
BERLIN. "Angesichts der Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe kann aus hiesiger Sicht die Anwendung des Entflechtungsinstruments durch das Bundeskartellamt nicht akzeptiert werden", heißt es in einer Stellungnahme des Gesundheits- an das Wirtschaftsministerium, die dem Handelsblatt vorliegt. Rösler fürchtet, das Gesetz könne auch Krankenkassen und Kliniken treffen. Es stehe zudem im Widerspruch zum Sozialgesetzbuch.
Mit dem Entflechtungsgesetz will Brüderle dem Bundeskartellamt erstmals die Befugnis geben, Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung zu zerschlagen, ohne dass im Ausnahmefall ein Missbrauch der Marktmacht vorliegt. Dagegen waren bereits Wirtschaftsverbände und Kartellrechtler Sturm gelaufen. Neben Rösler haben auch die Ressorts Finanzen, Innen und Verbraucherschutz sowie das Kanzleramt Bedenken angemeldet. Nach Röslers Ansicht muss Brüderle in seinem Gesetz klarstellen, dass es auf Krankenkassen keine Anwendung finde. Auch eine Zerschlagung von Klinikketten dürfe nicht infrage kommen, wenn dadurch die Gesundheitsversorgung gefährdet werde.
Nach Informationen des Handelsblatts plant Brüderle trotz der Kritik keine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Die Bedingungen für einen Eingriff sollen aber klarer gefasst werden. Wann es in das Kabinett eingebracht werden soll, ist noch offen. "Die Abstimmung läuft noch", sagte eine Sprecherin.
Rösler bremst Brüderle aus
Mutiger als jeder Bundeswirtschaftsminister vor ihm wollte Rainer Brüderle (FDP) sein, als er im Januar den Entwurf seines Entflechtungsgesetzes vorlegte. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik soll danach das Bundeskartellamt die Befugnis erhalten, marktbeherrschende Unternehmen zum Verkauf oder zur Verselbstständigung von Vermögensteilen zu zwingen. Nun sorgt ausgerechnet Brüderles Parteifreund Gesundheitsminister Philipp Rösler mit dafür, dass das Vorhaben erst einmal auf die lange Bank geschoben wird.