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07.11.2008 
Koalitionseinigung in Gefahr?

Erbschaftsteuer droht Fall für Justiz zu werden

Nach der Einigung der Großen Koalition über die Reform der Erbschaftsteuer bahnen sich neue Konflikte um das beschlossene Paket an. Aus Sicht der FDP werden börsennotierte Kapitalgesellschaften und Familienunternehmen ungleich behandelt. Möglicherweise lande die Reform beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Die Koalition ist zufrieden, die FDP äußert rechtliche Bedenken. Foto: dpaLupe

Die Koalition ist zufrieden, die FDP äußert rechtliche Bedenken. Foto: dpa

HB BERLIN. Die von der Großen Koalition beschlossene Reform der Erbschaftsteuer enthält nach Ansicht von FDP-Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele viele Unklarheiten. „Ich habe erhebliche Zweifel, dass die Freistellungen so greifen, wie dargestellt“, sagte er der „Thüriner Allgemeinen“. „Wir gehen schwierigen Zeiten entgegen und in diesen Zeiten müssen Unternehmen, um überleben zu können, häufig Arbeitsplätze abbauen. Und in diesen Fällen wird dann die Steuer fällig. Damit bleiben wir bei einer Ungleichbehandlung von börsennotierten Kapitalgesellschaften und Familienunternehmen.“ Er rechnet deshalb mit vielen Klagen, „bis nach Karlsruhe“.

Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Peter Struck, bekräftigte hingegen iom ZDF-„Morgenmagazin“, mit dem gefundenen Kompromiss könnten die Länder auch in den kommenden Jahren mit jährlichen Steuereinnahmen von rund vier Mrd. Euro rechnen. In diesem Jahr, dem letzten vor der Reform, würden die Einnahmen voraussichtlich sogar rund 4,5 Mrd. Euro betragen.

Auch der Unions-Fraktionschef Volker Kauder zeigte sich nach der Verhandlung unter Leitung von Kanzlerin Angela Merkel zufrieden. „Die Große Koalition hat nach langen und schwierigen Diskussionen zeigen können, dass wir handlungsfähig sind“, sagte Kauder.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) meinte, es sei eine hervorragende Lösung gefunden worden sowohl für die Wirtschaft als auch für die Familien.

Nach jahrelangem Ringen hatten sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD am Donnerstagabend im Kanzleramt auf Vergünstigungen für Erben von selbst genutztem Wohnraum und Familienbetrieben geeinigt. Beide Seiten konnten dabei Kernforderungen durchsetzen. Die Reform soll ab 1. Januar gelten, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Selbst genutzte Wohnungen und Häuser sollen komplett von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn Ehepartner oder Kinder weiter darin wohnen - unabhängig vom Wert. Für Kinder gilt das aber nur, wenn die Immobilien nicht größer als 200 Quadratmeter sind.

Firmenerben müssen nur 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuern, wenn der übernommene Betrieb sieben Jahre lang weitergeführt und eine bestimmte Lohnsumme eingehalten wird. Die Steuer entfällt komplett, wenn der Betrieb zehn Jahre lang weitergeführt wird. In diesem Fall wurde aber die Vorgabe bei der Lohnsumme schärfer gefasst als erwartet.

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