
BERLIN. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) will kleine und mittlere Betriebe bei der umstrittenen zentralen Speicherung von Arbeitnehmerdaten entlasten. Nach Informationen des Handelsblatts gibt es in seinem Ressort Zweifel, ob sich die staatliche zentrale Datenbank „Elena“ effizient umsetzen lässt. Der Mittelstand sollte von der elektronischen Meldepflicht und damit von neuer Bürokratie befreit werden, heißt es im Ministerium. Wenn „Elena“ der Wirtschaft tatsächlich helfe, Bürokratiekosten von rund 87 Mio. Euro zu sparen, so komme die Entlastung doch nur größeren, aber kaum kleineren Unternehmen zugute, hieß es weiter.
Seit dem 1. Januar sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an eine bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelte zentrale Speicherstelle in Würzburg zu übermitteln. Das Vorhaben geht auf eine noch unter Rot-Grün eingesetzte Kommission unter Vorsitz von Peter Hartz zurück. Erklärtes Ziel war die Entbürokratisierung der Wirtschaft. Jedes Jahr stellen die drei Millionen Arbeitgeber in Deutschland etwa 60 Millionen Einkommensbescheinigungen in Papierform aus, die für Anträge auf bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld erforderlich sind. Diesen Aufwand sollte „Elena“ verringern.
Zunehmend kritische Stimmen aus der Union
Doch der Widerstand vor allem auch in CDU und CSU gegen das Vorhaben wächst, aus datenschutzrechtlichen wie auch aus ökonomischen Gründen. Zuletzt hatte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, einen Vergleich zu der vom Bundesverfassungsgericht gekippten Vorratsdatenspeicherung gezogen. Bürgerrechtler legten jüngst mit 22 000 Unterschriften eine Massenverfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein und warnten wie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor Eingriffen in den Datenschutz. Nur die für „Elena“ mitzuständige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bremst Änderungswünsche noch. In der Datenbank werden nicht nur etwa die Höhe des Einkommens, Beginn und Ende der Beschäftigung oder die Anschrift des Arbeitgebers gesammelt. Besonders in die Kritik geraten ist die Speicherung von Daten über Abmahnungen und Kündigungsgründe.
Mittelstandsklausel im Gespräch
87 Mio Einsparpotential? Das ist angesichts von 40 Mio beschäftigten unter günstigen bedingungen ein Einsparpotential von ganzen 2 Euro pro beschäftigtem. Die Einführung des neuen Verfahrens dürfte ein Vielfaches verschlingen.
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