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04.04.2007 
Wolfgang Schäuble:

„Fingerabdrücke auch bei Passämtern hinterlegen“

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) denkt an eine Ergänzung des Grundgesetzes, um den Sicherheitsbehörden den heimlichen Zugriff auf Computern zu erlauben. Dies sagte er im Interview mit dem Handelsblatt.

Herr Minister Schäuble, nimmt die Terrorgefahr in Deutschland durch den Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zu?

Wer so argumentiert, verwechselt Ursache und Wirkung. Auch als wir in Deutschland noch nichts im Kampf gegen den internationalen Terrorismus getan haben, lebten schon Terroristen, die für den 11. September mitverantwortlich waren, unter uns.

Rückt Deutschland aber durch sein stärkeres Engagement nicht immer stärker ins Bewusstsein des internationalen Terrorismus ?

Deutschland ist gefährdet, aber nicht durch unser Engagement im Kampf dagegen. Afghanistan hat Anspruch auf Solidarität. Da kann Deutschland nicht sagen, wir machen nur zivile Aufbauhilfe. Die anderen sollen sich um den Rest kümmern.

Ihre neuen Gesetzespläne im Kampf gegen Terror stoßen beim Koalitionspartner auf heftigen Widerstand. Informieren Sie die SPD nicht über neue Vorhaben aus Ihrem Haus?

Solche pawlowsche Reflexe einzelner SPD-Politiker sind unangebracht. Der Bund hat mit den Präventiv-Befugnissen beim Bundeskriminalamt durch die Föderalismusreform I neue Kompetenzen bekommen und muss die gesetzgeberisch umsetzen. Daran arbeiten wir.

Wer ist denn wir?

Letzte Woche gab es eine Besprechung mit Justizministerin Brigitte Zypries, den für Rechts- und Innenpolitik zuständigen Fraktionskollegen der Koalition und mir. In dieser Sitzung habe ich erklärt, wo es im Bereich der Sicherheitsgesetze Handlungsbedarf gibt. Wir waren uns alle einig, dass es zwischen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung Unterschiede gibt. Und zur Abwehr schwerer Gefahren kann man eben unter Umständen stärkere Eingriffe vornehmen. Wir haben uns über das weitere Verfahren und Eckpunkte verständigt. Darüber ging das Gespräch. Jetzt werde ich erstmal Leitlinien dafür vorlegen. Dass ich also mit niemanden darüber gesprochen haben soll, ist kompletter Unsinn.

Fällt in diese Leitlinien auch die heimliche Durchsuchung von Computern durch das Bundeskriminalamt?

Ja, das fällt auch darunter. Unter bestimmten Voraussetzungen muss es zur Terrorabwehr für das BKA möglich sein, Computer heimlich zu durchsuchen.

Der Bundesgerichthof hat das aber erst kürzlich geurteilt, dass die Strafprozessordnung dies nicht hergibt?

Die Richter haben gesagt, dass im Zuge der Strafverfolgung für heimliche Online-Durchsuchungen keine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Nun müssen wir eine rechtliche Grundlage schaffen, damit zumindest für die Gefahrenabwehr das Instrument zur Verfügung steht. Terroristen kommunizieren nicht über Brieftauben.

Wo sind denn die Grenzen?

Die Grenzen gibt die Verfassung vor. Kein Mensch will die Verfassung verletzen. Es muss auch klar sein, dass solche Informationen auch nur dann verwertet werden dürfen, wenn sie ein Richter daraufhin vorher überprüft hat, ob sie nicht den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzen . An der Umsetzung dieser Vorgaben arbeiten wir jetzt und die Aufregung darüber ist völlig aufgeblasen. Der Verfassungsstaat hat eben die Aufgabe den Bürgern im Rahmen der Gesetze Sicherheit zu leisten.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: "Kommunikation hat sich weiter entwickelt

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