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12.02.2008 
Unternehmensteuerreform

Firmen verlagern weniger Gewinn ins Ausland

von Axel Schrinner

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) droht mit Teilen seiner Gegenfinanzierung zur Unternehmensteuerreform Schiffbruch zu erleiden. Neue Berechnungen des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) belegen, dass deutsche Unternehmen viel weniger Buchgewinne ins Ausland verlagert haben als bislang angenommen.

DÜSSELDORF. Wenn tatsächlich aber viel weniger Gewinne verschoben wurden, dürften auch die Maßnahmen zur Unterbindung solcher Steuersparmodelle geringere Mehreinnahmen bringen.

„Für 2006 haben wir als absolute Obergrenze der denkbaren Buchgewinnverlagerung 61 Mrd. Euro ermittelt“, sagte ZEW-Ökonom Christoph Spengel dem Handelsblatt. Das tatsächliche Ausmaß dürfte aber „deutlich geringer“ sein; die 61 Mrd. Euro würden nur unter sehr extremen Annahmen tatsächlich erreicht, ergänzte der Mannheimer Volkswirt Jost Heckemeyer, der dazu eine Sonderauswertung der Zahlungsbilanzstatistik der Bundesbank ausgewertet hat.

Steinbrück hatte die zum Jahresbeginn in Kraft getretene Unternehmensteuerreform unter der Annahme initiiert, dass es für Konzerne angesichts der hohen deutschen Steuersätze attraktiv ist, Buchgewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern und Verluste in Deutschland anfallen zu lassen. Der deutsche Fiskus ginge daher weitgehend leer aus. Um diesem Trend zu beenden, senkte die Regierung Körperschaft- und Gewerbesteuersätze zum Jahresbeginn von knapp 40 auf rund 30 Prozent. Damit die Steuerausfälle mittelfristig auf fünf Mrd. Euro begrenzt werden, wurde zur Gegenfinanzierung unter anderem eine „Zinsschranke“ eingeführt, die die Fremdfinanzierung von Unternehmen verteuern soll. Außerdem wurde eine neue Besteuerung von Funktionsverlagerungen ins Ausland eingeführt.

Laut Finanzministerium basieren Steinbrücks Berechnungen weitgehend auf DIW-Daten. Das Berliner Institut hatte die Differenz zwischen den in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) ausgewiesenen Gewinnen und den nachgewiesenen Gewinnen der Steuerstatistik auf knapp 100 Mrd. Euro beziffert. Die ZEW-Experten zeigen nun, dass die Berechnung schon vom Ansatz her falsch sein dürfte: Zum einen brächten die meisten Steuervergünstigungen für Unternehmen – etwa überhöhte Abschreibungen oder steuerfreie Rücklagen – nur Zins- und Liquiditätsvorteile. Angesichts der Masse der Unternehmen und der langen Betrachtungszeiträume dürften diese in den Statistiken kaum ins Gewicht fallen.

Zum anderen schlage sich die Verlagerung von Buchgewinnen ins Ausland, etwa durch eine optimierte Verrechnungspreisstrategie innerhalb eines Konzerns, in der VGR und in der Steuerstatistik gleichermaßen nieder. „Ein Vergleich beider Größen kann das Ausmaß solcher Aktivitäten also in keiner Weise aufdecken“, betonte Spengel. Folglich könne die Diskrepanz zwischen VGR-Unternehmensgewinnen und Gewinnen laut Steuerstatistiken „nur in sehr geringem Maße durch Buchgewinnverlagerungen erklärt werden“. Insbesondere im Jahr 2001, in dem das DIW mit Buchgewinnverlagerungen in Höhe von rund 100 Mrd. Euro den Höhepunkt des Steuersparens vermutete, leisteten sie nahezu keinen Beitrag zur Erklärung der Diskrepanz der statistischen Größen. Tatsächlich seien 2001 nämlich höchsten 910 Mill. Euro Gewinne ins Ausland verlagert worden, so die ZEW-Berechnungen.

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