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27.10.2006 
EU-Transparenzrichtlinie

EuGH stärkt die Pharma-Industrie

von Karl Doemens

Der Ausschluss bestimmter Arzneimittel von der Erstattung durch die Krankenkassen dürfte in Zukunft deutlich komplizierter werden. Der Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen muss sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bei seinen Entscheidungen nach den Kriterien der EU-Transparenzrichtlinie richten.

BERLIN. Bei seinen Entscheidungen, welche Arzneimittel erstattet werden, wird sich der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) immer nach den Kriterien der EU-Transparenzrichtlinie richten müssen. Und die verlangt ausführliche Einzelfall-Begründungen. Nach Einschätzung von Juristen der Pharma-Industrie steigen damit die Chancen ihrer Unternehmen, gegen die Entscheidungen zu klagen.

Der Hintergrund des Urteils, das auch Auswirkungen auf die anstehende Gesundheitsreform haben dürfte, geht bis ins Jahr 2003 zurück. Damals schloss die rot-grüne Bundesregierung nicht-verschreibungspflichtige Medikamente, so genannte OTC-Präparate, generell aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen aus. Ausnahmen sollte es nur geben, wenn das Mittel bei der Behandlung schwerwiegender Krankheiten zum Therapiestandard gehört.

Welche Pillen unter diese Ausnahme-Definition fallen, bestimmt der gemeinsame Bundesausschuss. Vergeblich beantragte die Pharma-Firma Pohl-Boskamp, dass auch ihr Präparat „Gelomyrtol“ zur Behandlung von akuter und chronischer Bronchitis und Sinusitis in die Liste aufgenommen werden solle. Am 16. März 2004 beschloss der Bundesausschuss die Ausnahmen, die kurz darauf im Bundesanzeiger erschienen. Der Wirkstoff Myrtol findet sich nicht darauf.

Dieses Verfahren sei mit EU-recht „nur schwer in Einklang zu bringen“, heißt es im gestrigen Urteil des EuGH (Rechtssache C-317/05). Die Transparenzrichtlinie verlange nämlich, dass die Betroffenen bei einer Positivliste die Gründe nachvollziehen könnten. Daher hätten Arzneihersteller, die von einer Entscheidung zur Kostenübernahme durch die Kassen betroffen seien, „ein Recht auf eine mit einer Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung versehene Entscheidung .“

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßte die „sehr klare und eindeutige“ Entscheidung überschwänglich. Nun könnten Unternehmen nach dem Ausschluss ihrer Präparate von der Erstattung „sämtliche Rechtsmittel“ einlegen, erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.

Auch der gemeinsame Bundesausschuss wertete das Urteil in einer ersten Stellungnahme positiv. „Wir begrüßen alles, was mehr Transparenz bringt“, sagte dessen Vorsitzender Rainer Hess. Er räumte ein, dass die Bundesregierung nun die gesetzlichen Grundlagen anpassen müsse.

Dies werde Auswirkungen auch auf die anstehende Gesundheitsreform haben, hieß es bei den Krankenkassen. Für eine Einschätzung sei es aber noch zu früh. Der Darstellung von Pharma-Juristen, derzufolge sich die Entscheidungsfindung des Bundesausschusses nun deutlich verzögern könnte, wurde bei den Kassen nicht widersprochen.

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