17.02.2006

Hartz IV-Korrekturen: Einschnitte für junge Arbeitslose gelten ab sofort

Der Bundestag hat Korrekturen an der Arbeitsmarktreform Hartz IV beschlossen. Das Arbeitslosengeld II im Osten wird zum 1. Juli an das Westniveau angeglichen. Schon ab diesem Freitag gelten Einschnitte für Arbeitslose unter 25 Jahre.

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Arbeitslose zwischen 18 und 25 Jahren erhalten künftig nur noch 80 statt 100 Prozent des Regelsatzes von 345 Euro, wenn sie noch bei den Eltern leben. Foto: dpa Lupe

Arbeitslose zwischen 18 und 25 Jahren erhalten künftig nur noch 80 statt 100 Prozent des Regelsatzes von 345 Euro, wenn sie noch bei den Eltern leben. Foto: dpa

HB BERLIN. Die Leistungen für Arbeitslose zwischen 18 und 25 Jahren werden gekürzt. Sie erhalten nur noch 80 statt 100 Prozent des Regelsatzes von 345 Euro, wenn sie noch bei den Eltern leben. Ihr Auszug aus der Elternwohnung wird nur noch eingeschränkt unterstützt. Die Koalition verspricht sich von dieser Korrektur Einsparungen von etwa 600 Millionen Euro.

Als Stichtag gilt allerdings nicht das In-Kraft-Treten der Regelung am 1. Juli, sondern mit Beschluss des Bundestages am heutigen Freitag. Demjenigen, „der bis heute ausgezogen ist“, werde die Wohnung jedoch nicht weggenommen, sagte Arbeits-Staatssekretär Gerd Andres.

Linksfraktion und Grüne stimmten gegen die Änderungen, während sich die FDP enthielt. Grünen-Sozialpolitiker Markus Kurth sprach von einem „kruden und unsystematischen Spargesetz“. Die behauptete Kostenexplosion im Arbeitslosengeld II sei nicht belegt. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel unterstützte zwar die Kürzungen, warf der Koalition aber vor, das Gesetz sei untauglich: „Es wird in der Praxis kaum handhabbar sein.“

Union und SPD verteidigten die Kürzungen. „Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, ein Auszugsprogramm für Jugendliche zu organisieren“, sagte SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner.

Der Bundestag billigte zudem die Angleichung der Leistungen in Ost und West in 2006. Dadurch steigt das ALG II im Osten um 14 auf 345 Euro. Ostdeutsche Arbeitslose müssen jeodch länger auf die Angleichung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) an das Westniveau warten als geplant. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums wird ein bundesweit einheitliches ALG II erst vom 1. Juli an ausgezahlt. Der Grund seien Probleme der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Computersystem.

Die Novelle, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, sieht auch eine Senkung des Rentenversicherungsbeitrags für ALG-II-Bezieher sowie den Leistungsausschluß von EU-Bürgern vor, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen.

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