23.12.2009 , aktualisiert 23.12.2009 12:08 Uhr

Entscheidung: Ex-RAF-Terroristin Becker wird aus Haft entlassen

Seit Ende August sitzt sie wieder im Gefängnis, doch nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Haftbefehl gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker aufgehoben. Das Gericht ordnete an, sie aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Becker gilt als Schlüsselfigur im Fall Buback.

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HB KARLSRUHE. Nach Mitteilung vom Mittwoch ist Becker zwar dringend der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 verdächtig. Einen ausreichenden Haftgrund für die Fortdauer der Untersuchungshaft sah der BGH aber nicht. Damit war die Beschwerde der 57-Jährigen erfolgreich.

Nach Angaben aus der Justizverwaltung hatte Becker am Mittag bereits die Untersuchungshaftanstalt in Berlin-Pankow verlassen. „Sie wurde heute schon entlassen“, hieß es. Gegen Becker wird bereits seit April 2008 wegen einer möglichen Beteiligung am Buback-Attentat ermittelt.

Nach Auffassung der Richter bestehen keine ausreichenden Anhaltspunkte für Fluchtgefahr. Aufgrund der besonderen Konstellation des Falles hat Becker nach Auffassung der Richter auch bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord keine so hohe Strafe zu erwarten. Daher gehen die BGH-Richter nicht von einem „wesentlichen Fluchtanreiz“ aus. Zudem sprächen ihre persönlichen Verhältnisse dagegen, dass sie sich dem Verfahren entzieht, heißt es in der Mitteilung.

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Die Bundesanwaltschaft hatte sich in dem Beschwerdeverfahren dafür eingesetzt, Becker in Haft zu behalten. Behördensprecher Frank Wallenta sagte am Mittwoch, dieses Verfahren habe bestätigt, dass Becker dringend verdächtig sei, am Attentat beteiligt gewesen zu sein. „Die Einschätzung der bisherigen Indizienlage wird vom Bundesgerichtshof allerdings als Beihilfe und nicht als Mittäterschaft bewertet. Diese Bewertung ist selbstverständlich zu respektieren.“ Die Bundesanwaltschaft hatte Ende vergangener Woche angekündigt, die frühere Terroristin der Roten-Armee-Fraktion bis Ende März 2010 anzuklagen. Bis dahin wird sie auf freiem Fuß bleiben.

Anlässlich des 30. Jahrestags des Attentats an Generalbundesanwalt Siegfried Buback hatte sich das Augenmerk wieder verstärkt auf Becker gerichtet, weil Bubacks Sohn Michael nachdrücklich behauptet, sie sei die Todesschützin gewesen. Er beruft sich auf eine Augenzeugin, die eine zierliche Person auf dem Motorrad gesehen haben will.

Bei einer erneuten DNA-Analyse wurde 2009 an Briefumschlägen der Bekennerschreiben von 1977 Genmaterial von Becker entdeckt. Nach einer Abhöraktion wurde auch ihre Wohnung durchsucht, angeblich soll sie Dinge zum Fall Buback aufgeschrieben haben. Sie bestritt aber öffentlich, dass sie die Todesschützin gewesen ist. Ende August war Becker in Berlin festgenommen und dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt worden. Zuletzt hatte sie in der Hauptstadt gelebt und soll als Heilpraktikerin tätig gewesen sein.

Nach wie vor nicht gerichtlich verwertbar sind Akten des Bundesamts für Verfassungsschutz, in denen Becker Anfang der 80er Jahre Angaben zur RAF gemacht hatte. Becker wurde zusammen mit ihrem Komplizen Günter Sonnenberg am 3. Mai 1977 knapp einen Monat nach dem Buback-Mord in Singen verhaftet. Zuvor hatten sich die beiden Terroristen eine Schießerei mit der Polizei geliefert, bei der mehrere Polizeibeamte und sie selbst verletzt wurden. Wegen der Straftaten bei der Festnahme wurden Becker und Sonnenberg zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Nach neun Jahren und zwei Monaten Haft wurde sie 1989 vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt. Wegen der Buback-Morde wurde Becker bislang nie angeklagt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde 1980 mangels Beweisen gegen sie eingestellt.

Die Bundesanwaltschaft ging davon aus, dass Sonneberg, Knut Folkerts und Christian Klar die Buback-Attentäter waren. Wer das Motorrad fuhr, wer als Sozius die tödlichen Schüsse abgab und wer im Fluchtauto wartete, konnte nie genau geklärt werden. Die Ermittlungen wurden wieder aufgenommen, nachdem der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock den anderweitig verurteilten ehemaligen RAF-Terroristen Stefan Wisniewski 2007 als Schützen nannte. Dass Becker als Schützin auf dem Motorrad saß, wie Bubacks Sohn Michael vermutet, wird von den Ermittlern verneint.

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