Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) denkt an eine Ergänzung des Grundgesetzes, um den Sicherheitsbehörden den heimlichen Zugriff auf Computern zu erlauben. Dies sagte er im Interview mit dem Handelsblatt.
Herr Minister Schäuble, nimmt die Terrorgefahr in Deutschland durch den Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zu?
Wer so argumentiert, verwechselt Ursache und Wirkung. Auch als wir in Deutschland noch nichts im Kampf gegen den internationalen Terrorismus getan haben, lebten schon Terroristen, die für den 11. September mitverantwortlich waren, unter uns.
Rückt Deutschland aber durch sein stärkeres Engagement nicht immer stärker ins Bewusstsein des internationalen Terrorismus ?
Deutschland ist gefährdet, aber nicht durch unser Engagement im Kampf dagegen. Afghanistan hat Anspruch auf Solidarität. Da kann Deutschland nicht sagen, wir machen nur zivile Aufbauhilfe. Die anderen sollen sich um den Rest kümmern.
Ihre neuen Gesetzespläne im Kampf gegen Terror stoßen beim Koalitionspartner auf heftigen Widerstand. Informieren Sie die SPD nicht über neue Vorhaben aus Ihrem Haus?
Solche pawlowsche Reflexe einzelner SPD-Politiker sind unangebracht. Der Bund hat mit den Präventiv-Befugnissen beim Bundeskriminalamt durch die Föderalismusreform I neue Kompetenzen bekommen und muss die gesetzgeberisch umsetzen. Daran arbeiten wir.
Wer ist denn wir?
Letzte Woche gab es eine Besprechung mit Justizministerin Brigitte Zypries, den für Rechts- und Innenpolitik zuständigen Fraktionskollegen der Koalition und mir. In dieser Sitzung habe ich erklärt, wo es im Bereich der Sicherheitsgesetze Handlungsbedarf gibt. Wir waren uns alle einig, dass es zwischen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung Unterschiede gibt. Und zur Abwehr schwerer Gefahren kann man eben unter Umständen stärkere Eingriffe vornehmen. Wir haben uns über das weitere Verfahren und Eckpunkte verständigt. Darüber ging das Gespräch. Jetzt werde ich erstmal Leitlinien dafür vorlegen. Dass ich also mit niemanden darüber gesprochen haben soll, ist kompletter Unsinn.
Fällt in diese Leitlinien auch die heimliche Durchsuchung von Computern durch das Bundeskriminalamt?
Ja, das fällt auch darunter. Unter bestimmten Voraussetzungen muss es zur Terrorabwehr für das BKA möglich sein, Computer heimlich zu durchsuchen.
Der Bundesgerichthof hat das aber erst kürzlich geurteilt, dass die Strafprozessordnung dies nicht hergibt?
Die Richter haben gesagt, dass im Zuge der Strafverfolgung für heimliche Online-Durchsuchungen keine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Nun müssen wir eine rechtliche Grundlage schaffen, damit zumindest für die Gefahrenabwehr das Instrument zur Verfügung steht. Terroristen kommunizieren nicht über Brieftauben.
Wo sind denn die Grenzen?
Die Grenzen gibt die Verfassung vor. Kein Mensch will die Verfassung verletzen. Es muss auch klar sein, dass solche Informationen auch nur dann verwertet werden dürfen, wenn sie ein Richter daraufhin vorher überprüft hat, ob sie nicht den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzen . An der Umsetzung dieser Vorgaben arbeiten wir jetzt und die Aufregung darüber ist völlig aufgeblasen. Der Verfassungsstaat hat eben die Aufgabe den Bürgern im Rahmen der Gesetze Sicherheit zu leisten.
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Wie weit wollen Sie technisch noch gehen? Zuerst gab es die die „normale“ Telefonüberwachung, dann war das Funktelefon dran, jetzt sollen die Sicherheitsbehörden auf der Onlinedatenverkehr zugreifen.
Die Kommunikation hat sich weiter entwickelt. Kriminelle kommunizieren und rekrutieren ihre Mittäter heute über das Internet. Im Internet finden sie die Bauanleitungen für Bomben. Es muss doch möglich sein, zur Abwehr schwerster Gefahren diese Kontakte im Internet zu überwachen. Das ist immer ein Wettlauf zwischen Polizei und Verbrechern. Wir wollen nicht, dass letztere besser ausgestattet sind, als die Sicherheitsbehörden.
Ganz konkret: Wollen Sie nur den Austausch von Daten zwischen zwei Computern kontrollieren oder wollen sie direkt auf die Daten eines einzelnen Computers zugreifen?
Wir brauchen beides. Über die rechtlichen Grenzen haben Bundesjustizministerin Zypries und ich ebenfalls gesprochen. Wenn – worüber sich die Juristen streiten - in diesen Fällen Art 13 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, berührt ist, brauchen wir womöglich hier eine Ergänzung des Art 13, um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtliche sichere Grundlage zu stellen.
Ähnlich wie bei der der akustischen Wohnraumüberwachung?
Ja, da wurde auch schon mal Art. 13 GG ergänzt. Auch wenn es eine schwierige politische Auseinandersetzung darüber gab.
Sind die Sicherheitsbehörden eigentlich so gut ausgestattet, dass sie jetzt schon mittels eines so genannten Bundestrojaners in die Computer der Bürger eindringen könnten?
Die Sicherheitsbehörden verfügen über vielfache technische Erkenntnisse und Möglichkeiten. Wir haben zuletzt auch zusätzliche Haushaltsmittel eingestellt und die Personalstellen aufgestockt.
Begründen Sie Eingriffe dieser Art eigentlich mit einem verschärften Sicherheitsinteresse oder mit den technische Neuerungen, auf die die Politik reagieren muss?
Letzteres. Die Gefahren für die Sicherheit werden durch die technische Sicherheit beeinflusst. Also müssen wir reagieren.
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Können sie die Kritik nachvollziehen, dass sich die Innenminister immer mehr Kontrollmöglichkeiten zu Lasten der Bürgerrechte verschaffen?
Diese Sicht ist naiv. Den schlimmsten Angriff auf die Persönlichkeitsrechte erfährt man durch einen Anschlag gegen Leib und Leben, oder wenn jemand die Daten und die Identität eines unbescholtenen Bürgers für kriminelle Zwecke missbraucht. Es ist doch meine Aufgabe, für die Sicherheit der Menschen zu sorgen. Die große Mehrheit der Bevölkerung sieht das übrigens auch so.
Gilt das auch für den Plan, die Fingerabdrücke zukünftig nicht nur im Reisepass zu speichern, sondern auch bei den Passämtern zu hinterlegen ?
Erinnern Sie sich doch mal an die Volkszählung vor 20 Jahren. Da haben sich anfangs auch alle darüber aufgeregt, hinterher hat die große Mehrheit gesagt: Die Aufregung war doch unnötig. Es ist doch auch wichtig zu wissen, wie viele Menschen in Deutschland leben.
Bei den Fingerabdrücken geht es aber um die biometrischen Daten jedes Einzelnen. Da nähert man sich dem unantastbaren Kernbereich doch schon sehr stark an oder nicht ?
Wenn sie bisher einen ganz konventionellen Ausweis beantragt haben, mussten sie zwei Lichtbilder mitbringen. Einer kommt in den Pass, das andere Bild bleibt beim Einwohnermeldeamt. Genauso verhält es sich bei den biometrischen Daten. Und die sollen jetzt nicht beim Amt gespeichert werden dürfen? Das kann doch nicht wahr sein. So können Sie ja nie überprüfen, ob sich da nicht ein anderer mit ihrem Pass bewegt. Wer will schon, dass seine Identität gefälscht wird.
Geht es vor allem darum, wer auf diese biometrischen Daten Zugriff erhält ?
Es geht zunächst um die Dokumentensicherheit und die Rückkopplung mit den Passbehörden. Aber nur damit es nicht vernetzt werden kann, können wir die Daten doch nicht gleich vernichten. Dieselben Menschen, die viel reisen, erwarten vom Staat dass sie auch überall sicher sind. Das Unbehagen an der Moderne kann aber nicht ausschließlich zu Lasten der inneren Sicherheit gehen. Wir dürfen nicht maßlos agieren, aber uns auch nicht wehrlos oder blind machen.


