brief- und Zustelldienste, Florian Gerster, hatte damals erklärt, die Post könne wegen ihrer Marktmacht den überhöhten „Monopollohn“ leicht abwälzen, bei der Konkurrenz seien hingegen 46 000 neu geschaffene Arbeitsplätze in Gefahr.
Tatsächlich entließ der insolvente Briefzusteller PIN zum 1. März ein Viertel seiner 11 400 Beschäftigten. Auch den verbliebenen 8 000 Mitarbeitern droht dem Unternehmen zufolge die Arbeitslosigkeit, wenn es nicht in den nächsten Wochen gelingt, einen Investor zu finden. Bis Mitte April soll über das endgültige Schicksal der Gruppe Klarheit herrschen. (Aktenzeichen: VG Berlin 4 A 439.07)

