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03.01.2008 
Konfliktstoff

Finanzmarkt vor Reformen

von Frank M. Drost

Der Finanzplatz Deutschland steht im neuen Jahr vor weiteren einschneidenden Reformen, die einigen Konfliktstoff innerhalb der Koalition bieten. War das vergangene Jahr noch von der Umsetzung internationaler Initiativen wie der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid geprägt, so wird in der ersten Jahreshälfte eine Deutschland-spezifische Agenda dominieren.

BERLIN. Den Auftakt macht das geplante Gesetz „zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen“ (MoRaKG). Ursprünglich sollte das Gesetz bereits im vergangenen Jahr verabschiedet werden. Doch die schonungslose Kritik der Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie der Private-Equity-Branche bei einer Anhörung hat Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hellhörig werden lassen.

Im Kern sollen mit dem MoRaKG lediglich Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften gefördert werden, die in junge Technologieunternehmen investieren. Die Unternehmen sollen nicht älter als zehn Jahre sein und ein Eigenkapital von weniger als 20 Mill. Euro aufweisen. Zwar wird sich das CSU-geführte Bundeswirtschaftsministerium wohl nicht mit seinem Vorhaben durchsetzen, ein generelles Private-Equity-Standortgesetz zu etablieren. Doch es gibt Stellschrauben an anderer Stelle.

Denn das MoRaKG soll flankiert werden durch das sogenannte Risikobegrenzungsgesetz. Die politische Philosophie kann dabei auf folgenden Nenner gebracht werden: Auf der einen Seite sollen Investitionsbedingungen erleichtert werden, auf der anderen Seite sollen Investoren, die sich beispielsweise an börsennotierten Unternehmen beteiligen wollen, künftig größere Transparenz zeigen. Unerwünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren sollen erschwert werden. Dabei denkt das BMF an Aktivitäten der Hedge-Fonds wie bei der Deutschen Börse, die letztlich die geplante Fusion mit der London Stock Exchange torpedierten. Doch die vom BMF avisierten Vorschläge gehen der Union zu weit. Sie wehrt sich dagegen, dass Investoren nach dem Risikobegrenzungsgesetz bereits bei einem Anteilserwerb von zehn Prozent die Herkunft ihrer Mittel bekannt geben sollen. Auch die strengere Fassung des abgestimmten Verhaltens („Acting in concert“) von Investoren ist mit der Union nicht zu machen. „Es kann nicht sei, dass jegliche Absprache und Besprechung von Investoren möglicherweise zu einem Übernahmeangebot führt“, heißt es bei der Union.

Überfrachtet wird diese Auseinandersetzung noch mit dem Vorhaben, den Weiterverkauf von Darlehen durch Banken zu erschweren. Die Koalition will damit auf den Umstand reagieren, dass verstärkt Kredite ohne Wissen der Kunden beispielsweise an Finanzinvestoren verkauft werden. „Die Rechte des Kreditnehmers sollen gestärkt werden“, heißt die gemeinsame Marschrichtung der Koalition. Allerdings wehrt sich die Union gegen den Vorschlag der SPD, den Kunden im Falle eines Verkaufs ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Es zeichnet sich allerdings ab, dass Kreditkunden künftig die Wahl haben: Haben sie etwas gegen einen Verkauf, müssen sie künftig mehr zahlen. Unklar ist, ob der Kreditverkauf separat oder im Risikobegrenzungsgesetz geregelt werden soll.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Einigungswille ist spürbar.

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