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28.06.2008 
EU-Richtlinie

Diskriminierungsschutz belastet Kommunen

von Helmut Hauschild und Thomas Sigmund

Mit einer neuen Richtlinie will die Europäische Union gegen Diskriminierung im Alltag vorgehen. Doch Rechtsexperten kritisieren die Pläne. Droht den Kommunen eine zusätzliche Flut an teuren Vorschriften?

Die EU will gegen Diskriminierung im Alltag vorgehen. Foto: rtrLupe

Die EU will gegen Diskriminierung im Alltag vorgehen. Foto: rtr

BRÜSSEL/BERLIN.Städten und Gemeinden drohen wegen der geplanten Vorschriften der EU-Kommision zum Diskriminierungsschutz bedeutende Zusatzlasten. Sie müssen künftig bei allen Dienstleistungen wie etwa dem öffentlichen Nahverkehr für den barrierefreien Zugang Behinderter sorgen. Denn der Richtlinienvorschlag von EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla verbietet jede Diskriminierung im Geschäftsverkehr aufgrund von Alter, Religion, sexueller Orientierung oder eben einer Behinderung. Das gilt für öffentliche Anbieter von Gütern und Diensten genauso wie für die private Wirtschaft.

Zwar soll eine Übergangsregelung die Lasten für die Kommunen begrenzen. In dem Richtlinienentwurf ist vorgesehen, dass zunächst nur neue Gebäude mit Publikumsverkehr wie etwa S-Bahn-Stationen und Behörden behindertengerecht sein sollen. Bestehende Anlagen müssen erst in einigen Jahren nachgerüstet werden. Dennoch dürften auf viele Städte und Gemeinden eine Kostenlawine zukommen, sollte der Richtlinienentwurf umgesetzt werden.

Bei Rechtsexperten stoßen die Brüsseler Antidiskriminierungspläne auf Unverständnis. "Der finanzielle Aufwand ist groß und wird weiter steigen", warnte Jobst-Hubertus Bauer von der Kanzlei Gleiss Lutz. Es bestehe die Gefahr, dass bald weitere Schritte der EU folgen und Brüssel neue Diskriminierungsmerkmale erfinde.

Nach Ansicht des Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing müsste die Bundesregierung das deutsche Antidiskriminierungsgesetz deutlich ausweiten, sollte der Richtlinienentwurf der EU in der gegenwärtigen Form verabschiedet werden. "Beim Einkaufen, Wohnen, bei der Verkehrsbeförderung, überall im Alltagsleben würden neue Ge- und Verbote entstehen", sagte Thüsing. Der Direktor des Instituts für Arbeitsrecht an der Universität Bonn warnte vor wachsender Rechtsunsicherheit durch die geplante EU-Richtlinie. Als Beispiel nannte er die "schwammige Definition" von Privatgeschäften. Die Unterscheidung etwa zwischen gewerblicher und privater Vermietung gehe aus dem Kommissionsvorschlag nicht hervor.

Das deutsche Antidiskriminierungsgesetz gilt bisher nur für das Arbeitsleben. Die geplante Ausweitung des Diskriminierungsverbots auf alle gewerblichen Geschäfte betrifft zum Beispiel die Wohnungsvermietung. Allerdings sollen die neuen Schutzvorschriften nur das so genannte Massengeschäft betreffen, das heißt große Wohnungsgesellschaften. Auf private Vermieter, für die die Mieteinnahmen nur ein Nebeneinkommen darstellten, finde die Richtlinie keine Anwendung, hieß es in Spidlas Umgebung. Doch wo die Grenze zu einer laut dem Richtlinienentwurf "kommerziellen Betätigung" liegt, das wird dort nicht genau definiert.

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