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EU-Reformvertrag: Seehofer kämpft für starken Bundestag

Am heutigen Montag beginnen die Verhandlungen über das Begleitgesetz zum EU-Reformvertrag von Lissabon. CSU-Chef Horst Seehofer hat seine Forderung nach einer stärkeren Beteiligung von Bundestag und Bundesrat erneuert - und den Unmut der Schwesterpartei CDU auf sich gezogen.

Hat über die Karlsruher Vorgaben hinausgehende Vorstellungen: CSU-Chef Horst Seehofer. Quelle: ap
Hat über die Karlsruher Vorgaben hinausgehende Vorstellungen: CSU-Chef Horst Seehofer. Quelle: ap

BERLIN. Vor den heute beginnenden Verhandlungen über das Begleitgesetz zum EU-Reformvertrag von Lissabon hat CSU-Chef Horst Seehofer die Schwesterpartei CDU davor gewarnt, neue Klagen beim Verfassungsgericht heraufzubeschwören. "Mit unzureichenden Änderungen beim Begleitgesetz ist niemandem gedient", sagte Seehofer dem Handelsblatt. "Dies würde die Gefahr neuer Klagen zum Verfassungsgericht hervorrufen - mit der Folge, dass der Ratifizierungszeitplan dann wirklich gefährdet wäre."

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Seehofer erneuerte die Forderung seiner Partei, die europapolitischen Entscheidungen der Bundesregierung einer stärkeren Kontrolle durch Bundestag und Bundesrat zu unterwerfen. Die Materie sei nicht so kompliziert, dass sie nicht umfassend noch vor der Bundestagswahl auf den Weg gebracht werden könne. Ein neues Begleitgesetz war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung in wesentlichen Punkten verworfen hatte.

Da die CSU aber über die Karlsruher Vorgaben hinausgehende Vorstellungen hat, streiten beide Schwesterparteien. Die Christsozialen hatten in der Vergangenheit sogar damit gedroht, die Ratifizierung des EU-Reformvertrags notfalls in die nächste Legislaturperiode zu verschieben. Eigentlich streben Regierung und Parlament an, das Gesetz noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden.

Im Zentrum der CSU-Forderungen steht eine stärkere Beteiligung des Bundestages: "Unser Kernanliegen ist, dass sich Bundestag und Bundesrat bei Kompetenzübertragung und europäischer Rechtssetzung eine Meinung bilden können, die dann im Wesentlichen von der Bundesregierung auch eingehalten werden muss", sagte Seehofer. "Dafür liegt ein Gesetzentwurf aus dem Jahr 2005 vor, dem alle maßgeblichen Personen in der Union zugestimmt haben. Diesen gilt es jetzt umzusetzen." Den Entwurf von 2005 hatte auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) befürwortet, die damals Oppositionschefin war.

Obwohl viele in der CDU fürchten, zu starke Parlamentsrechte würden die Handlungsfähigkeit der Regierung in Brüssel beschneiden, ist die CDU in diesem Punkt zu deutlichen Zugeständnissen bereit. Sie will die bisher als Vertrag ausgehandelte Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung über die Mitwirkungsrechte des Parlaments in europäischen Fragen aufwerten und zu einem Teil des Gesetzestextes machen. Damit hätte das Parlament, wie von der CSU gefordert, mehr Einfluss auf die Politik in Brüssel. "Dies stärkt den Bundestag, weil er dann - entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt -, weitere Änderungen an den Mitwirkungsrechten auch ohne Verhandlung mit der Bundesregierung beschließen kann", sagte der parlamentarische Geschäftführer der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Norbert Röttgen. Er leitet mit seinem CSU-Kollegen Hartmut Koschyk die Verhandlungsgruppe der Union.

Röttgen betonte, es handele sich hierbei um mehr als einen rechtstechnischen Kniff: "Inhaltlich geht die bisherige Regelung schon ein Stück über die Berücksichtigung der Meinung des Bundestages und Bundesrates hinaus, wie das Grundgesetz es fordert", sagte der CDU-Politiker. "Ich bin aber der Meinung, dass wir weiterhin bei einer politischen Bindungswirkung bleiben sollten." Das heißt, würde die Regierung sich nicht an das Votum des Parlaments halten, wäre keine Klage dagegen möglich.

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