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03.06.2008 
Kreditinstitute

Einlagensicherung bleibt tabu

von Frank M. Drost

Die Unionsfraktion lehnt eine Gesetzesänderung nach der Phoenix-Pleite nun doch ab. Damit stellt sich die CDU gegen das sogenannte "Überlaufsystem" zur Absicherung der verschiedenen Kreditinstitute. Und auch in der SPD sieht man anscheinenend keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf nach dem spektakulären Bankrott.

Die Phoenix-Pleite löste die Diskussion um die Einlagensicherung aus. Foto: dpaLupe

Die Phoenix-Pleite löste die Diskussion um die Einlagensicherung aus. Foto: dpa

BERLIN. Die Koalition wird die bestehende Einlagensicherung der deutschen Kreditwirtschaft voraussichtlich doch nicht antasten. "Wir neigen zu einer Lösung, die die bewährten Sicherungseinrichtungen im Grundsatz erhält", sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, dem Handelsblatt. Lediglich der Bereich, in dem die Probleme entstanden sind, also die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleister (EdW), sollte neu organisiert werden. Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium hat sich offiziell noch zu keiner Meinung durchgerungen. Die SPD selbst will das Votum des Ministeriums abwarten, bevor sie sich entscheidet. Unter der Hand sehen SPD-Politiker jedoch auch keinen Grund, das System zu ändern

Im Klartext heißt das, dass im Zuge der Pleite des Kapitalanlagenbetrügers Phoenix weder die Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken zur Disposition steht noch die Einlagensicherung der privaten Banken. Koalitionspolitiker Bernhardt distanziert sich mit seinen Äußerungen deutlich von einem Gutachten, dass das Finanzministerium anlässlich der Pleite des Wertpapierdienstleisters Phoenix in Auftrag gegeben hatte. Die Professoren Patrick Leyens von der Uni Hamburg und Jochen Bigus von der Uni Bern skizzieren darin, eine radikale Reform der Einlagensicherung. Sie schlagen vor, dass die bislang unabhängig voneinander bestehenden Sicherungssysteme der Sparkassen, Genossenschaften, privaten Banken und Wertpapierdienstleister im Krisenfall durch ein "Überlaufsystem" füreinander einstehen.

Bislang gilt: Während die Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken einen kompletten Schutz der Kundengelder bei einer Insolvenz vorsieht, stellt die Einlagensicherung der privaten Banken immerhin sicher, dass Einlagen bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank abgesichert sind. Beide Systeme sind unabhängig voneinander.

Bei den Banken löste das Gutachten einhellige Empörung aus. "Es wäre völlig absurd, wenn wir via Überlaufsystem die Risiken der Konkurrenz abfedern müssten", sagte kürzlich der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken, Christopher Pleister, dem Handelsblatt.

Die Diskussion war durch die Pleite von Phoenix entstanden. Das Unternehmen hatte im großen Stil Anlegergelder eingeworben und über ein Schneeballsystem in Scheingeschäfte investiert. Letztlich entstand ein Schaden von 180 Mill. Euro, für den die EdW gerade stehen soll. Die Einrichtung ist damit allerdings hoffnungslos überfordert, da sie selbst nur über rund fünf Mill. Euro verfügt. Seit 2005 warten die Anleger auf Entschädigung. Selbst bei einer Reform der Einlagensicherung müsste dieser Fall separat gelöst werden.

"Wir wenden uns strikt dagegen, alle in einen Topf zu tun", macht Unions-Politiker Bernhardt deutlich. Es wäre "Wahnsinn", die bewährten Systeme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die auf ihre "kranken Kinder" aufpassen, zu zerstören. Er plädiert dafür, bei der EdW selbst anzusetzen. Diese würde nämlich beispielsweise anders als die Sicherungseinrichtungen der Sparkassen, Genossenschaftsbanken und privaten Banken über keine Prüforganisation verfügen, um frühzeitig Unregelmäßigkeiten aufspüren zu können.

Vorstellbar wäre es zudem, die EdW mit der Sicherungseinrichtung der privaten Banken zusammenzulegen. Das allerdings trifft auch auf den Widerstand der privaten Banken, die die Systeme als nicht kompatibel ansehen.

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