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12.05.2005 
Opposition will EU-Kommissar einladen

Frattini soll im Visa-Streit aussagen

Die Oppositionsparteien im Bundestag wollen EU-Justizkommissar Franco Frattini vor dem Untersuchungsausschuss zur Visa-Affäre hören.

HB/sce BERLIN/BRÜSSEL. Die EU-Kommission habe erstmals offiziell festgestellt, dass die rot-grüne Bundesregierung jahrelang europäisches Verfassungsrecht gebrochen habe, sagte der Obmann der Union im Untersuchungsausschuss des Bundestages, Eckart von Klaeden, gestern in Berlin. Wenn der EU-Justizkommissar zu Erläuterungen vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags bereit wäre, „würde ich das begrüßen“, sagte der CDU-Politiker. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Hellmut Königshaus sagte, es zeige sich nun, dass die Visa-Affäre eine europäische Dimension erreicht hat. „Ich werde daher beantragen, Herrn Frattini im Ausschuss als Zeugen zu hören. Herr Frattini wird entscheidend zur Aufklärung der Affäre beitragen können.“

Frattini hatte am Dienstagabend in Straßburg gesagt: „Die Bewertung der Europäischen Kommission ist, dass dieser Erlass (Volmer-Erlass; d. Red.) in einigen Aspekten nicht mit den Anweisungen an die europäischen Konsulate konform ist.“ Das Auswärtige Amt weist die EU-Kritik zurück. „Eine Rechtmäßigkeit liegt vor“, sagte ein Sprecher.

Die Kommission prüft derzeit insgesamt 36 Erlasse des Auswärtigen Amtes, die zwischen 1999 und 2004 ergangen sind und alle nur denkbaren Facetten der Visa-Politik des AA regeln. Dabei geht es um Reisemittel, Reisezweck, Reisebüroverfahren sowie den Schutzbrief. Aus dem AA nahe stehenden Kreisen hieß es, die umfangreichen Anforderungen der Frattini-Dienststellen hätten eine „riesige Sichtungsaktion“ nach sich gezogen. Daher seien die Akten erst vor zwei Wochen nach Brüssel gegangen.

Frattini hatte vor allem zweierlei beanstandet: Erstens hätten die deutschen Behörden nicht ausreichend geprüft, ob bei den Antragstellern Rückkehrwilligkeit besteht. Und zweitens sei die finanzielle Ausstattung der angehenden Deutschland-Touristen nicht geprüft worden. Beide Nachlässigkeiten stehen laut Frattini im Widerspruch zu den „gemeinsamen konsularischen Instruktionen“, die Bestandteil des Schengener Abkommens über den Personenreiseverkehr sind. Schengen wurde durch Maastricht in EU-Recht überführt.

Quelle: Handelsblatt

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