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Deutschland-Aufenthalt: Auswärtiges Amt setzte sich für Gaddafi-Sohn ein

Dass der Gaddafi-Sohn Saif al-Arab von den bayerischen Behörden einst schonend behandelt wurde, steht schon lange als Vorwurf im Raum. Jetzt zeigt sich: Die Zurückhaltung erfolgte wohl auf Bitten des Auswärtigen Amtes.

Zählt zu den prominentesten Söhnen von Muammar Gaddafi: sein Sohn Saif. Quelle: Reuters
Zählt zu den prominentesten Söhnen von Muammar Gaddafi: sein Sohn Saif. Quelle: Reuters

München/BerlinDer lange in München lebende Sohn des früheren libyschen Diktators Muammar al-Gaddafi ist von den Behörden in Berlin und München entgegen bisheriger Darstellung offenbar doch schonend behandelt worden - mindestens in Visums-Fragen. So bat das Auswärtige Amt die bayerischen Behörden, es beim Aufenthaltstitel des Gaddafi-Sohnes Saif al-Arab nicht ganz so genau zu nehmen. Das Amt selbst jedoch wies den Vorwurf zurück, der Sohn Gaddafis habe eine besondere Behandlung bekommen.

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Saif al-Arab war einst ohne gültiges Visum nach Deutschland eingereist und hätte sich neue Aufenthaltspapiere besorgen müssen - was er aber nicht tat. 2011 starb er nach offiziellen Angaben bei einem Nato-Luftangriff auf Tripolis.

In einem Schreiben des Auswärtigen Amts an das bayerische Innenministerium vom 10. Juli 2007 hieß es, bei der Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde, ob auf eine „Nachholung des Visumverfahrens“ verzichtet werde, sollten die erheblichen außenpolitischen und außenwirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland in Libyen berücksichtigt werden - das geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hervor, über die die „Süddeutsche Zeitung“ (Montagsausgabe) berichtete.

Nach Darstellung von Justizministerin Beate Merk (CSU) erklärte das Auswärtige Amt in dem Schreiben, dass Gaddafi „zwar nicht mit dem zur Beantragung eines Aufenthaltstitels für einen Sprachkurs erforderlichen Visum eingereist sei“. Allerdings halte er sich nicht illegal in der Bundesrepublik auf, weil ihm zuvor ein italienisches Schengen-Visum erteilt worden sei. Nach Angaben Merks hieß es in dem Schreiben des AA weiter, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Gaddafi junior für ein Jahr erscheine „ausreichend und angemessen“. Laut „SZ“ bekam Gaddafi mehrfach problemlos Aufenthaltsgenehmigungen.

Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Andreas Peschke, sagte, das Amt habe den bayerischen Behörden mitgeteilt, dass Saif al-Arab in Deutschland keine diplomatische Immunität genieße. Für die Aufenthaltsgenehmigung selbst seien die bayerischen Landesbehörden zuständig gewesen. Zu dem Schriftwechsel von 2007 mit den bayerischen Behörden wollte das AA keine Stellung nehmen. Peschke verwies darauf, dass eine Visa-Erteilung immer nur der erste Schritt für einen längeren Aufenthalt in Deutschland sei.

Vergangenes Jahr hatte der Umgang der Münchner Polizei und Justiz mit dem Gaddafi-Sohn für Schlagzeilen gesorgt. Saif al-Arab hatte es von 2006 bis 2010 in München mehrfach mit der Polizei zu tun: Wegen einer Disko-Schlägerei, Fahrens ohne Führerschein, Beleidigung von Polizisten und anderen Vorwürfen. Mit Ausnahme von zwei Verkehrsdelikten führten aber sämtliche Untersuchungen nicht zu einer Bestrafung.

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