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23.03.2007 
Ausnahmeregelung für Bierzelte

Freistaat prescht beim Rauchverbot vor

Bayern hat als erstes Bundesland ein Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern auf den Weg gebracht. In Gaststätten und öffentlichen Gebäuden soll Rauchen bereits im nächsten Jahr verboten sein. Es gibt allerdings eine bayerische Eigenheit.

In bayerischen Bierzelten darf auch 2008 noch geraucht werden. Foto: dpaLupe

In bayerischen Bierzelten darf auch 2008 noch geraucht werden. Foto: dpa

HB MÜNCHEN. Ab 1. Januar 2008 gelte im Freistaat der Grundsatz: „In öffentlichen Gebäuden und in Gasthäusern wird nicht geraucht“, sagte Ministerpräsident Edmund Stoiber am Freitag nach einer Kabinettssitzung in München. Ausnahmen sehe der beschlossene Gesetzentwurf in Bierzelten vor sowie in Gaststätten oder Behörden, die abgetrennte Nebenräume für Raucher einrichten. In Schulen, Kindergärten oder -krippen würden diese gesonderten Raucherräume allerdings nicht zugelassen.

„Wo Kinder und Jugendliche sind, wird überhaupt nicht geraucht“, kündigte Gesundheitsminister Werner Schnappauf an. Junge Menschen sollten das Nichtrauchen als Normalfall erleben. „Passivrauchen war über lange Zeit eine weit unterschätzte Gesundheitsgefahr“, betonte der CSU-Politiker. An den Folgen sterben laut Schnappauf jährlich rund 3300 Menschen in Deutschland. Vom Rauchverbot seien in Bayern insgesamt mehr als 100 000 Gebäude betroffen, darunter rund 40 000 Gaststätten.

Stoiber führte aus, neben öffentlichen Gebäuden wie Behörden oder Krankenhäusern seien künftig auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Museen, Theater oder Sporthallen rauchfrei. In Diskotheken dürfe - wie in Gaststätten - nur in einem Nebenzimmer geraucht werden, das abgetrennt und mit einer Tür zu verschließen sei. Schnappauf erläuterte, in Diskotheken würden Nikotinwerte bis zu 190 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen. Die Weltgesundheitsorganisation sehe dagegen zehn Mikrogramm als Wert an, ab dem bereits schwerwiegende Gesundheitsschäden zu erwarten sind.

Stoiber sagte weiter, künftig sei die einfache Regel für Lokale: „Wer keinen Nebenraum hat, bei dem darf nicht geraucht werden.“ Der Trick, einen kleinen Nebenraum rauchfrei zu machen und den Hauptraum zum Raucherraum, werde durch das neue Gesetz verhindert. Verstöße gegen das Rauchverbot würden wie andere Ordnungswidrigkeiten bestraft. Das heißt konkret: Die Geldbußen beginnen bei fünf Euro. „Es gibt keine Raucherpolizei und keine besonderen Strafen“, sagte Stoiber. Dies ist seiner Ansicht nach auch nicht nötig, denn: „Der Nichtraucherschutz wird sich im gesellschaftlichen Miteinander in der Praxis ohne große Probleme durchsetzen.“ In Ländern wie Italien funktioniere das Rauchverbot ohne Probleme.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Niedersachsen will Raucherkneipen jeder Größe

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