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22.05.2008 
Neue Regelung nur unter Vorbehalt

Die Tage des VW-Gesetzes sind gezählt

Die Bundesregierung hat sich über die Neufassung des VW-Gesetzes geeinigt. Damit soll an der starken Stellung des Landes Niedersachsen bei Europas größtem Autobauer festhalten – zunächst. Denn ein Ende der Regelung ist bereits jetzt abzusehen. Derweil mobilisiert der VW-Betriebsrat die Belegschaft gegen die EU-Kommission.

Ministerin Brigitte Zypries hat bei der Novelle des VW-Gesetzes nur auf den ersten Blick einen Sieg errungen. Foto: ap Lupe

Ministerin Brigitte Zypries hat bei der Novelle des VW-Gesetzes nur auf den ersten Blick einen Sieg errungen. Foto: ap

HB BERLIN. Zwar wird das Bundeskabinett bei seiner Sitzung am Dienstag der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erarbeiteten Novelle des Gesetzes zustimmen, die dem Land Niedersachsen Sonderrechte einräumt. Sobald sich jedoch der erwartete Widerstand der EU-Kommission regt, will sich die Bundesregierung diesem beugen. Diese Regelung ist Gegenstand einer Protokollnotiz, auf die sich nach Angaben aus Regierungskreisen das Kanzleramt gemeinsam mit den Ressorts Jusitz, Außen, Finanzen und Wirtschaft verständigt hat. Die endgültige Entscheidung über die Protokollnotiz soll das Bundeskabinett am Dienstag treffen.

Die von Zypries geplante Novelle des Gesetzes schreibt die starke Stellung Niedersachsens fort. Laut Gesetzentwurf soll künftig auf VW-Hauptversammlungen bei wichtigen Entscheidungen wie etwa einer Verlagerung des Konzernsitzes eine Sperrminorität von 20 Prozent gelten. Das kommt Niedersachsen entgegen, das mit 20,3 Prozent nach Porsche zweitgrößter VW-Anteilseigner ist. In anderen Unternehmen ist ein Vetorecht erst ab 25 Prozent üblich.

Zypries hat sich jedoch nur auf den ersten Blick durchgesetzt, da die Protokollnotiz rasch zur Geltung kommen dürfte. EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hatte in den vergangenen Wochen immer wieder deutlich gemacht, dass er die geplante Regelung nicht akzeptieren werde. Erst gestern sagte ein Sprecher des Kommissars, die Kommission erwarte, "dass Deutschland das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vollständig umsetzt".

Sollte die Bundesregierung das Urteil nicht respektieren, müsse sie mit einer neuen Klage rechnen, warnte er. Der EuGH kann Deutschland dann zu einer Geldbuße in Milliardenhöhe verurteilen. Solche Verfahren wegen des Verstoßes gegen ein Urteil sind gegenüber normalen Vertragsverletzungsverfahren zudem deutlich beschleunigt. McCreevy hatte Zypries bereits im April geschrieben, er halte die geplanten Rechtsänderungen nicht für ausreichend, um dem Urteil des EuGH nachzukommen. Es müssten nicht nur das Recht der Bundesregierung und des Landes Niedersachsen zur Entsendung von jeweils zwei Aufsichtssratsmitgliedern sowie die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent abgeschafft werden, schrieb MCCreevy. Fallen müsse auch die 20-prozentige Sperrminorität im VW-Gesetz.

Der EuGH hatte im Oktober 2007 das alte VW - Gesetz zum Schutz von VW vor Übernahmen in wichtigen Punkten gekippt - zum Beispiel die Vorschrift, wonach ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann, auch wenn er mehr Anteile am Unternehmen besitzt.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: VW-Betriebsrat mobilisiert Belegschaft gegen die EU-Kommission

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