
BerlinDeutschland verfällt in diesem Tagen regelrecht in Euro-Hysterie. Grund ist ein Gerichtstermin. Am morgigen Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht darüber, ob es den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM und den EU-Fiskalpakt für Haushaltsdisziplin vorläufig stoppt oder nicht. Damit stehen zwei tragende Säulen bei der Bewältigung der Euro-Schuldenkrise in Karlsruhe zur Debatte. In der Politik wächst die Nervosität, was auch die Teilnahme von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) an der äußerst seltenen mündlichen Verhandlung über eine Eilentscheidung zeigt. „Es wäre politisch und wirtschaftlich fatal, wenn es zu einem solchen Urteil käme“, warnte schon der Justiziar der Unionsfraktion, Helmut Brandt, im Handelsblatt vor einem Kippen der Gesetze.
Auch andere Politiker sind in Aufruhr und versuchen mit eindeutigen Ansagen, die Rechtsfindung des unabhängigen Gerichts zu beeinflussen. „Wir sind überzeugt, dass die Gesetze, die wir beschlossen haben, einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten werden“, sagte Vizekanzler Philipp Rösler (FDP). Der FDP-Vorsitzende im Europaparlament, Alexander Graf Lambsdorff, bezweifelte gar die Urteilsfähigkeit der Verfassungsrichter: Diese seien „nicht mit allen Vorgängen in Europa ausreichend vertraut“, meinte er. „Deshalb kommt es gelegentlich zu Fehleinschätzungen aus Unkenntnis.“ Starker Tobak, der selbst Parteikollegen den Kopf schütteln lässt.
„Die Einflussnahme der Politik auf das Bundesverfassungsgericht ist weder zielführend für die zu erwartenden Urteile noch für unsere Demokratie als Ganzes“, sagte die Vorsitzende der Hamburger FDP, die Bundestagsabgeordnete Sylvia Canel, Handelsblatt Online. „Grundsätzlich hat sich die Gewaltenteilung in Deutschland bewährt und sollte von den Parlamentariern nicht unterlaufen werden.“ Einem guten demokratischen Stil folgend sei es zudem angemessen, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgericht zu achten und die Würde des Gerichts nicht zu verletzten. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), reagierte ebenfalls leicht gereizt, auch wenn Lambsdorff "
Ähnlich äußerte sich der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. „Lambsdorffs Vorwurf an das Gericht ist abwegig“, sagte Beck Handelsblatt Online. „Es ist Aufgabe der Bundesregierung alle entscheidungserheblichen europapolitischen Sachverhalte morgen vorzutragen.“ Im Übrigen gehe er davon aus, „dass sich das Bundesverfassungsgericht seiner Verantwortung für Europa und die Stabilität des Euros sehr wohl bewusst ist“.
Rund 12 000 Bürger haben sich einer Verfassungsbeschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“ angeschlossen. Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart vertreten die Klage vor Gericht. Diese Klage wird auch vom Bund der Steuerzahler unterstützt.
Die Abgeordneten der Linksfraktion im Bundestag haben eine gemeinsame Beschwerde eingereicht. Außerdem klagt die Fraktion als Ganze wegen Verletzung der Fraktionsrechte.
Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hat zwei Klagen eingereicht, die von dem Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek vertreten werden.
Eine Gruppe von Klägern um den Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider hat eine Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag eingereicht. Auch die Freien Wähler haben sich dieser Klage angeschlossen.
Darüber hinaus liegen in Karlsruhe weitere Beschwerden vor, die aber nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung am 10. Juli sind.
In der Union zeigt man sich auch verärgert über Lambsdorffs Attacke auf Karlsruhe. „Es ist in der Tat Sinn einer Verfassungsgerichtsbarkeit, das Handeln der Regierung zu beschränken, nämlich auf den verfassungsmäßig zulässigen Rahmen. Dass ausgerechnet ein Liberaler den Rechtsstaatsgrundsatz, wonach die Macht unter das Recht muss, anzweifelt, zeigt das Ausmaß an Vernebelung der Sinne, den das Billionenkarussell im Euroraum offenbar anrichtet“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch Handelsblatt Online.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) feuerte deutlich elegantere Warnschüsse auf Karlsruhe ab: Es hätte „heftige Folgen“, wenn das Gericht Fiskalpakt und ESM kassiere - nicht nur für Deutschland, sondern für das ganze europäische Vertragssystem, sagte er. „Deswegen habe ich keinen Zweifel, dass das Bundesverfassungsgericht (...) auch diese Zusammenhänge in die eigene Urteilsbildung einbeziehen wird.“ Darauf sind die Richter aber auch von allein gekommen: Gleich an vier Stellen findet sich in der Verhandlungsgliederung für Dienstag eine „Folgenabwägung“.
Dem Gericht liegen mehrere Eilanträge vor. Sie bedeuten noch keine Entscheidung in der Hauptsache. Das Gericht könnte aber Hinweise darauf geben, in welche Richtung es tendiert. Die Antragsteller wollen verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die beiden Gesetze vor einer endgültigen Entscheidung des Gerichts unterschreibt. Sie sehen keine schwerwiegenden Folgen für die Bundesrepublik Deutschland, sollten ESM und Fiskalpakt noch einige Zeit auf sich warten lassen. Genau um diese Folgenabwägung geht es in der Verhandlung. Mit dem Urteil in der Sache ist in wenigen Wochen zu rechnen. (Az.: 2 BvR 1390/12 u.a.)
Klagen und Eilanträge haben unter anderem der Verein „Mehr Demokratie“ um Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) mit rund 12.000 Klägern, die Bundestagsfraktion der Linken und der CSU-Politiker Peter Gauweiler eingereicht. Sie alle sehen durch die Gesetze die Haushaltshoheit des Bundestages untergraben und die Grenzen des Grundgesetzes zur Integration Deutschlands in Europa weit überschritten.
Damit geht es in den Verfahren letztlich um die heikle Frage, ob das Grundgesetz die Lösung der Schuldenkrise durch eine stärkere europäische Integration überhaupt zulässt oder ob sich die Deutschen dazu eine neue Verfassung geben müssten. Doch diese Fragen sind den Prüfungen der Klagen selbst vorbehalten.
Beim Rettungsfonds EFSM stehen 60 Milliarden Euro zu Buche. Der deutsche Anteil beträgt dabei 12 Milliarden Euro.
Griechenland erhielt durch das erste Rettungspaket 110 Milliarden Euro, 24 Milliarden davon kamen aus Deutschland.
Nach Schätzung der Citigroup müsste der von der EU-Kommission geforderte Einlagensicherungsfonds ein Volumen von 197 Milliarden Euro haben. Der deutsche Anteil läge dann bei bis zu 55 Milliarden Euro.
Die Europäische Zentralbank hat Staatsanleihen für 209 Milliarden Euro eingekauft. Der Bund ist daran mit 57 Milliarden Euro, also mehr als einem Viertel, beteiligt.
Der Internationale Währungsfonds zahlte 250 Milliarden Euro für die Rettungspakete. Deutschland gab dafür 15 Milliarden.
Der dauerhafte Rettungsschirm soll ein Volumen von 700 Milliarden Euro haben. Deutschland wäre daran mit 190 Milliarden Euro beteiligt.
Der Rettungsfonds bürgt mit 780 Milliarden, Deutschland allein mit 253 Milliarden Euro.
Die Target-Verbindlichkeiten liegen innerhalb des EZB-Verrechnungssystem bei 818 Milliarden Euro. Der deutsche Anteil daran beträgt 349 Milliarden Euro.
Der ESM soll Euro-Ländern mit Krediten von bis zu 500 Milliarden Euro helfen können. Dafür steht Deutschland mit 22 Milliarden Euro in bar und weiteren 168 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital gerade. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Unterzeichner zur Einführung nationaler Schuldenbremsen.
Ihre Eilanträge begründen die Kläger unter anderem mit Äußerungen Gaucks im April. Damals habe er zu erkennen gegeben, dass er ESM und Fiskalpakt für verfassungskonform halte und sie vor Gericht Bestand hätten, argumentiert der Prozessvertreter Gauweilers, Dietrich Murswiek. Daher sei nicht auszuschließen, dass der Bundespräsident die Gesetze doch noch vor einer endgültigen Entscheidung ausfertige. Gauck hat seine Äußerung inzwischen relativiert. Mehr Zurückhaltung hätte ihm gut gestanden, sagte er im ZDF, und begrüßte die Klagen explizit.
Darüber hinaus sehen die Kläger keine schwerwiegenden Folgen, sollten ESM und Fiskalpakt nicht sofort in Kraft treten dürfen. Denn parallel zum ESM laufe bis Mitte 2013 noch der vorläufige Rettungsschirm EFSF, der Fiskalpakt solle frühestens 2013 in Kraft treten. Deutschland käme aber nicht mehr aus den Verpflichtungen heraus, sollten diese jetzt in Kraft treten.
Zudem dürfe sich das Gericht nicht vom Markt treiben lassen. Von seiner für den ganzen Tag angesetzten Verhandlung erwartet das Gericht Klarheit zu einigen höchst umstrittenen Punkten. Beim ESM wollen die Richter unter anderem klären, welche Gewährleistungen Deutschland gegeben hat und welchen Umfang die Nachschusspflichten haben. Außerdem werden die Möglichkeiten zum Austritt aus den Verträgen eine Rolle spielen und die Risiken eines verzögerten Inkrafttretens. Neben den Beschwerdeführern und der Bundesregierung will das Gericht fünf Sachverständige anhören, darunter zwei Vertreter des EFSF. Auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann ist angekündigt.
Dass der Zweite Senat überhaupt über die Eilanträge mündlich verhandelt, zeigt wie ernst er die Argumente der Kläger nimmt. Kein Wunder also, dass der Blutdruck bei einigen in der Koalition steigt. „Die Richter müssen beachten, dass wir durch die Banken- und Schuldenkrise in Europa eine Situation haben, die die Politik zu grenzwertigen Entscheidungen nötigt“, sagte Unions-Justiziar Brandt. Die Grenze werde aber nicht überschritten.
Auch der Sprecher des Seeheimer Kreises in der SPD, Johannes Kahrs, meinte, er gehe davon aus, dass das Gericht umfassend informiert und beraten werde, um sich eine „sachgerechte Meinung“ zu bilden. „Gleichzeitig bin ich mir sicher, dass unser Bundesverfassungsgericht partei- und koalitionsübergreifende Zwei-Drittel-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat würdigen wird“, sagte Kahrs Handelsblatt Online. „Europa ist unsere Zukunft.“
Beim EU-Gipfel einigen sich die Euro-Länder auf einen Notfallplan für das hoch verschuldete Griechenland. Der Plan sieht freiwillige Hilfen einzelner Euro-Länder und des Internationalen Währungsfonds (IWF) vor. Griechenlands Ministerpräsident Giorgos Papandreou betont: „Griechenland ist entschlossen, mit seinen eigenen Problemen fertig zu werden.“
Um die Schuldenkrise einzudämmen, spannen die Finanzminister und der IWF einen Rettungsschirm (EFSF) für pleitebedrohte Euro-Mitglieder. Insgesamt 750 Milliarden Euro sollen im Notfall fließen. Der damalige Kanzleramtsminister Thomas de Maizière resümiert, jetzt komme „Ruhe in den Karton“.
Als erstes EU-Land schlüpft Irland unter den EFSF. Europäer und IWF schnüren ein Hilfspaket von 85 Milliarden Euro. EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy hält Sorgen vor einem Überschwappen auf Portugal für unbegründet: „Gerede über eine Ansteckung hat keine wirtschaftliche oder rationelle Grundlage.“
Der ständige Krisenfonds wird mit über 700 Milliarden Euro ausgestattet. Der Stabilitätspakt wird verschärft, Defizitsündern drohen auch bei einer zu hohen Gesamtverschuldung Sanktionen. Die 17 Euro-Länder wollen sich in der Sozial-, Steuer- und Haushaltspolitik enger abstimmen.
Nach einem Hilferuf aus Lissabon setzt die EU ein Rettungspaket für Portugal in Gang. Höhe: Rund 80 Milliarden Euro. Schäuble sieht die Gefahr einer Ausbreitung der Krise zunächst als gebannt an: „Die Ansteckungsgefahr ist geringer geworden.“
Die EU-Finanzminister beschließen eine Ausweitung des EFSF. Deutschlands Anteil steigt von 123 auf 211 Milliarden Euro. Damit bis zu 440 Milliarden Euro an Krediten gezahlt werden können, müssen die Euro-Länder ihre Garantien auf 780 Milliarden Euro erhöhen. Merkel verteidigt das: „Scheitert der Euro, scheitert Europa.“
Athen beantragt ein zweites Hilfspaket. Es beläuft sich schließlich auf 159 Milliarden Euro. Erstmals beteiligen sich auch private Gläubiger Athens, ihr Anteil beträgt rund 50 Milliarden Euro.
Die Europäische Zentralbank (EZB) kauft nun auch Staatsanleihen von Italien und Spanien auf, um beide Länder zu stützen.
Nach einem Doppelgipfel beschließen die Euro-Länder das bislang dickste Paket zur Eindämmung der Krise: Griechenlands Schulden werden um 50 Prozent gekappt. Das im Juli beschlossene 109-Milliarden-Programm wird modifiziert: Nun soll es zusätzliche öffentliche Hilfen von 100 Milliarden Euro geben, sowie Garantien von 30 Milliarden Euro, mit denen der Schuldenschnitt begleitet wird. Die Schlagkraft der EFSF soll auf rund eine Billion Euro erhöht werden. Zudem müssen Europas Banken ihr Kapital um mehr als 100 Milliarden Euro aufstocken. „Ich bin sehr zufrieden mit den Ergebnissen“, bilanziert Merkel. Und Frankreichs Finanzminister François Baroin sagt erleichtert: „Es gab ein Explosionsrisiko. Das Abkommen von heute Nacht ist eine freundschaftliche, globale und glaubwürdige Antwort.“
Griechenlands-Ministerpräsident Papandreou kündigt völlig überraschend eine Volksabstimmung über das neue Milliarden-Rettungspaket für Griechenland an. Damit stößt er Merkel und Sarkozy vor den Kopf, die den griechischen Staatschef zum Appell zitieren. Am Vorabend des G20-Treffens in Cannes setzen sie sich mit dem Griechen, IWF-Chefin Christine Lagarde und Euro-Gruppen-Chef Jean-Claude Juncker zusammen. „Wir haben Papandreou, ohne ihm einen wirklichen Vorwurf zu machen, darauf hingewiesen, dass sein Benehmen illoyal ist“, wird Juncker am Tag darauf im ZDF-„Morgenmagazin“ sagen. Der unerwartete Vorstoß habe nun zu erheblichen Verstimmungen an den Finanzmärkten und in europäischen Regierungskreisen geführt. Die wichtigste Frage sei, ob Griechenland in der Euro-Zone bleibt oder nicht, so Juncker: „Wir hätten gerne, dass Griechenland Mitglied bleibt, aber nicht zu jedem Preis.“
Kaum eine Woche im Amt überrascht der neue Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) die Öffentlichkeit: Aus Sorge um die Wirtschaft in der anhaltenden Griechenland-Krise, senkt Mario Draghi den Leitzins von 1,5 auf 1,25 Prozent. Gleichzeitig wird die bereits gebilligte Kreditauszahlung von acht Milliarden Euro an Griechenland auf Eis gelegt.
Nach einer quälenden Hängepartie einigen sich die beiden großen politischen Lager in Athen auf eine Übergangsregierung. Hauptziel soll die Umsetzung der EU-Beschlüsse vom 27. Oktober sein. Später soll es Neuwahlen geben. Wer die neue Regierung führen soll, darüber wird noch tagelang gestritten. Die Konservativen fordern weiterhin zuerst einen Rücktritt des Sozialisten Papandreou.
Nun steht auch Silvio Berlusconi vor dem Aus. Bei der Abstimmung über den Rechenschaftsbericht 2010 verfehlt er im italienischen Parlament die absolute Mehrheit. Am Abend kündigt er seinen Rücktritt an. Zuvor sollen aber noch die Brüssel zugesagten Reformen beschlossen werden.
Griechenlands Regierungschef Giorgos Papandreou kündigt in Athen seinen Rücktritt an. Im italienischen Parlament drücken die Fraktionschefs derweil aufs Tempo und einigen sich darauf, dass die Reformen innerhalb weniger Tage durchs Parlament gehen sollen. Staatspräsident Giorgio Napolitano ernennt den ehemaligen EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti überraschend zum Senator auf Lebenszeit - das wird in Rom als Signal gedeutet, dass Monti Nachfolger von Berlusconi werden könnte.
Die Akteure in Athen einigen sich auf einen neuen Ministerpräsidenten: Der frühere EZB-Vizepräsident Lucas Papademos (parteilos) soll eine Übergangsregierung bis zu Neuwahlen führen und im Parlament die von den internationalen Geldgebern verlangten Reformen durchsetzen. In Italien scheint Silvio Berlusconi mit Mario Monti als neuem Regierungschef einverstanden zu sein.
Nahezu alle Mitgliedstaaten einigen sich beim EU-Gipfel in Brüssel nach zähen Verhandlungen auf eine Fiskalunion. Großbritannien steht im Abseits. Eine Spaltung der EU wird abgewendet.
In Athen beginnt eine wichtige Verhandlungsrunde über einen Schuldenschnitt der privaten Investoren für Griechenland.
Standard & Poor's senkt die Bonität Frankreichs um eine Stufe auf AA. Acht weitere Euro-Länder sind ebenfalls betroffen.
Die Eurogruppe gibt ein zweites Griechenland-Paket frei. Der IWF beteiligt sich daran mit 28 Milliarden Euro.
Die Eurogruppe einigt sich auf eine Stärkung ihrer Rettungsschirme auf maximal 800 Milliarden Euro. Die spanische Regierung beschließt das größte Sparpaket seit Wiedereinführung der Demokratie im Jahr 1977 in Höhe von 27 Milliarden Euro.
Spaniens Regierung kündigt an, zur Sanierung der maroden Banken ein Rettungspaket "light" zu beantragen. Die Eurogruppe sagt Madrid bis zu 100 Milliarden Euro zu.
Bei der Neuwahl in Athen siegen die reformwilligen Konservativen. Europa atmet auf, das Schreckensszenario eines griechischen Euro-Austritts scheint zumindest vorerst gebannt.
Nach langem Zögern flüchten Spanien und auch Zypern unter den Euro-Rettungsschirm. Der Finanzierungsbedarf beider Länder zur Rekapitalisierung ihres Bankensektors ist noch unklar.
Der Staatsrechtler Joachim Wieland von der Verwaltungshochschule Speyer wandte sich derweil gegen aus der Politik geäußerte Zweifel an der Urteilsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts. „Die Aussage von Graf Lambsdorff, mit der er die Urteilsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts angezweifelt hat, weil die Karlsruher Richter nicht mit allen Vorgängen in Europa vertraut seien, halte ich nicht für zutreffend“, sagte Wieland Handelsblatt Online. Den Karlsruher Richtern würden in jedem Verfahren von den Beteiligten alle tatsächlichen Umstände vorgetragen, die für die Entscheidung des Gerichts von Bedeutung sein könnten. Das Problem für die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts liege daher „nicht in einer unzureichenden Kenntnis von den Vorgängen in Europa, sondern besteht darin, die richtige Grenze für die Reichweite ihrer Rechtsprechungsgewalt zu finden“.
Wie Wieland erläuterte, dürfen die Richter nur über die Vereinbarkeit von Maßnahmen mit deutschem Verfassungsrecht befinden. Dabei müssten sie den Vorrang des Unionsrechts beachten. „Das wirft häufig schwierige Rechtsfragen auf und erfordert eine sorgfältige Prüfung“, sagte der Jurist. Das Bundesverfassungsgericht habe diese Aufgabe in den vergangenen Jahren aber immer gemeistert, auch wenn nicht alle Entscheidungen ohne Kritik geblieben seien. „Unterschiedliche Auffassungen zu verfassungsrechtlichen Fragen sind nicht außergewöhnlich“, unterstrich Wieland. „Aufgabe des Gerichts ist es, insoweit durch seine Rechtsprechung für Klarheit zu sorgen.“
Pro: Mit einer gemeinsamen Einlagensicherung und mit einem EU-weiten Sicherheitsnetz für Europas Banken könnte zwei bedrohlichen Szenarien vorgebeugt werden: einem Bank-run, bei dem die Sparer panisch ihre Einlagen von der Bank abheben. Und der Gefahr, dass nationale Auffangfonds nicht ausreichen, um nationale Banken zu stützen.
Contra: Gesunde Banken, allen voran in Deutschland, müssten im Ernstfall für ihre maroden Konkurrenten in anderen Euroländern zahlen. Außerdem gibt es noch keine effiziente europäische Bankenaufsicht. Damit gelten für die Banken noch unterschiedliche Voraussetzungen - und es besteht keine Möglichkeit, die Geldhäuser zu kontrollieren und Abwicklungen und Restrukturierungen zu erzwingen.
Wahrscheinlichkeit: nur vorhanden, wenn es vorher eine effiziente europäische Bankenaufsicht gibt. Das soll die Europäische Zentralbank übernehmen. Wenn dazu eine überzeugende Einigung gelingt: 60 Prozent.
Pro: Mit direkter Bankenhilfe aus dem ESM oder von der EZB wären Krisenländer wie Spanien ihr größtes Problem los: dass nämlich Notkredite der Europartner die Schuldenlast das Staatshaushaltes und damit die Pleitegefahr deutlich erhöhen. Der Rettungsfonds könnte den Banken direkt Sicherheiten zur Verfügung stellen, mit denen diese das notwendige Geld zur Rekapitalisierung aufnehmen. Im besten Fall verdient der ESM daran, weil er das Geld billiger aufnimmt als verleiht.
Contra: Bei direkter Bankenhilfe hätten die Euroländern keine Möglichkeit, Gegenleistungen von den Regierungen zu erzwingen. Zudem wäre nicht garantiert, dass die Banken die Unterstützung zurückzahlen, wenn kein Staat dahinter steht. Unklar ist überdies, wie Auflagen für die Banken selbst durchgesetzt werden sollten.
Wahrscheinlichkeit: Siehe BANKEN-UNION: ohne eine effiziente europäische Bankenaufsicht gleich null. Nach Aufbau einer europäischen Aufsicht: 70 Prozent.
Pro: Dahinter verbirgt sich die Idee gemeinsamer Staatsanleihen, die von den Ländern der Eurozone ausgegeben würden. Ihr Reiz läge darin, dass alle Staaten zusammen für die Rückzahlung haften und sich so gegenseitig Rückendeckung geben. Dadurch könnten selbst von den Anlegern geschmähte Euro-Sorgenkinder wie Spanien, Italien und Griechenland wieder zu günstigeren Zinsen an frisches Geld kommen - und so ihre schwächelnde Konjunktur ankurbeln. Befürworter wie Frankreich hoffen, dass damit der Teufelskreis aus steigenden Staatsschulden und höheren Zinsen ein für alle Mal durchbrochen und ein abschreckendes Signal an Spekulanten ausgesendet wird.
Contra: Vergleichsweise solide haushaltende Staaten wie Deutschland, dessen Bundesanleihen bei Investoren als sicherer Hafen gelten und deshalb ein historisches Zinstief erreicht haben, müssten bei der Ausgabe gemeinsamer Euro-Bonds wieder höhere Renditen in Kauf nehmen - und somit Milliarden draufzahlen. Gegner monieren zudem fehlende Reformanreize für hoch verschuldete Staaten, weil großzügige Ausgabenpolitik die eigene Bonität nicht mehr direkt beeinträchtigen würden. Sie lehnen auch eine gesamtschuldnerische Haftung ab - denn beim Ausfall eines Schuldners müsste das Kollektiv, also Deutschland wie jedes andere Land, komplett für dessen Verbindlichkeiten haften.
Wahrscheinlichkeit: tendiert auf absehbare gegen Null Prozent, wegen des vehementen Widerstands der Bundesrepublik und anderer Nordländer.
Pro: Euro-Bills sollen die Kritiker der Euro-Bonds beschwichtigen, weil sie eine kürzere Laufzeit haben und in der Summe begrenzt wären. Mit ihrer Hilfe dürfte sich jeder Staat nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz seiner Wirtschaftsleistung finanzieren. Wer die damit verbundenen Haushaltsregeln nicht einhält, würde im Folgejahr vom Handel mit den Papieren ausgeschlossen. Die Idee wurde in EU-Kreisen als Kompromiss lanciert, weil sich vor allem Berlin stoisch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beruft, das eine in Dauer und Höhe unbegrenzte Schuldenübernahme untersagt.
Contra: In Diplomatenkreisen werden die Euro-Bills als kleine Brüder der Euro-Bonds belächelt. Das erhoffte überwältigende Signal an Märkte und Spekulanten, dass Wetten gegen Euro-Staaten zum Scheitern verdammt sind, wären sie jedenfalls nicht mehr. Da Volumen und Laufzeit begrenzt sind, stellt sich zudem die Frage, ob sie die Nöte hoch verschuldeter Euro-Sorgenkinder unter steigendem Zinsdruck überhaupt effektiv zu lindern.
Wahrscheinlichkeit: 10 Prozent, weil Euro-Bills weder für die Befürworter noch für die Gegner gemeinschaftlicher Staatsanleihen die erhoffte Lösung wären.
Pro: Mit einem Schuldentilgungsfonds, wie ihn die fünf deutschen Wirtschaftsweisen vorgeschlagen haben, würden nur nationale Verbindlichkeiten jenseits von 60 Prozent gemeinschaftlich und zu niedrigen Zinsen bedient - also erst über der Marke, die der EU-Stabilitätspakt gerade noch zulässt. Bis zu dieser roten Linie müssten die Länder weiterhin alleine für ihre Schulden gerade stehen, andere Euro-Staaten also nicht für die gesamte Schuldensumme ihrer europäischen Partner haften. Der zu gründende Fonds würde sich selbst an den Finanzmärkten refinanzieren und dort über eine kollektive Haftung aller Mitgliedstaaten abgesichert.
Contra: Während neben der SPD und den Grünen zuletzt auch das Europäische Parlament und der Internationale Währungsfonds Sympathien für diese Lösung bekundet haben, hegt die Bundesregierung verfassungsrechtliche Zweifel. Koalitionspolitiker sehen in ihr den Einstieg in die Vergemeinschaftung von Schulden, wie sie die No-Bailout-Klausel der europäischen Verträge verbiete. Die Bundesbank empfindet schon die Bezeichnung "Schuldentilgungspakt" als missverständlich, weil damit keine harten Einsparauflagen und Überschüsse zur Rückzahlung der Staatsschulden einhergingen.
Wahrscheinlichkeit: 20 Prozent, da der Tilgungsfonds letztlich zwar ebenfalls die Übernahme fremder Schulden bedeutet, allerdings zu einem geringeren Umfang als bei Euro-Bonds oder Euro-Bills.
Pro: Mit der Ausgabe dieser Projektanleihen sollen in der EU bis Ende 2013 Privatinvestitionen von rund 4,5 Milliarden Euro mobilisiert werden. Dafür stünden in einer Pilotphase zwar nur 230 Millionen Euro aus dem EU-Budget zur Verfügung, Brüssel hofft jedoch auf einen 20-fachen Hebelfaktor: Mit der Europäischen Union im Rücken sollen Investoren kreditwürdiger erscheinen, dadurch an billigeres Geld kommen und so grenzüberschreitende Verkehrs- oder Energieprojekte finanzieren. Es bestünde also die Hoffnung, mit relativ geringem Risiko einen beachtlichen Effekt zu erzielen.
Contra: Skeptiker halten dem entgegen, dass sich für ökonomisch sinnvolle Projekte meist auch ohne staatliche Hilfe Privatinvestoren finden. Außerdem gebe es bislang lediglich eine Hand voll konkreter Vorhaben, die zudem nicht alle besonders ausgereift konzipiert seien.
Wahrscheinlichkeit: 95 Prozent, da eine informelle Einigung bereits Ende Mai erzielt wurde und die einzusetzenden Mittel in einem günstigen Verhältnis zum erhofften Nutzen stünden.
Wie die aussehen soll, hatte unlängst auch Altkanzler Helmut Schmidt bei einer Rede gesagt, als er in hartem Ton den Karlsruher Verfassungsrichtern einen Rüffel für ihr andauerndes Euro-kritisches Dazwischengrätschen verpasste. Angesichts der Schuldenkrise seien „Entschlusskraft und Opferbereitschaft dringend geboten“, sagte der Schmidt. „Man muss sein Herz über die Hürde werfen. Das gilt ganz gewiss auch für uns Deutsche und ganz gewiss auch für das Bundesverfassungsgericht“, fügte Schmidt mit Blick auf die anhängigen Eilklagen in Karlsruhe hinzu. Ausdrücklich bekannte sich der SPD-Politiker zu einer verstärkten Zusammenarbeit in Europa und verwies dabei auf den Artikel 23 des Grundgesetzes, der Deutschland den klaren Auftrag gebe, für die Integration der EU zu arbeiten. „Von einem Vorrang deutschen Interesses ist dort keine Rede.“
Die Reaktionen auf Schmidts offene Richterschelte ließen nicht lange auf sich warten. Der Berliner Wirtschaftsrechtler und Kläger gegen den Euro-Rettungsschirm Markus Kerber warf dem Altkanzler vor, dem Bundesverfassungsgericht „ganz ungeniert Rechtsrat“ zu erteilen nimmt dabei für sich in Anspruch zu nehmen, Interpret von Grundgesetz-Artikel 23 zu sein. „Dies ist unverzeihlich", sagte der Professor an der Technischen Universität zu Berlin Handelsblatt Online. "Denn gerade weil der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts vor einem Urteil steht, mit er auch über seine Wirkmächtigkeit als Verfassungshüter entscheidet, sind politische Ratschläge, die Entscheidungsdruck aufbauen wollen, mit dem Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland als einem Verfassungsstaat mit herausgehobener Verfassungsgerichtsbarkeit unvereinbar."
Mit Material von Reuters

@ Jeronimo
Auch Irrtum!
Wir haben sowohl eine Verfassung, die nach Meinung des BVerfG z.Zt. aber nicht anwendbar ist, als auch ein GG (für die ewige Übergangszeit).
CyberNautiker

Verfassungsschutz?
Verfassungsrechtler?
Die ganze Politbagage!
Und der ganze Rest der dazu gehörenden Banditen!
Was für ein verkommener Staat!
+++ DDR 2.0 +++
Ohnmacht
Hass
Ich zügle jetzt mal meine Finger …
Sonst rufe ich vielleicht noch zum T….. gegen dieses P… auf

Sorry, da liegst Du falsch. Wir haben ein GG und keine Verfassung. Das ist nun mal Fakt und alles andere sind Nebelkerzen.
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