Vor zehn Jahren startete die Bundesregierung die Liberalisierung des Strommarktes. Die Konzerne ließen seither nichts unversucht, um die Öffnung zu verhindern. Allmählich entdecken die Verbraucher die neuen Möglichkeiten – und bringen den Wettbewerb in Schwung.
BERLIN. Alles hätte so schön werden können: Die Märkte öffnen sich, die Preise sinken, die Verbraucher sind zufrieden. Doch die Liberalisierung des Strommarktes nahm einen anderen Verlauf. Nach zehn Jahren Wettbewerb im Stromsektor lässt sich feststellen: Die großen Erfolge blieben aus.
Infografik: Luxusprodukt Energie: Preise für Strom und Gas
Der Startschuss fiel im April 1998 mit dem Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes. Die Novelle setzte die EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt in nationales Recht um. Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, zieht heute eine verhaltene Bilanz. Die Verantwortung für den schleppenden Start der Liberalisierung sieht er bei der Branche: „Die Energiewirtschaft hat sich jahrelang gegen die Öffnung der Märkte gewehrt und erheblichen Druck auf die Politik ausgeübt“, sagte Kurth dem Handelsblatt. Er warf den Unternehmen eine „Hinhaltetaktik“ vor.
Die Branche sieht das anders: „Die Politik hat die Märkte liberalisiert, ohne den Unternehmen das geeignete Handwerkszeug zur Verfügung zu stellen“, sagte eine Sprecherin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Tatsächlich bildete zunächst eine Verbändevereinbarung die Basis der Marktöffnung.
Die Breitenwirkung der Öffnung blieb begrenzt, da zunächst nur Industriekunden und Weiterverteiler wie etwa die Stadtwerke angesprochen waren. Das Werben um Privatkunden begann später. Kurth nennt das heute einen „Konstruktionsfehler“: „Die Zweistufigkeit des Verfahrens hat die Liberalisierung spürbar behindert.“ Außerdem weist er auf Unterschiede zwischen dem Strom- und Gasmarkt hin: Die Öffnung des Gasmarktes, die 2000 für Industriekunden erfolgte, habe sich als „deutlich schwieriger“ erwiesen. Das wirke bis heute nach.
Die Öffnung des Stromsektors lief zunächst vielversprechend. Lässt man Steuern und Abgaben außen vor, ergibt sich folgendes Bild: Ab April 1998 sanken die Preise deutlich. Doch bereits ab 2000 ging es wieder nach oben. Mittlerweile haben die Nettopreise das Niveau des Jahres 1998 längst überschritten.
Was hat das mit der Liberalisierung zu tun? Sind nicht die gestiegenen Notierungen für Energierohstoffe ausschlaggebend für das Preisniveau? Das ist nur zum Teil der Fall. Ein heimischer Energieträger wie Braunkohle ist von den Weltmärkten unabhängig. Und bei der Kernkraft machen die Uranpreise nur einen winzigen Bruchteil der Kosten je produzierter Energieeinheit aus. Allein Braunkohle und Kernkraft stehen für die Hälfte der Stromproduktion.
Lesen Sie weiter auf Seite 2: Das schärfste Schwert der Behörden gegen missbräuchliche Preisgestaltung.
Die Hauptgründe für das steigende Nettopreisniveau sind an anderer Stelle zu suchen: Die Erzeugungskapazitäten sind knapp. Sie liegen in der Hand weniger Anbieter. Die Knappheit ist preistreibend. Außerdem funktioniert der grenzüberschreitende Stromaustausch nur eingeschränkt.
In den vergangenen Jahren entstand ein umfangreiches Instrumentarium, das helfen soll, verkrustete Strukturen aufzubrechen. So stellt eine Verordnung sicher, dass jeder Kraftwerksbauer seine Anlage an das Netz der etablierten Unternehmen anschließen darf. Diskriminierungsversuche sollen damit im Keim erstickt werden. Außerdem hat der Gesetzgeber den Anbieterwechsel für alle Kunden vereinfacht. Hinzu kommt die Regulierung der Netzentgelte. Schärfstes Schwert der Behörden ist die Kartellrechtsnovelle. Sie soll missbräuchliche Preisgestaltung durch marktmächtige Unternehmen verhindern.
Kurth ist optimistisch. Er sieht „erhebliche Potenziale der Liberalisierung, die sich für alle Verbraucher vorteilhaft auswirken können“. Er hat dabei insbesondere die europäische Dimension im Blick: Mit einem Ausbau des grenzüberschreitenden Stromaustauschs würden die Märkte in Europa zusammenwachsen. „Das erhöht die Liquidität und wird zu einer Vereinheitlichung des Preisniveaus führen“, sagte er. Nicht gerechtfertigte Gewinne, die aus marktdominanten Positionen folgten, würden damit ausgeschlossen.
Die Branche warnt vor überhöhten Erwartungen. Die Politik konzentriere sich mal auf erneuerbare Energien, mal auf den Wettbewerb, mal auf den Klimaschutz. „Was fehlt, ist ein energiepolitisches Gesamtkonzept, das den Unternehmen Investitionssicherheit bietet, um die Energieversorgung langfristig zu gewährleisten. Wettbewerb allein ist kein Selbstzweck und weniger denn je eine nationale Aufgabe“, heißt es beim BDEW.
Öffnungsschritte
1998
Im April 1998 tritt in Deutschland auf Initiative der EU ein neues Energiewirtschaftsgesetz in Kraft. Zunächst wird der Strommarkt geöffnet, die bisher gesetzlich garantierten Gebietsmonopole werden aufgelöst, und der Wettbewerb um Kunden wird ermöglicht. Zunächst setzt der Gesetzgeber darauf, dass die Branche die Öffnung mit freiwilligen Verbändevereinbarungen selbst regelt.
2000
Wieder gibt eine EU-Richtlinie den Weg vor: Dieses Mal trifft es den Gasmarkt, der seither als „formell“ geöffnet gilt. Faktisch ist der Wechsel des Gasanbieters für Privatkunden aber erst 2006 nach einer Regelung des Netzzugangs möglich.
2005
Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes versucht die Bundesregierung, die Liberalisierung zu beschleunigen. Auf Druck der EU bekommt Deutschland eine Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur, die einen fairen Netzzugang ermöglichen soll.

