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Deutschland in der Euro-Falle: Richter auf verlorenem Posten

Europa blickt gespannt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Euro-Rettungsschirm ESM. Dabei zeichnet sich schon ab: Egal, wie die Richter entscheiden, Deutschland wird der große Verlierer sein.

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wehen eine Deutschland und eine Europafahne. Quelle: dpa
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wehen eine Deutschland und eine Europafahne. Quelle: dpa

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den ESM wird zum Zitterspiel. Kurz vor der geplanten Verkündigung des Urteils am Mittwoch mehren sich rechtliche Zweifel an dem Euro-Dauerrettungsschirm. Staatsrechtler sind zwar überzeugt, dass Karlsruhe das wichtige Rettungsinstrument am Ende wohl nicht aufhalten wird. Sie erwarten aber, dass die Richter diverse Auflagen aussprechen werden – mit den entsprechenden Folgen für das Gericht selbst, für Deutschland, aber auch für Europa insgesamt. Die könnten teilweise sehr gravierend sein. Davon gehen jedenfalls Ökonomen aus.

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Derzeit ist allerdings noch unklar, ob die Richter überhaupt eine Entscheidung fällen können. Das Gericht muss sich erst noch mit dem neuen Eilantrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler befassen. Eine Sprecherin sagte, voraussichtlich morgen werde bekanntgeben, wie es in der Sache weitergehe. Gauweiler hatte am Wochenende beantragt, den Rettungsschirm zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe.

Der künftige europäische Rettungsfonds ESM

  • Wann kommt der ESM?

    Der geplante dauerhafte Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) soll nach den neuesten Plänen der Euro-Länder Mitte 2012 starten und damit ein Jahr früher als bisher geplant. Der ESM löst den Rettungsschirm EFSF ab.

  • Wie sieht die Finanzstruktur aus?

    Der ESM soll über eine effektive Darlehenskapazität von 500 Milliarden Euro verfügen. Bei diesem maximalen Darlehensvolumen soll es unabhängig von den Verpflichtungen des auslaufenden Rettungsfonds EFSF bleiben. Um das Volumen tatsächlich zu erreichen, soll der ESM mit 700 Milliarden Euro ausgestattet sein. Davon entfallen 80 Milliarden Euro auf Bareinlagen und 620 Milliarden auf abrufbares Kapital in Form von Garantien. So soll die Bestnote bei der Kreditwürdigkeit („AAA-Rating“) garantiert sein.

  • Wie viel muss Deutschland zahlen?

    Deutschland springt nicht mehr nur als Bürge ein: Berlin steuert rund 21,7 Milliarden Euro Bareinlagen und 168,3 Milliarden Euro an Garantien bei. Bisher soll die Bareinlage in fünf gleichen Raten von je rund 4,3 Milliarden Euro gezahlt werden. Wegen des früheren ESM-Starts wird die erste Rate aber schon Mitte 2012 fällig. Dafür muss Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Nachtragshaushalt für 2012 vorlegen. Die erste Rate könnte auch weit höher ausfallen, sollte der ESM rascher aufgefüllt werden. Einige Euro-Staaten könnten ihren gesamten - weit geringeren - Betrag für den Kapitalstock auf einen Schlag schon 2012 einzahlen. Im Extremfall kann der Bundesetat mit 190 Milliarden Euro belastet werden.

  • Wie werden die Gläubiger beteiligt?

    Private Geldgeber und Inhaber von Staatsanleihen wie Banken und Versicherer sollen an Rettungsmaßnahmen nach den Regeln des Internationalen Währungsfonds (IWF) beteiligt werden. Es geht um Praktiken, die die Märkte und Mitgliedstaaten kennen. Auf schärfere Vorgaben wurde verzichtet. Die Umschuldungsklauseln in Staatsanleihen der Euro-Länder (Collective Action Clauses/Cacs), sollen weiter in den ESM eingebracht werden. Die Entschuldung Griechenlands mit einem freiwilligen Verzicht der Gläubiger auf ihre Forderungen soll aber ein Einzelfall bleiben.

  • Welche Mehrheiten gelten für Beschlüsse?

    Ist die Finanzstabilität der Eurozone bedroht, kann der ESM mit einer Mehrheit von 85 Prozent des Kapitalschlüssels entscheiden. (Quelle: dpa)

Wie schwierig die Gemengelage um den ESM ist, zeigt auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Der ESM könnte demnach das Haushaltsrecht des Parlamentes verletzen. Die "Neue Osnabrücker Zeitung" zitiert aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Darin heißt es, eine "womöglich unmittelbare und potenziell unbestimmte Haftung" für die Schulden anderer Staaten verletze den Bundestag in seinem Budgetrecht. Es sei nicht gerechtfertigt, die "Legitimation von Staatsgewalt und deren Ausübung durch Fesselung des Haushaltsgesetzgebers infolge von Verbindlichkeiten aus internationalen Übereinkünften praktisch zu entleeren". Die Juristen warnen davor, dass eine Haftungsübernahme für Entscheidungen anderer EU-Mitglieder die Legitimationsgrundlage des Staatenverbundes "überdehnen" würde.

Verfassungsbeschwerden Die deutsche Justiz und der Euro

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Mit diesen Fragen sind auch die Karlsruher Richter konfrontiert. Dabei bilden die nüchternen Fakten lediglich den Rahmen für ihre Entscheidung: Der ESM soll, so die Pläne der Euro-Retter, mit bis zu 500 Milliarden Euro, die er sich am Kapitalmarkt borgen kann, strauchelnde Euro-Länder stützen. Dazu kann er sie direkt durch Kredite finanzieren, ihnen beim Verkauf von Staatsanleihen helfen oder Anleihen an den Börsen kaufen, um die Zinssätze zu drücken. Das Grundkapital des ESM beträgt 700 Milliarden Euro, dafür haftet Deutschland mit bis zu 190 Milliarden Euro, von denen es 22 Milliarden Euro in bar einzahlt.

Soweit die Theorie. Verdeckt wird dadurch, was tatsächlich auf dem Spiel steht. Ob sich die Richter in die eine oder andere Richtung entscheiden, ob sie sich für oder gegen den ESM aussprechen oder gar einen Mittelweg präsentieren – alles dürfte folgenschwere Konsequenzen nach sich ziehen, wie folgender Überblick zeigt.

  • 12.09.2012, 10:34 UhrHumanist

    Es ist wohl wahr: Das BVerfG ist in einem Staate, der dem Hobbesschen Leviathan viel mehr ähnelt als einer modernen, insbesondere plebiszitär gestützten, Demokratie, nicht eine dritte Gewalt nach den Vorstellungen Montesqiueus, sondern ein Glied in der durchlaufenden Kette der politischen Klasse, dessen macht- und entscheidungspolitischen Methoden so uniform sind, daß sie alle Meinungsunterschiede erst gar nicht aufkommen lassen.
    Niemand, der klar sieht, hat deshalb erwartet, daß das BVerfG den ESM und die derzeitige Politik der EU eines demokratiefeindlichen Staatskapitalismus nach Putins Vorbild im alleinigen Interesse großer Vermögensbesitzer stoppt.
    Diese genetisch kranke Währungsunion werden die damit nicht retten. Sie werden allenfalls dafür sorgen, daß wir alle einen Höchstpreis für die Umsetzung des dilettantischen Gedankens: politische Union = Währungsunion = Gut, zahlen werden. Und nach dem mit Sicherheit zu erwartenden Crash werden sich alle dann fragen: Wie konnte es dazu kommen und Nie Wieder!!! schreien, wie schon mehr als zwei Mal in Europa.

  • 12.09.2012, 06:42 UhrBaehring-boeSER-Verleger


    http://www.reiki-direkt.de

  • 11.09.2012, 15:29 UhrKinnal

    Zuweilen hat man den Eindruck, dass nicht nur viele deutsche Abgeordnete, sondern auch viele deutsche Journalisten den Vertrag über den ESM entweder nicht genau gelesen, oder ihn nicht verstanden haben.

    In diesem »Schulungsvideo« werden einige der kritische Stellen des ESM anhand des Originalvertragstextes näher beleuchtet:
    http://youtu.be/r4crr-kX9zc

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