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„Finanzielle Zeitbombe“: Politiker starten Angriff auf Beamten-Privilegien

Nach der Debatte um die Rente mit 67 richtet sich der Blick jetzt auch auf die Beamten. Angesichts der hohen Pensionsansprüche von Beamten fordern Politiker und Experten Reformen und Einsparungen.

Quelle: ap
Quelle: ap

HB BERLIN. Die Pensionsansprüche seien eine „finanzielle Zeitbombe“, da dürfe die Politik „nicht länger schlafen“, sagte Rainer Holznagel vom Bund der Steuerzahler der „Bild„-Zeitung. Alle Reformen bei der gesetzlichen Rentenversicherung müssten auch auf Beamte übertragen werden, forderte Holznagel: „Was Rentnern zuzumuten ist, das ist auch Pensionären zuzumuten.“

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Unions-Vizefraktionschef Michael Fuchs verlangte eine Gleichbehandlung von Renten und Pensionen. Steige das Renteneintrittsalter, müsse dies auch für Pensionäre gelten, stiegen die Renten nicht mehr, könnten auch die Pensionen nicht steigen, sagte Fuchs dem Blatt. Er fordert zudem, dass der Staat für die Pensionsverpflichtungen jedes Jahr Rückstellungen bilden müsse.

Der CDU-Finanzexperte Ralph Brinkhaus regte an, die Privilegien bei Altersversorgung und Krankenversicherung im öffentlichen Dienst abzuschaffen. „Darüber sollten wir auch für Abgeordnete nachdenken“, sagte er der „Bild„-Zeitung. Im Gegenzug aber sollten die Gehälter bei allen Neuanstellungen an die Gehälter der freien Wirtschaft angeglichen werden.

Auch der CDU-Politiker Jens Spahn will die Beamtenpensionen auf den Prüfstand stellen. Nach der Sommerpause werde er jüngere Abgeordnete zusammentrommeln, um dies zum Thema machen, kündigte er in der Zeitung an: „Die zunehmende Last der Pensionen wird vom Steuerzahler kaum zu tragen sein.“ Auch Pensionäre müssten Zugeständnisse machen, die denen der Rentner entsprächen.

Der Kölner Ökonom Winfried Fuest begrüßte die Initiative ausdrücklich. „In einer Vielzahl von wissenschaftlichen Studien ist eindeutig belegt, dass es in Zukunft zu einer Pensionslawine allein aufgrund der demographischen Entwicklung und der mangelnden Vorsorge in den Öffentlichen Haushalten und hier besonders bei den pensionslastigen Bundesländern kommen wird und daher die finanziellen Spielräume für Investitionen in die Infrastruktur und auch für die Bildung rapide abnehmen“, sagte der Experte für Finanzpolitik und Steuerpolitik am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Handelsblatt Online. Fuest hält es daher für „dringend erforderlich“, die Privilegien des öffentlichen Dienstes auf den Prüfstand zu stellen. „Sowohl bei der Renten- Pensionseintrittsalter und auch beim Versorgungsniveau sollte in Zukunft eine Angleichung vom Gesetzgeber angestrebt werden.“

Der Wissenschaftler sprach von „Vielzahl von Daten und Vorschriften“, in der sich die Privilegien des öffentlichen Dienstes zeigten. So belaufe bezogen auf das Jahr 2009 die monatliche Durchschnittspension auf 2700 Euro, während die Standardrente, die erst nach 45 Versicherungsjahren gezahlt wird, gerade einmal 1224 Euro im Westen und 1085 Euro im Osten betrage. Die monatliche Durchschnittsrente liege sogar mit 1000 Euro noch unter diesem Niveau, weil eine Versicherungsdauer von 45 Jahren die Ausnahme sei.

Konkrete Privilegien manifestierten sich zudem bei den Anrechnungszeiten. „So werden beispielsweise Hochschulausbildungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung anders als im öffentlichen Dienst überhaupt nicht mehr Renten steigernd berücksichtigt“, erläuterte Fuest. Im Bereich der Krankenversicherung müssten Rentner überdies 50 Prozent Eigenbeitrag leisten, während der Beamtenpensionär nur 30 Prozent zahlen müsse und zudem das Privileg habe, privatversichert zu sein.

Nach Ansicht des Freiburger Finanzwissenschaftlers Bernd Raffelhüschen sollten die Staatsdiener bis zum Alter von 68 Jahren arbeiten. Das sei erforderlich, weil die Beamten bei den bisherigen Reformen der Alterssicherung weitgehend ungeschoren davon gekommen seien, sagte Raffelhüschen der „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“.

Die Altersversorgung von Beamten ist in Deutschland im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG) geregelt, allerdings ist die zugehörige Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Föderalismusreform im Herbst 2006 dezentralisiert worden, so dass Bund und Länder dies jeweils für ihren Bereich regeln.

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  • 08.09.2010, 14:13 UhrAnonymer Benutzer: gregor

    @Mariana Mayer

    in der Kürze liegt die Würze.

    bei allem Respekt für Deine beiträge.

  • 31.08.2010, 23:41 UhrAnonymer Benutzer: Mariana Mayer

    Gut @yahel,

    Von allen diesen Rechten dort die Sie beschreiben und geniessen habe ich in meinem Leben kein Einziges gehabt.

    bei mir gibt es diese Privilegien alle nicht.

    Und ich habe mich nicht im Ton vergriffen, wenn ich sage, dass Frust an Arbeitslosen oder Anderen abreagiert wird und dies den Methoden der Unterdrückung dient.

    Als Sozialhilfeempfängerkind bin ich rund um die Uhr überwacht gewesen und musste immer meine Kontoauszüge vorweisen. bekannte von mir sind Stasimäßig überwacht worden und zwar bereits lange vor dem Mauerfall.

    Wo vergreife ich micht im Ton mit welcher Unterstellung genau? bitte ganz Explizit?
    Wo ist der Ton vergriffen?

    Dabei möchte ich ganz genau ausdrücken: es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen einem der sehr wenig hat und ums überleben kämpft, z.b. wenn einem Analphabeten die Wohnung weggestrichen wird und er anschließend ins Heim ziehen soll oder obdachlos ist, oder eine kranke Schwarze mit Kindern ausgewiesen wird und dort stirbt und die drei Kinder stehen schreiend darumherum,
    und hier ganz genau die Unterscheidung :

    Es wird gewissenlos "doppelt" Kindergeld kassiert, weil es sind bereits Doppelverdiener die bereits alles haben und beide gutes Geld verdient haben und Kinder haben. Diese Leute haben bereits alles.

    Das ist ein ganz gewaltiger Unterschied @yahel.

  • 31.08.2010, 17:39 UhrAnonymer Benutzer: yahel

    @ Mariana Mayer (42)

    „Selbstverständlich erhalten Mitarbeiter die bei Telekom ausscheiden entweder eine Abfindung, oder eine Umschulun auf hohem niveau bezahlt und werden ins berufsleben weitervermittelt, z. b. als Pädagogen.“

    Die DTAG ist keine Arbeitsvermittlung.
    Allgemeinbildende und berufsschulen in D suchen Fachpersonal und die DTAG will Leute loswerden vornehmlich ihre beamten. Deshalb ging schon vor über 4 Jahren ein Aufruf durch die Firma, in der alle ingenieure angesprochen wurden, diesen Schritt zu überlegen und dann, bei positiver Entscheidung, mitzuteilen. Zwei meiner ingenieurkollegen sind diesen Schritt gegangen und müssen selbstverständlich erst einmal auf eine Tätigkeit als Lehrer vorbereitet werden. D.h. sie müssen in die Uni und ein Studium, 3 Jahre, auf Lehramt absolvieren. Sie bleiben bis zu ihrem Überwechseln in die Schulverwaltung und beendigung ihrer Probezeit dort, weiterhin beamte der DTAG und werden von ihr, wie bisher, bezahlt. Sollte diesen Kräften der Schuldienst nicht gefallen, aus welchen Gründen auch immer, dann haben sie ein zeitlich begrenztes Rückkehrrecht zur DTAG. Dieses Procedere haben die Sozialpartner miteinander vereinbart.

    „Die leute werden weitervermittelt. Aber selbstverständlich. Auch ins Arbeitsamt.“

    Meine Schwägerin gehört u.v.a. zu diesen angeblich „weitervermittelten“ Kräften, die nach Wegfall ihrer Arbeitsposten bei der DTAG an die Agentur ausgeliehen wurden, mit dem Ziel, sie dorthin dauerhaft abschieben zu können. Dies würde bedeuten, daß die Agentur die vollen beamtenrechtlichen Konsequenzen für dieses Personal übernimmt, wenn sich diese Kräfte dazu entschließen zu wechseln, d.h. u.a. die bis dahin aufgelaufenen Pensionsansprüche zu übernehmen.
    Das machen die natürlich nicht und wenn, dann nur bei sehr jungen Kräften. Der Wechsel findet nur dann statt, wenn diese Personen bereit sind sich eine Gehaltsstufe zu verschlechtern und auf weitere beförderung verzichten. Ansonsten haben sie ein Rückkehrrecht zur DTAG wenn ihre Zeit bei der Agentur abgelaufen ist, bzw. diese diese Kräfte nicht mehr benötigt.

    Zu den Abfindungen. Jede Firma, die Personal loswerden will, bedient sich dieser Möglichkeit und stellt dafür Regeln auf nach denen dieses Ausscheiden möglich wird. in der Regel handelt es sich um rentennahes Tarifpersonal, das bis zur Erreichung des Renteneintrittsalters von ihrer Abfindung leben muß und bis dahin keinen Anspruch auf irgendwelche staatliche Unterstützung hat. Selbstverständlich werden die Verluste der Jahre, die bis zur Erreichung der Rente fehlen, nicht ausgeglichen, die Kräfte müssen sich selbst versichern.

    Zum KiGe: Zuviel gezahlte beträge werden grundsätzlich zurückgefordert, damit niemand übervorteilt wird. ich wünsche mir, daß dies bei Sozialhilfe und allen sonstigen staatlichen Hilfszahlungen an vermeintlich „bedürftige“ auch geschehe, damit die, für die diese Hilfen gedacht sind, diese auch in vollem Umfange erhalten können. Das ist in diesem Staat nicht der Fall, da für die Überwachung die Ämter der Gemeinden zuständig sind.

    „Deswegen haben sie auch dort ihren Frust abgelassen an den Arbeitslosen. Selber immer gut versorgt gewesen und dann arbeitslose schikanieren.“

    Sie vergreifen sich mit diesen Unterstellungen im Ton.

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