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11.04.2008 
Kommunalwahlen

Fünf-Prozent-Hürde in Thüringen gekippt

Das thüringische Verfassungsgericht hat am Freitag in Weimar die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gekippt. Die Sperrklausel verstößt laut Urteil des Verfassungsgerichts gegen Grundsatz der Gleichheit der Wahl.

HB WEIMAR. Die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Thüringen ist verfassungswidrig. Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs am Freitag in Weimar verstößt diese Hürde gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Erst im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Klausel in Schleswig-Holstein für ungültig erklärt.

Laut Artikel 95 der Verfassung des Freistaats müsse bei Kommunalwahlen grundsätzlich jede gültige Stimme den gleichen Wert haben, erklärten die Richter zur Begründung. Gegen die Sperrklausel hatte eine Weimarer FDP-Politikerin geklagt, weil sie dadurch die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtigt sah. Laut Verfassungsgericht zählen bei einer Fünf-Prozent-Sperrklausel jene Stimmen bei der Sitzverteilung nicht mit, die auf Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber entfallen, die keine fünf Prozent der Stimmen auf sich vereinigen können. Das führe zu einer Ungleichbehandlung der Stimmen. Die Entscheidung wirke sich nicht auf die zurückliegenden Wahlen aus, hieß es. Die Klausel sei erst bei den nächsten landesweiten Kommunalwahlen im kommenden Jahr nicht mehr anzuwenden.

Zur Gefahr von möglichen Wahlerfolgen extremistischer Parteien durch den Wegfall der Fünf-Prozent-Hürde erklärte der Verfassungsgerichtshof, auch diese Gefahr rechtfertige die Fünf-Prozent-Sperrklausel nicht. „Parteien, die nicht verboten sind, dürfen durch die Wahlgesetzgebung nicht benachteiligt werden.Ihr Ausschluss kann nur durch ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht bewirkt werden.“ Die thüringische Kommunalordnung enthalte genügend Bestimmungen, welche die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen sicherstellten, auch wenn eine Vielzahl von Gruppierungen und Einzelbewerbern in den Gemeinderäten und Kreistagen mitwirkten.

Gegen die Fünf-Prozent-Hürde hatte die FDP-Politikerin Maria-Elisabeth Grosse geklagt. Grosse hatte zur Weimarer Stadtratswahl 2004 exakt 718 gültige Stimmen. Da die FDP in Weimar aber nicht über die Fünf-Prozent-Hürde kam, wurde sie keine Stadträtin. Dafür zog der Letzte der CDU-Liste mit 366 Stimmen ins Kommunalparlament ein, das Schlusslicht der PDS sogar mit nur 197 Stimmen.

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