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Diskussionspapier: Berlin will Leerverkaufsverbot ausweiten

Die Bundesregierung will ungedeckte Leerverkäufe von Aktien, Staatsanleihen der Euro-Länder und Versicherungen für Ausfallrisiken von Staaten der Euro-Zone verbieten. Anders als bisher geplant, sollen diese Verbote aber in einem eigenen Gesetz geregelt werden. So steht es in einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums.

Bundesfinanzminister Schäuble. Quelle: dpa
Bundesfinanzminister Schäuble. Quelle: dpa

BERLIN. Die Bundesregierung will ungedeckte Leerverkäufe von Aktien, Staatsanleihen der Euro–Länder und Versicherungen für Ausfallrisiken von Staaten der Euro-Zone verbieten. Anders als bisher geplant, sollen diese Verbote aber in einem „Gesetz zur Stärkung der Stabilität der Finanzmärkte“ geregelt und nicht länger Teil des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes werden.

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In einem Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums von Ende April wurden diese Verbote bereits thematisiert. Am 18. Mai untersagte die Finanzaufsicht BaFin dann entsprechende Handelsaktivitäten vorübergehend. Zudem verbot die BaFin ungedeckte Leerverkäufe von Aktien von zehn Finanzdienstleistern. Dazu gehören die Allianz, die Deutsche Bank, die Commerzbank, die Deutsche Börse sowie der Rückversicherer Munich Re. In ihrem Gesetzentwurf betont die Regierung, dass sich das geplante Verbot ungedeckter Leerverkäufe von Aktien auf alle Titel erstrecken soll, „die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind“.

Verbände sollen dazu morgen mündlich Stellung beziehen. Damit haben sie also zwei Tage Zeit, um sich auf dieses Thema vorzubereiten. „Wir sind von dem Vorgehen des Finanzministeriums sehr überrascht“, erklärt Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Alternative Investments (BAI). Gerade nach der deutlichen Kritik anderer EU-Staaten und der -Kommission am jüngsten Vorgehen der BaFin zum einen und der heftigen Reaktion der Märkte zum anderen „hätten wir mehr Besonnenheit erwartet“, so Dornseifer. Aktionismus sei hier kontraproduktiv. In der jetzigen Fassung dürfte der Entwurf nicht nur Marktteilnehmer, sondern auch die Aufsicht vor viele Probleme stellen, vermutet der BAI.

Leerverkäufe sind Geschäfte, bei denen ein Investor Wertpapiere verkauft, ohne sie vorher besessen zu haben. Dabei hofft er auf fallende Kurse. Bei gedeckten Leerverkäufen hat sich der Investor die Wertpapiere geliehen, bei ungedeckten hat er nicht einmal Ansprüche darauf. „Ungedeckte Leerverkäufe ermöglichen es, im Gegensatz zu gedeckten, sehr schnell eine große Zahl von Leerverkäufen ohne vorherigen Aufwand für eine Wertpapierleihe zu tätigen“, heißt es im Gesetzentwurf. Daher sei es theoretisch möglich, mehr Aktien zu verkaufen, als am Markt verfügbar seien. Von dieser Handelsstrategie würden besondere Risiken für die Stabilität und Integrität des Finanzmarktes ausgehen.

Die Bundesregierung räumt ein, dass es auf europäischer Ebene keine Rechtsvorschriften zum Verbot und zur Transparenz von Leerverkaufsgeschäften gebe. International hat der Vorstoß Irritationen ausgelöst, weil nationales Handeln auf den Finanzmärkten wenig Wirkung zeigt. Finanzmarktakteure sprachen von einem „stumpfen Schwert“, EU-Partner fühlten sich verprellt.

  • 26.05.2010, 15:06 UhrAnonymer Benutzer: F.-J. Hay Bonn

    ...vernünftige Regeln können nicht schaden -
    aber die Tänzer ums Goldene Kalb lobpreisen eh schon von 1987 an die Deregulierung .
    (s. Geschäftsbericht der Deutschen bank ,Seite 15 -
    da wird dann selbstverständlich auch schon über den
    "sehr weit ausgebauten Kündigungsschutz geschwafelt".)
    Hätten wir mal vor Jahren auf Lafontään gehört:
    aber dieser gefährliche Demagoge & Populist wollte
    ebbes unsere Zweitgarage vergesellschaften....grins...
    Gruß aus bonn -Joschi

  • 26.05.2010, 11:22 UhrAnonymer Benutzer: alfred

    Eine Krise die an der Wall Street losgetreten wurde reisst den Euro in die Tiefe und gefährdet den Wohlstand eines ganzen Kontinents. Alle sind sich einig dass etwas getan werden muss, aber es scheint selbstverständlich dass die möglichen Reformen von den Aktören auf dem Parkett mitgetragen werden müssen. Wenn man aber auf die Frösche hört wird man den Sumpf niemals trockenlegen. Geithner, bernanke und Co werden nur dann dem zügellosen Treiben Einhalt gebieten wenn sie keine Alternative haben. Europa kann es sich nicht leisten solange zu warten. irgendwo muss man eben anfangen wenn man ernsthaft daran interessiert ist den Sumpf tocken zu legen.

  • 26.05.2010, 11:02 UhrAnonymer Benutzer: mschweiz

    Ungedeckte Leerverkäufe können doch eigentlich nur als Termingeschäft funktionieren, denn: ich verkaufe und habe (in der Regel) 2 Tage Zeit um zu liefern. Wenn ich mich aber 2 Tage später eindecke, dann hat mein Verkäufer doch dieselbe Frist und ich komme in Verzug? bitte um Aufklärung!

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