Die Hauptgründe für das steigende Nettopreisniveau sind an anderer Stelle zu suchen: Die Erzeugungskapazitäten sind knapp. Sie liegen in der Hand weniger Anbieter. Die Knappheit ist preistreibend. Außerdem funktioniert der grenzüberschreitende Stromaustausch nur eingeschränkt.
In den vergangenen Jahren entstand ein umfangreiches Instrumentarium, das helfen soll, verkrustete Strukturen aufzubrechen. So stellt eine Verordnung sicher, dass jeder Kraftwerksbauer seine Anlage an das Netz der etablierten Unternehmen anschließen darf. Diskriminierungsversuche sollen damit im Keim erstickt werden. Außerdem hat der Gesetzgeber den Anbieterwechsel für alle Kunden vereinfacht. Hinzu kommt die Regulierung der Netzentgelte. Schärfstes Schwert der Behörden ist die Kartellrechtsnovelle. Sie soll missbräuchliche Preisgestaltung durch marktmächtige Unternehmen verhindern.
Kurth ist optimistisch. Er sieht „erhebliche Potenziale der Liberalisierung, die sich für alle Verbraucher vorteilhaft auswirken können“. Er hat dabei insbesondere die europäische Dimension im Blick: Mit einem Ausbau des grenzüberschreitenden Stromaustauschs würden die Märkte in Europa zusammenwachsen. „Das erhöht die Liquidität und wird zu einer Vereinheitlichung des Preisniveaus führen“, sagte er. Nicht gerechtfertigte Gewinne, die aus marktdominanten Positionen folgten, würden damit ausgeschlossen.
Die Branche warnt vor überhöhten Erwartungen. Die Politik konzentriere sich mal auf erneuerbare Energien, mal auf den Wettbewerb, mal auf den Klimaschutz. „Was fehlt, ist ein energiepolitisches Gesamtkonzept, das den Unternehmen Investitionssicherheit bietet, um die Energieversorgung langfristig zu gewährleisten. Wettbewerb allein ist kein Selbstzweck und weniger denn je eine nationale Aufgabe“, heißt es beim BDEW.
Öffnungsschritte
1998
Im April 1998 tritt in Deutschland auf Initiative der EU ein neues Energiewirtschaftsgesetz in Kraft. Zunächst wird der Strommarkt geöffnet, die bisher gesetzlich garantierten Gebietsmonopole werden aufgelöst, und der Wettbewerb um Kunden wird ermöglicht. Zunächst setzt der Gesetzgeber darauf, dass die Branche die Öffnung mit freiwilligen Verbändevereinbarungen selbst regelt.
2000
Wieder gibt eine EU-Richtlinie den Weg vor: Dieses Mal trifft es den Gasmarkt, der seither als „formell“ geöffnet gilt. Faktisch ist der Wechsel des Gasanbieters für Privatkunden aber erst 2006 nach einer Regelung des Netzzugangs möglich.
2005
Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes versucht die Bundesregierung, die Liberalisierung zu beschleunigen. Auf Druck der EU bekommt Deutschland eine Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur, die einen fairen Netzzugang ermöglichen soll.


