
BerlinMan könnte eine gewisse Ironie darin sehen, dass der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Andreas Voßkuhle heute darüber entschieden hat, ob Bundespräsident Joachim Gauck die Gesetze zum Euro-Rettungsschirm unterzeichnen darf. Wäre es nach Angela Merkel gegangen, säße Voßkuhle im Schloss Bellevue - und andere müssten sich Gedanken darüber machen, was er wann unterschreiben darf.
Nach dem Rücktritt von Christian Wulff im Februar dieses Jahres hatte die Kanzlerin bei Voßkuhle angefragt, ob er das Amt des Bundespräsidenten übernehmen wolle. Nach kurzer Bedenkzeit entschied er sich dagegen. Es ist zu vermuten, dass Voßkuhle mit der derzeitigen Rollenverteilung nicht unglücklich ist: Der 48-Jährige ist ein leidenschaftlicher Jurist, der in den mündlichen Verhandlungen sichtlich Freude am Wettstreit der Argumente hat. Euro-Kritiker überzeugt das freilich nicht.
Einer der Kläger ist Peter Gauweiler. Bis zuletzt hatte der CSU-Abgeordnete versucht, die heutige Entscheidung zu verzögern. Sein zweiter Eilantrag wurde jedoch gestern abgeschmettert. Die Anhänger Gauweilers reagieren mit großem Unverständnis. Auf seiner Facebook-Pinnwand äußern sie massive Zweifel an der Unabhängigkeit der Richter.
Einige User weisen darauf hin, dass Voßkuhle seit 1999 einen Lehrstuhl an der Uni Freiburg unterhält und zusammen mit EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Kuratorium der neuen Universitätsstiftung Freiburg sitzt. „Wenn das nicht den Anfangsverdacht einer Befangenheit unseres Verfassungsrichters Voßkuhle begründet?“, fragt denn auch der Gauweiler-Anhänger Rudi Graeter.
Die Euro-Regierungen finanzieren über die Rettungsschirme - gegen Auflagen - Hilfsprogramme für Euro-Staaten, die sich aus eigener Kraft vorübergehend nicht ausreichend am Kapitalmarkt finanzieren können. Der vorläufige Rettungsschirm EFSF wurde 2010 in aller Eile gegründet, um Portugal und Irland zu helfen. Inzwischen werden auch die Reste des ersten Griechenland-Hilfspakets und das zweite Griechenland-Hilfspaket aus dem EFSF finanziert.
Der dauerhafte Rettungsschirm ESM sollte bereits zum 1. Juli 2012 den EFSF ablösen. Der ESM wurde inzwischen in allen Euro-Staaten ratifiziert außer in Deutschland: Vor Unterzeichnung des Gesetzes entscheidet am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht.
Vollprogramme: Griechenland, Portugal und Irland finanzieren sich für drei Jahre aus Krediten der Rettungsschirme, auf die sie Zinsen zahlen. Die Kredite werden von den Euro-Staaten entsprechend ihres Anteils am Grundkapital der Europäischen Zentralbank garantiert. Die Empfänger-Staaten haben sich verpflichtet, ihre Haushalte zu sanieren und Strukturreformen umzusetzen. Die Einhaltung überprüft regelmäßig die Troika aus Vertreten der EU-Kommission, des IWF und der EZB.
Hilfsprogramme light: Unterhalb der kompletten Staatsfinanzierung können die Rettungsschirme auch solchen Staaten helfen, denen es nicht gar so schlecht geht wie Griechenland, Irland und Portugal - also etwa Spanien und Italien. Sie springen dann etwa mit Anleihekäufen am Primär- und Sekundärmarkt ein, mit vorbeugenden Kreditlinien und mit Bankenrettungshilfen. Dafür reicht es, die Haushaltsvorgaben der EU einzuhalten, was die EU-Kommission prüft. Spanien bekommt so bereits ein Bankenrettungsprogramm.
Der EFSF kann verbürgte Kredite über 440 Milliarden Euro vergeben. Deutschland garantiert davon bis zu 211 Milliarden Euro. Noch nicht belegt sind beim EFSF 148 Milliarden Euro. Der ESM kann bis zu 500 Milliarden Euro an Krediten vergeben. Deutschland stellt 168 Milliarden Euro Garantien bereit und zahlt 22 Milliarden Euro in die Bareinlage ein. In einer Übergangsphase bis Ende 2014 laufen EFSF und ESM parallel. In dieser Phase beträgt das maximale deutsche Garantievolumen 310 Milliarden Euro.
Die Euro-Gruppe der Finanzminister; Deutschland und Frankreich als größte Anteilseigner haben jeweils ein Vetorecht. Der Bundesfinanzminister muss sich jede Entscheidung vom Bundestag absegnen lassen. In der Regel entscheidet das Plenum, über die Auszahlung unproblematischer Tranchen etwa an Irland der Haushaltsausschuss. Bei Entscheidungen über Anleihekäufe am Sekundärmarkt soll ein Untergremium des Haushaltsausschusses beraten. Dieses tagt geheim, um die Märkte überraschen zu können.
Um am Sekundärmarkt die zeitweise massive Spekulation gegen Spanien und Italien durch Anleihekäufe einzudämmen, ist der ESM in seinen Entscheidungswegen zu schwerfällig. Seine Mittel sind begrenzt. Die EZB kann dagegen unbegrenzt Anleihen am Sekundärmarkt kaufen und so Spekulanten abschrecken. Doch will die EZB das Programm nur starten, wenn sich das begünstigte Land einem ESM-Programm unterwirft. Dem müsste der Bundestag vorher zustimmen.
Ein Max Maier führt an, dass Voßkuhle in einem Kommentar zum Grundgesetz die Abschaffung der Verfassungsbeschwerde gefordert und mit dieser Grundhaltung die Verfassungsbeschwerde von CSU und Linken gegen die neue EU-Verfassung (Vertrag von Lissabon) abgewiesen habe. „Das Ergebnis der Entscheidung des BVG dürfte somit kaum so ausfallen, wie es die Mehrheit der Bürger erwartet“, resümiert Maier.

Es dauert halt bei einigen sehr lange, bis der Verstand eingeschaltet ist, und die Erkenntnis persoenliche Wirkung zeigt. Die Rechtspflege war und ist seit dem 8.5.1945 bis heute der politischen Weisung unterworfen!
Und warum sollten die "obersten Rechtspfleger" mit Ihren "Schweigediestbezuegen" auf Reklamationskurs gehen ??

Richtig, gebt dem Herrn gauweiler das Verdienstkrauz, er hat es mehr verdient als manch anderer der es schon bekommen hat. Aber auf das Volk hört die Politikerkaste zu des Großkaptals Gnaden sowieso nicht mehr. Also wird er sicherlich keins bekommen, die werden dann an treue Parteisoladten verliehen, wie in der DDR.

Ich lache mich tot. Die Politiker loben das Urteil des BVerfG, weil jetzt Klarheit herrsche.
Aber bleiben wir einmal neutral. Was hat das BVerfG überhaupt gesagt, was den Politiker nicht vorher schon gegeben war? Tatsächlich hat das BVerfG doch nur aufgezählt, was aus grundgesetzlicher Sicht im Vertrag falsch geregelt wurde, von den Politiker ohne Druck abgenickt wurde und jetzt nachgebessert werden.
Wenn von allen anderen Ländern diese nachträglichen Klarstellungen völkerrechtlich verbindlich anerkannt sind, steht der Unterschrift (fast) nichts mehr entgegen. Ohne zu unken, es gibt eher einen anderen Vertrag - wie er auch heißen könnte - als diese vorgenannten Nachbesserungen.
Das Urteil des BVerfG ist ein verbaler Bremsklotz wie es sprachlich nicht besser formuliert werden konnte. Es ist deshalb so gut formuliert, weil die Verlierer, "die Fresse" von Gegnern nicht mehr sehen konnten, dies auch Stunden nach dem Urteil immer noch nicht verstanden haben.
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