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15.02.2008 
Reform des Stammzellgesetzes

Deutsche Forscher fordern leichteren Stammzellimport

von Peter Thielen

Nach der Wirtschaft haben nun auch die deutsche Leibniz-Gemeinschaft und zahlreiche Forscher eine Reform des Stammzellgesetzes gefordert. Der Bundestag debattierte am Donnerstag in einer Grundsatzdebatte über vier unterschiedliche Anträge zu einer Reform des Gesetzes.

Eine tiefgefrorene Probe mit embryonalen Stammzellen. Foto: AP Lupe

Eine tiefgefrorene Probe mit embryonalen Stammzellen. Foto: AP

BERLIN. Leibniz-Präsident Ernst Theodor Rietschel verlangte, die geltende Stichtagsregelung für den Import von Stammzellen ersatzlos abzuschaffen.Einzige Bedingung für die Einfuhr solle künftig sein, dass die Stammzellen aus menschlichen Embryonen gewonnen wurden, die bei der künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind, sagte Rietschel. Er liegt damit auf einer Linie mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Max-Planck-Gesellschaft. Die DFG würde als Kompromiss allerdings auch eine neue Stichtagsregelung akzeptieren.

Der Bundestag debattierte am Donnerstag in einer Grundsatzdebatte über vier unterschiedliche Anträge zu einer Reform des Stammzellgesetzes. Die Positionen reichen von einem generellen Verbot der Embryonenforschung in Deutschland bis zu einer Abschaffung des Stichtags.

Seit 2002 dürfen deutsche Embryonenforscher nach Genehmigung durch das Robert-Koch-Institut Stammzelllinien importierten, die vor dem 1. Januar 2002 durch Vernichtung überzähliger Embryonen gewonnen wurden. Dadurch sollte verhindert werden, dass von der deutschen Forschung ein Anreiz ausgeht, immer neue Embryonen im Ausland zu vernichten. Die Stammzelllinien gelten aber als veraltet und werden von Forschern im Ausland nicht mehr genutzt.

Der Wissenschaft geht es um mehr als eine Abschaffung des Stichtags. Forscher wollen embryonale Stammzellen nicht nur wie bislang in der Grundlagenforschung, sondern auch für diagnostische, präventive und therapeutische Zwecke einführen dürfen. Außerdem soll im Gesetz eindeutig klar gestellt werden, dass es nur im Inland gilt. Deutsche Forscher, die an internationalen Kooperationen mit neueren Stammzelllinien teilnehmen, wären sonst der latenten Gefahr ausgesetzt, in Deutschland dafür bestraft zu werden.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Spätestens Mitte März Entscheidung

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