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06.11.2007 
Zudem soll Außenwirtschaftsgesetz ausgeweitet werden

Finanzministerium plant Schutzfonds

von Sven Afhüppe

Das Bundesfinanzministerium hält an den ursprünglichen Plänen fest, Kapitalsammelstellen zum Schutz gegen ausländische Investoren aufzubauen. „Das Finanzministerium wird einen entsprechenden Gesetzentwurf im nächsten Monat ins Kabinett einbringen“, hieß es in der Spitze des Ministeriums.

Bundesministerium der Finanzen: Steinbrücks Mitarbeiter arbeiten an Plänen für einen Schutzfonds. Foto: dpaLupe

Bundesministerium der Finanzen: Steinbrücks Mitarbeiter arbeiten an Plänen für einen Schutzfonds. Foto: dpa

BERLIN. Die konkreten Vorschläge zum Aufbau eines solchen Kapitalfonds, an dem sich Banken und Versicherungen beteiligen können, sollen zusammen mit den geplanten Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes beraten und beschlossen werden, hieß es im Finanzministerium weiter. Das Kanzleramt bestätigte solche Überlegungen, verwies aber darauf, dass es noch keine interne Abstimmung dazu gegeben habe.

Bereits auf der Klausurtagung in Meseberg hatte das Bundeskabinett einen Prüfauftrag zum Aufbau von Kapitalsammelstellen als möglichen Schutz gegen ausländische Investoren verabschiedet. Daneben strebt die Koalition eine Ausweitung des Außenwirtschaftsgesetzes an, um ausländische Beteiligungen an deutschen Unternehmen im Ausnahmefall prüfen zu können. Dazu hatte eine regierungsinterne Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge erst kürzlich vorgestellt, sie sollen im Dezember vom Kabinett verabschiedet werden.


Tabelle  Infografik: das System „Kapitalsammelstelle“


Hintergrund für die Überlegungen ist die Angst vor dem wachsenden Einfluss ausländischer Staatsfonds. Experten schätzen das Vermögen dieser politisch kontrollierten Geldinstitute in China, Russland und den Golfstaaten auf rund 2 500 Mrd. Dollar. Da diese Fonds ihr Geld vor allem in westliche Unternehmen investieren wollen, fürchtet die Bundesregierung einen Ausverkauf der heimischen Industrie.

Wie genau das Finanzministerium deutsche Kapitalsammelstellen aufbauen will, ist noch nicht entschieden. Nach Informationen des Handelsblatts hat Finanzstaatssekretär Thomas Mirow in den vergangenen Wochen zahlreiche Gespräche mit Vertretern des Finanzsektors geführt. Demnach könnten sich nicht nur Sparkassen und Genossenschaftsbanken, sondern auch Versicherungen an einem solchen Fonds beteiligen, der strategische Beteiligungen an deutschen Unternehmen erwerben soll. „Ziel ist es, einen deutschen Finanzmarkt-Player als strategischen Investor zu etablieren“, hieß es im Finanzministerium weiter.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Pläne sind nicht unumstritten

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Im Gespräch sind Beteiligungen von 25 Prozent plus eine Aktie, um eine Sperrminorität zu erreichen. Damit der Fonds ausländische Investoren tatsächlich abwehren kann, bräuchte er nach Informationen aus dem Finanzministerium ein Vermögen von 15 bis 20 Mrd. Euro. Wie und in welchem Zeitraum das Geld in einer deutschen Kapitalsammelstelle zusammengetragen werden kann, ist unklar. Die im Finanzministerium zuständige Kapitalmarktabteilung arbeite derzeit an dem Referentenentwurf. Hintergrund der Überlegung für eine Kapitalsammelstelle ist, dass es in Deutschland anders als beispielsweise in den Vereinigten Staaten keinen großen Pensionsfonds gibt, der sich an heimischen Konzernen beteiligt. Die Landschaft der Kapitalsammelstellen sei wegen des Drei-Säulen-Systems der deutschen Banken und der starken Stellung der Lebensversicherungen zersplittert, lautet die Argumentation im Finanzministerium.

In der Wirtschaft waren die ursprünglichen Pläne zum Aufbau von Kapitalsammelstellen äußerst skeptisch beurteilt worden. Der Bundesverband deutscher Banken sieht hinter der Idee des Finanzministeriums „keinen praktikablen Ansatz“.

Innerhalb der Regierung sind die Pläne zum Aufbau eines Kapitalfonds als Schutz vor ausländischen Investoren nicht unumstritten. Im Kanzleramt steht man den Plänen aus dem Finanzministerium eher skeptisch gegenüber und hält die Vorschläge zur Ausweitung des Außenwirtschaftsgesetzes für ausreichend. Danach kann die Regierung die Beteiligung eines ausländischen Investors untersagen, wenn dieser mehr als 25 Prozent an einem deutschen Unternehmen erwerben will und die öffentliche Sicherheit als gefährdet eingestuft wird. Sollte ein solches Investitionsvorhaben nicht bei der zuständigen Stelle im Bundeswirtschaftsministerium angemeldet worden sein, kann die Regierung auch noch drei Monate nach Bekanntwerden der Beteiligung das Geschäft nachträglich untersagen. Ein Vorschlag des CDU-Bundesvorstands sieht ein dreijähriges Vetorecht vor, was die Wirtschaftsverbände allerdings als deutlich zu lang kritisiert hatten.

Der Fahrplan der Regierung sieht vor, dass die notwendigen Gesetzesänderungen Anfang nächsten Jahres beschlossen werden. Unter Zeitdruck sieht sich die Koalition nicht, weil derzeit kein ausländischer Investor eine umfangreichere Beteiligung an einem deutschen Unternehmen erwerben will.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Stichwort Deutschlandfonds

Deutschlandfonds

Schutzwall
Die Furcht vor dem wachsenden Einfluss ausländischer Staatsfonds hat auch die Regierung erfasst. Wie in anderen Ländern längst üblich, plant auch die Große Koalition einen Schutzzaun für heimische Unternehmen. Dabei will die Regierung den Kapitalverkehr jedoch möglichst wenig beschränken.

Plan
Nach Plänen des Finanzministeriums soll eine deutsche Kapitalsammelstelle aufgebaut werden, an der sich öffentliche Banken und Versicherungen beteiligen. Dieser Fonds soll als strategischer Investor bei deutschen Unternehmen einsteigen und so eine maßgebliche Beteiligung eines ausländischen Käufers verhindern.

Resonanz
In der Finanzindustrie wird dieser Plan mit großer Skepsis gesehen, der Bankenverband hält die Idee des Finanzministeriums für nicht praktikabel.
Darüber hinaus plant die Regierung eine Ausweitung des Außenwirtschaftsgesetzes, die eine Kontrolle ausländischer Beteiligungen erlaubt. Wenn sich ein ausländischer Investor mit mehr als 25 Prozent an einem deutschen Unternehmen beteiligt und die Regierung die Interessen der öffentlichen Sicherheit gefährdet sieht, kann das Bundeswirtschaftsministerium das Geschäft untersagen. Im Zweifel darf die Regierung sogar mit einer Frist von drei Monaten nachträglich tätig werden.

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