Im Gespräch sind Beteiligungen von 25 Prozent plus eine Aktie, um eine Sperrminorität zu erreichen. Damit der Fonds ausländische Investoren tatsächlich abwehren kann, bräuchte er nach Informationen aus dem Finanzministerium ein Vermögen von 15 bis 20 Mrd. Euro. Wie und in welchem Zeitraum das Geld in einer deutschen Kapitalsammelstelle zusammengetragen werden kann, ist unklar. Die im Finanzministerium zuständige Kapitalmarktabteilung arbeite derzeit an dem Referentenentwurf. Hintergrund der Überlegung für eine Kapitalsammelstelle ist, dass es in Deutschland anders als beispielsweise in den Vereinigten Staaten keinen großen Pensionsfonds gibt, der sich an heimischen Konzernen beteiligt. Die Landschaft der Kapitalsammelstellen sei wegen des Drei-Säulen-Systems der deutschen Banken und der starken Stellung der Lebensversicherungen zersplittert, lautet die Argumentation im Finanzministerium.
In der Wirtschaft waren die ursprünglichen Pläne zum Aufbau von Kapitalsammelstellen äußerst skeptisch beurteilt worden. Der Bundesverband deutscher Banken sieht hinter der Idee des Finanzministeriums „keinen praktikablen Ansatz“.
Innerhalb der Regierung sind die Pläne zum Aufbau eines Kapitalfonds als Schutz vor ausländischen Investoren nicht unumstritten. Im Kanzleramt steht man den Plänen aus dem Finanzministerium eher skeptisch gegenüber und hält die Vorschläge zur Ausweitung des Außenwirtschaftsgesetzes für ausreichend. Danach kann die Regierung die Beteiligung eines ausländischen Investors untersagen, wenn dieser mehr als 25 Prozent an einem deutschen Unternehmen erwerben will und die öffentliche Sicherheit als gefährdet eingestuft wird. Sollte ein solches Investitionsvorhaben nicht bei der zuständigen Stelle im Bundeswirtschaftsministerium angemeldet worden sein, kann die Regierung auch noch drei Monate nach Bekanntwerden der Beteiligung das Geschäft nachträglich untersagen. Ein Vorschlag des CDU-Bundesvorstands sieht ein dreijähriges Vetorecht vor, was die Wirtschaftsverbände allerdings als deutlich zu lang kritisiert hatten.
Der Fahrplan der Regierung sieht vor, dass die notwendigen Gesetzesänderungen Anfang nächsten Jahres beschlossen werden. Unter Zeitdruck sieht sich die Koalition nicht, weil derzeit kein ausländischer Investor eine umfangreichere Beteiligung an einem deutschen Unternehmen erwerben will.
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