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Euro-Rettung: Warnschüsse auf Karlsruhe lösen Empörung aus

Dass Urteile des Bundesverfassungsgerichts kritisiert werden, ist nicht ungewöhnlich. Dass sich Politiker, wie bei der Euro-Rettung, in die Rechtsfindung einmischen, schon. Entsprechend heftig fallen die Reaktionen aus.

Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Quelle: dpa
Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Quelle: dpa

BerlinDeutschland verfällt in diesem Tagen regelrecht in Euro-Hysterie. Grund ist ein Gerichtstermin. Am morgigen Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht darüber, ob es den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM und den EU-Fiskalpakt für Haushaltsdisziplin vorläufig stoppt oder nicht. Damit stehen zwei tragende Säulen bei der Bewältigung der Euro-Schuldenkrise in Karlsruhe zur Debatte. In der Politik wächst die Nervosität, was auch die Teilnahme von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) an der äußerst seltenen mündlichen Verhandlung über eine Eilentscheidung zeigt. „Es wäre politisch und wirtschaftlich fatal, wenn es zu einem solchen Urteil käme“, warnte schon der Justiziar der Unionsfraktion, Helmut Brandt, im Handelsblatt vor einem Kippen der Gesetze.

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Auch andere Politiker sind in Aufruhr und versuchen mit eindeutigen Ansagen, die Rechtsfindung des unabhängigen Gerichts zu beeinflussen. „Wir sind überzeugt, dass die Gesetze, die wir beschlossen haben, einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten werden“, sagte Vizekanzler Philipp Rösler (FDP). Der FDP-Vorsitzende im Europaparlament, Alexander Graf Lambsdorff, bezweifelte gar die Urteilsfähigkeit der Verfassungsrichter: Diese seien „nicht mit allen Vorgängen in Europa ausreichend vertraut“, meinte er. „Deshalb kommt es gelegentlich zu Fehleinschätzungen aus Unkenntnis.“ Starker Tobak, der selbst Parteikollegen den Kopf schütteln lässt.

Verfassungsbeschwerden Die deutsche Justiz und der Euro

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„Die Einflussnahme der Politik auf das Bundesverfassungsgericht ist weder zielführend für die zu erwartenden Urteile noch für unsere Demokratie als Ganzes“, sagte die Vorsitzende der Hamburger FDP, die Bundestagsabgeordnete Sylvia Canel, Handelsblatt Online. „Grundsätzlich hat sich die Gewaltenteilung in Deutschland bewährt und sollte von den Parlamentariern nicht unterlaufen werden.“ Einem guten demokratischen Stil folgend sei es zudem angemessen, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgericht zu achten und die Würde des Gerichts nicht zu verletzten. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), reagierte ebenfalls leicht gereizt, auch wenn Lambsdorff "in vielem richtig" liege. "Das Verfassungsgericht öffentlich unter Druck zu setzen, finde ich nicht so schlau", schreibt Löning auf seiner Facebook-Pinnwand.

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Ähnlich äußerte sich der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. „Lambsdorffs Vorwurf an das Gericht ist abwegig“, sagte Beck Handelsblatt Online.  „Es ist Aufgabe der Bundesregierung alle entscheidungserheblichen europapolitischen Sachverhalte morgen vorzutragen.“ Im Übrigen gehe er davon aus, „dass sich das Bundesverfassungsgericht seiner Verantwortung für Europa und die Stabilität des Euros sehr wohl bewusst ist“.

Wer in Karlsruhe gegen den Rettungsschirm klagt

  • Die Bürger

    Rund 12 000 Bürger haben sich einer Verfassungsbeschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“ angeschlossen. Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart vertreten die Klage vor Gericht. Diese Klage wird auch vom Bund der Steuerzahler unterstützt.

  • Die Linken

    Die Abgeordneten der Linksfraktion im Bundestag haben eine gemeinsame Beschwerde eingereicht. Außerdem klagt die Fraktion als Ganze wegen Verletzung der Fraktionsrechte.

  • Peter Gauweiler

    Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hat zwei Klagen eingereicht, die von dem Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek vertreten werden.

  • Karl Albrecht Schachtschneider

    Eine Gruppe von Klägern um den Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider hat eine Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag eingereicht. Auch die Freien Wähler haben sich dieser Klage angeschlossen.

  • Sonstige

    Darüber hinaus liegen in Karlsruhe weitere Beschwerden vor, die aber nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung am 10. Juli sind.

In der Union zeigt man sich auch verärgert über Lambsdorffs Attacke auf Karlsruhe. „Es ist in der Tat Sinn einer Verfassungsgerichtsbarkeit, das Handeln der Regierung zu beschränken, nämlich auf den verfassungsmäßig zulässigen Rahmen. Dass ausgerechnet ein Liberaler den Rechtsstaatsgrundsatz, wonach die Macht unter das Recht muss, anzweifelt, zeigt das Ausmaß an Vernebelung der Sinne, den das Billionenkarussell im Euroraum offenbar anrichtet“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch Handelsblatt Online.

134 Kommentare

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  • 22.07.2012, 07:47 UhrCyberNautiker

    @ Jeronimo
    Auch Irrtum!
    Wir haben sowohl eine Verfassung, die nach Meinung des BVerfG z.Zt. aber nicht anwendbar ist, als auch ein GG (für die ewige Übergangszeit).
    CyberNautiker

  • 12.07.2012, 21:16 UhrWo.ist.Robin.Hood


    Verfassungsschutz?
    Verfassungsrechtler?
    Die ganze Politbagage!
    Und der ganze Rest der dazu gehörenden Banditen!

    Was für ein verkommener Staat!

    +++ DDR 2.0 +++

    Ohnmacht

    Hass


    Ich zügle jetzt mal meine Finger …

    Sonst rufe ich vielleicht noch zum T….. gegen dieses P… auf

  • 10.07.2012, 21:58 UhrJeronimo

    Sorry, da liegst Du falsch. Wir haben ein GG und keine Verfassung. Das ist nun mal Fakt und alles andere sind Nebelkerzen.

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