
BERLIN. Eine Gruppe von fünf Professoren hatte am Freitag unmittelbar nach der Zustimmung des Bundestages zu dem entsprechenden Gesetz Klage gegen die Finanzhilfen eingereicht. Per Eilantrag wollten sie außerdem erreichen, dass das Geld bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht ausgezahlt werden darf.
Dagegen befand der Zweite Senat des Verfassungsgerichts am Samstag, bei einem gerichtlichen Stopp der Finanzhilfe hätte Deutschland seine Mithilfe an den Notmaßnahmen zum Erhalt der griechischen Zahlungsfähigkeit gerade dann abbrechen müssen, wenn sie gefordert sei. Dadurch wäre die Verwirklichung des Rettungspakets insgesamt infrage gestellt gewesen, was nach Einschätzung der Bundesregierung schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile für die Allgemeinheit gehabt hätte. Dieser Auffassung zufolge wäre dann die Stabilität der gesamten Währungsunion gefährdet.
Weniger schwer wiegen demgegenüber nach Einschätzung der Richter die Nachteile, wenn die Hilfe zunächst zugelassen wird und sich im Nachhinein als unzulässig erweisen sollte. Die Kläger hätten keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht, dass ihre Grundrechte gerade infolge der Kreditgewährung an Griechenland schwer und unumkehrbar beeinträchtigt werden könnten.
Bundestag und Bundesrat hatten am Freitag nach einem gesetzgeberischen Eilverfahren in nur einer Woche den deutschen Beitrag für das Hilfspaket von IWF und Euro-Staaten beschlossen, das insgesamt ein Volumen von 110 Milliarden Euro hat. Deutschland wird Griechenland dabei über die staatseigene KfW-Bank bis zu 22,4 Milliarden Euro an Krediten über drei Jahre zur Verfügung stellen. Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete das Gesetz trotz der Klage ebenfalls noch am Freitag. In der Nacht gaben die Staats- und Regierungschefs der EU bei einem Sondergipfel in Brüssel endgültig grünes Licht für die Milliardenhilfe.
Vier der jetzigen Kläger hatten 1998 schon gegen die Einführung des Euro geklagt und vor dem Bundesverfassungsgericht verloren.
Das war's dann wohl.
Wieso gehen wir nun überhaupt noch nächsten Montag wieder zur Arbeit ?
Wieso noch leisten, sparen und gar Steuer-zahlen ?
ich weiss es nicht.
Die Frage von Herrn Fischer, 08.05.; 21.48 Uhr, lässt sich leicht beantworten: Das bVerfG hat in Wirtschafts- und Finanzfragen noch nie eine glückliche Hand gehabt, offensichtlich sind die Damen und Herren in diesen Fragen besonders krass überfordert. Das beginnt schon 1957, als die gegen Erhard und Müler-Armack die besondere Herrschaftsstruktur Adenauers, über Sozialleistungen die nächsten Wählerrunden zu überstehen, stützte, geht über einige steuerrechtliche Entscheidungen weiter (z.b. Halbteilungsgrundsatz) und setzt sich jetzt mit dem Urteil über die Währungsunion fort. Der bFH hat wesentlich mehr für den Schutz unserer Verfassungsgrundsätze getan als dieser beamtete "Spruchkörper". Gerade die Leute, die jetzt geklagt haben, waren bereits bei Einführung der Währungsunion der Auffassung, daß man über unterschiedliche Finanz-, Steuer- und Sozialsysteme nicht einfach eine einheitliche Währung stülpen kann. Aber diese Problematik wird diesen beamtenjuristen wohl nie mehr erschlossen werden. Einem Juristen soll kein Sachgebiet bekannt sein, das ihm fremd wäre. Diese Erkenntnis- Karikatur trifft besonders auf diese Leute zu. Schade, denn ich finde unsere Verfassung eigentlich ganz brauchbar.
Frage: für was für eine sogenannte Verfassung steht das bundesverfassungsgericht in Karlsruhe? ich weiß es nicht. Für mich sind die Damen und Herren keine Hütter für das Grundgesetz und auch nicht mehr für den bürger. Es hat den Anschein, als wüssten die Damen und Herren Richter, schon im Vorfeld, was für ein Urteil gefällt werden muß. Sie sind nur noch Vasallen ihrer Parteien und somit nicht mehr unabhängig. Mit dem neuen Präsidenten, sind sie nur noch Statisten und Marionetten der großen Politik. Schande über diese institution.
Danke
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