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Furcht vor Ausverkauf heimischer Schlüsselindustrien: BDI lehnt Kontrolle von Investitionen ab

Die deutsche Industrie hat die Bundesregierung zum Verzicht auf das geplante Schutzgesetz gegen unliebsame Firmenübernahmen aus dem Ausland aufgefordert.

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BERLIN. Die deutsche Industrie hat die Bundesregierung zum Verzicht auf das geplante Schutzgesetz gegen unliebsame Firmenübernahmen aus dem Ausland aufgefordert. „Der BDI lehnt für die deutsche Industrie diese Pläne einhellig ab“, sagte Peter Biesenbach, Bereichsleiter Außenwirtschaft des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI). Nach einem vom BDI in Auftrag gegebenen Gutachten werfe der Gesetzentwurf der Regierung „massive europarechtliche Probleme“ auf.

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Die Kritik an der geplanten Investitionskontrolle hat der BDI in einem umfangreichen Positionspapier aufgeschrieben, das in die Anhörung der Wirtschaftsverbände zu den Gesetzentwürfen der Regierung am kommenden Donnerstag eingebracht werden soll. Nach Informationen des Handelsblatts aus Regierungskreisen will das Kabinett Ende August die Reform des Außenwirtschaftsgesetzes beschließen. Die parlamentarische Beratung soll im September beginnen.

Aus Furcht vor politischem Einfluss und einem Ausverkauf heimischer Schlüsselindustrien will die Regierung dann Investitionen von Nicht-EU-Staaten überprüfen, wenn diese mehr als 25 Prozent an einem deutschen Unternehmen übernehmen wollen. Wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung als gefährdet angesehen wird, kann die Regierung entsprechende Investitionspläne untersagen oder unter Auflage stellen. Bisher sieht das Außenwirtschaftsgesetz ein ähnliches Vetorecht nur für die Rüstungsindustrie vor.

BDI-Wirtschaftsexperte Biesenbach warnte vor einem falschen Signal aus Deutschland als Exportweltmeister und vor Schaden für den Investitionsstandort. Nach Ansicht des Industrieverbands sollte die Regierung auf das Gesetz verzichten, weil Deutschland mehr als jedes andere Land von weltweit offenen Märkten profitiere. Aus Eigeninteresse sollte Deutschland deshalb kein Signal für Protektionismus setzen.

In dem vom BDI in Auftrag gegebenen Gutachten zur geplanten Investitionskontrolle weisen die Experten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer auch handwerkliche Fehler nach. „Das Kernproblem ist seine Unbestimmtheit“, sagte Anwalt Benedikt Wolfers. Mit diesem Gesetzentwurf werde die Regierung vor allem am Europarecht scheitern. So sei das Kernkriterium für ein Verbot von Auslandsinvestitionen viel zu unbestimmt, um entsprechende Eingriffe in den von der EU geforderten freien Kapitalverkehr zu rechtfertigen. Daran ändere auch nichts, dass nur Investitionen aus Drittländern, also außerhalb der EU und der Efta, ins Visier genommen würden, argumentieren die Gutachter. Der Verweis auf Beschränkungsregeln in anderen EU-Ländern sei irreführend, weil diese nicht vergleichbar seien.

Wegen der geplanten Kontrolle von Auslandsinvestitionen gab es innerhalb der Bundesregierung über Monate einen heftigen Streit. Gegen den ursprünglichen Plan, ein Kontrollgremium aus Wirtschafts-, Finanz-, Innen- und Außenministerium entscheiden zu lassen, hatte Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) protestiert und eine Beteiligung seines Ressorts gefordert. Im aktuellen Gesetzentwurf verzichtet die Regierung nun auf ein eigenes Kontrollgremium. Stattdessen erhält Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) ein gesondertes Vorschlagsrecht, ob eine ausländische Beteiligung geprüft wird oder nicht. Kommt es zu einem Prüfverfahren kann die Bundesregierung alle Ministerien einbeziehen. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch das Bundeskabinett.

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