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Einigung der Fraktionen: Kompromiss zum Wahlrecht bläht Bundestag auf

Mit Ausnahme der Linkspartei haben sich die Bundestagsfraktionen gedrängt vom Verfassungsgericht auf eine Wahlrechtsreform verständigt. Danach dürften sich mehr Politiker Hoffnung auf ein Bundestagsmandat machen.

Ein Fahrradfahrer vor dem Reichstag in Berlin. Quelle: dpa
Ein Fahrradfahrer vor dem Reichstag in Berlin. Quelle: dpa

BerlinDie Bundestagswahl im kommenden Jahr scheint gegen juristische Anfechtungen gesichert. Nach monatelangem Ringen um ein neues Wahlrecht einigten sich alle Fraktionen außer der Linken am Mittwoch in Berlin grundsätzlich auf ein Modell, bei dem sämtliche Überhangmandate ausgeglichen werden. Die CDU/CSU-Fraktion rechnet mit einer endgültige Einigung in der kommenden Woche. Für die SPD sprach Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann von einem großen Fortschritt: „Die Chancen sind jetzt gestiegen, dass wir uns bis Weihnachten auf einen konkreten Gesetzentwurf einigen.“

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Die Reform war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Juli zentrale Teile des von Union und FDP durchgesetzten Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Karlsruher Richter monierten insbesondere die bisherige Praxis bei den Überhangmandaten und forderten bereits für die nächste Bundestagswahl eine Neuregelung.

Das jetzt gefundene Modell sieht grundsätzlich vor, dass Überhangmandate für eine Partei automatisch zu Ausgleichsmandaten für alle anderen Parteien führen, damit das Größenverhältnis zueinander erhalten bleibt. Das führt in etwa zu folgender Vorgehensweise: Partei A hat - um ein Beispiel zu nehmen - exakt doppelt so viele Parlamentssitze errungen wie Partei B. Wenn Partei A jetzt aber zusätzlich noch Überhangmandate geholt hat, dann müsste es im Gegenzug für Partei B so viele Ausgleichsmandate geben, bis die Zahl der Abgeordneten von Partei A wieder doppelt so groß ist wie bei Partei B. Das System ist allerdings so kompliziert, dass sich selbst Wahlrechtsexperten mit der genauen Berechnung schwertun.

Im Ergebnis dürfte dieses Modell jedoch dazu führen, dass der nächste Bundestag deutlich aufgebläht wird. Statt der aktuell 620 Abgeordneten könnten künftig mehr als 670 gut bezahlte Volksvertreter dem Parlament angehören, was bei der Linksfraktion auf deutliche Kritik stößt. Deren Rechtsexpertin Halina Wawzyniak monierte, das jetzt verabredete Modell hätte bei allen Bundestagswahlen seit 1994 zu einer teils erheblichen Vergrößerung des Parlaments geführt. Das sei jedoch nicht akzeptabel. „Ein größerer Bundestag bedeutet nicht mehr Demokratie.“

  • 18.10.2012, 08:29 UhrMaWo

    @ THHL,
    bestimmt werden die Volkstreter eine Deckelung beschließen. D.h. die Gesamtkosten werden halt auf mehrere Treter verteilt und dem Steuerzahler kostet das Ganze nicht mehr.
    Erfahrungen in Deckelungen haben unsere Politikern zu Genüge. Sie brauchen das Prinzip "Nachteilig für den Bürger" nur in "Nichtnachteilig für den Bürger" umzusetzen.
    Das würde aber Charakter voraussetzen.

  • 18.10.2012, 07:39 UhrMartina

    na so unschuldig sind die Banken auch wieder nicht, sind es doch diejenigen, welche die Politiker unter Druck setzen, korrumpieren und damit den "Sozialstaat" aushebeln. Die Politiker sind die dienstwilligen Knechte der Banken, ausser eben die Linken.

  • 18.10.2012, 01:17 UhrPassover

    Mal ganz ehrlich: Lieber ein verfassungswidriges Wahlrecht als 50 Abgeordnete mehr!

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